Mach lieber gleich ne Ausbildung, Krankenpfleger müsste auch mit Realschulabschluss gehen. Für die FO brauchst du paralllel ein Jahrespraktikum und das ist meist sehr schlecht bis überhaupt nicht bezahlt. Nach der Ausbildung würde die FO nur noch ein Jahr dauern, was eigentlich nur dann interessant wäre, wenn du studieren würdest.
Mach dich locker und vor allem: Wisse, was du sagen willst. Wenn erlaubt, mach Stichwörter auf Moderatorenkarten.
Vorher mit ner Generalprobe. Also jetzt. Toi toi toi.
Willst du mit Hauptschulabschluss abgehen oder noch die Zehnte machen?
Im letzteren Fall einfach Gasgeben und mit dem Halbjahreszeugnis der 10. bewerben.
Wenn du unbedingt arbeiten willst geh zum Arbeitsamt oder klapper die Stadt nach Firmen ab, die ungelernte suchen. Es mit ner Lehrstelle trotzdem versuchen ist auch kein Fehler. Für die Bewerbungskosten zahlt das Arbeitsamt 5 Euro pro Bewerbung (ist allerdings begrenzt auf etwa 200 Euro pro Jahr und du musst dich arbeitssuchend melden).
Die Beschreibung sollte mit der Umwerbung der Studiengänge mitgliefert sein. Wenn nicht, einfach die Beschreibung auf der Homepage der Hochschule, die das anbietet aufrufen, Module checken etc. Wenn du das nicht hinkriegst, solltest du dir das mit dem Studieren generell nochmal überlegen.
ist der normale Führerschein. Klar geht das. Wieviel das kostet, ob es da ne Differenzierung gibt, weiss ich nicht. Aber die Fahrlehrer müssten das wissen. Frag doch einfach mal bei einigen nach, wieviels kostet, dann hast du auch gleich nen Vergleich.
Am besten garnicht. Wer braucht schon so was?
Notaufnahme, hat jedes Krankenhaus.
Orientierungslos drauflosstudiert? Oder warum bei MB immatrikuliert? Die Frage ist, ob die wissenschaftliche Arbeit was für dich ist. Am Anfang des Studiums ist es normal, dass man nur 3er oder 4er schreibt, wenn man noch nicht so im akademischen Arbeiten drin ist. Die Frage ist, ob es dir trotzdem Spaß macht. Geschenkt kriegt man halt nix.
ja, siehe Packungsbeilage oder frag deinen Arzt und/oder Apotheker.
Ratten kommen so weit ich weiss eher übers Klo, wenn zuviel Essen reingeschmissen wird. Für Ratten oder "Ähnliches" (was auch immer das sein mag) müssen andere Attraktivitäten im Haus sein. Und dann ist ein dauergeschlossenes Fenster auch kein wirklicher Schutz.
Laktose ist Milchzucker. Also ja.
Arzt. So darf sich auch nur jemand nennen der ne Ärzteprüfung hinter sich hat.
Du sagst, Medikamente kämen nicht in Frage, löst deine Einschlafprobleme aber mit Alkohol und Drogen. Auf Dauer halte ich das für schädlicher.
Such dir ein Hobby, bei dem du die Aggressionen rauslassen kannst. Was ist denn bei deinen Therapien hängen geblieben? Du sagt kein großer Erfolg, aber nicht keiner, also orientier dich an den kleinen Erfolgen.
Es kann sein, dass man immatrikuliert wird, obwohl das Praktikum noch fehlt. Solche Praktika sind fast nie bezahlt und somit wäre es eher ein guter Start, es auf der FH selbst zu machen. Frag den Studiengangsleiter oder Dekan, ob das irgendwie was zu machen ist (Kontakt sollte auf der Homepage der jeweiligen Hochschule verzeichnet sein).
waschen
Mc Donalds ist Mitglied im BdS, also gilt dort der Systemgastronomie-Tarifvertrag. Zur Zeit gehts da mit 7,71€ (West) bzw. 7,06€ (Ost) für einen Mitarbeiter im Rotationssystem los.
Hier kannst du den runterladen: http://www.bundesverband-systemgastronomie.de/tarifvertraege.html
Bis zu 90 Tagessätzen bist du unbestraft. Kann theoretisch aber ein Jahr werden. Und teurer als die 40 Euro im Falle der Verurteilung auf jeden Fall.
Wenns erst bei der Polizei ist, ist es keinesfalls zu spät. Verknacken (und bestrafen) kann dich nur ein Richter. Der Polizei und Staatsanwaltschaft musst du noch nicht mal was zur Sache sagen.
Ich glaube die Chance, dass der Staatsanwalt es einstellt, wenn du die Vertragsstrafe zahlst, ist nicht gering. Ist mir nämlich so passiert bei der Karlsruher Straßenbahn so passiert.
Wenn ein zur Anklage kommt, dann sieht's eher schlecht aus. Aber selbst dann hat man noch nicht unbedingt verloren. Dann hängts davon ab, ob bewiesen werden kann, ob du wirklich eine Dienstleistung erschlichen hast, ob man's beweisen kann, ob der Richter es glaubt, etc.