Persönlich würde ich mit solch einem Gefährt niemals fahren, da ich diese im Hinblick auf ihre ungünstige Sitzposition und der daraus resultierenden (mangelnden) Sichtbarkeit für andere Verkehrsteilnehmer - insbesondere für PKW- oder LKW-Fahrer - als nicht gerade ungefährlich einstufe. Allerdings haben auch Liegefahrräder nichtsdestotrotz eine Daseinsberechtigung im Straßenverkehr und müssen demnach als vollwertige Verkehrsteilnehmer angesehen werden.

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Ich würde sagen, dass 11,6V für eine Autobatterie vermutlich zu wenig sind. Normalerweise sollten die erfahrungsgemäß mindestens 12,6V liefern, um betriebsbereit sein zu können. Versuche doch mal, deine Batterie zu laden und das Auto anschließend erneut zu starten.

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Fahrschule wechseln?

Hallo zusammen ich mache grade mein Führerschein bin in der 12 Fahrstd. Ich weiß nicht ob ich die Fahrschule wechseln soll. Ich habe 4 Std damit verbracht auf dem Verkehrsübungsplatz

Anfahren zu üben mit Kupplung gas und Bremse. Danach ging es auf die Straße

Also ich habe Schwierigkeiten bein auto fahren auch wenn ich übe. Nach 4 mal auf dem Verkehrsübungsplatz und 4 mal auf der Straße lass ich dir Kupplung schnell los und gehe zu früh vom gas beim schalten .

Ich weiß das ich etwas länger brauche damit ich es verstehe aber mein Fachlehrer fing an von amüsant auf streng bzw zu Motzen

Jetzt fühle ich mich nicht wohl auto fahren macht mir kein Spaß und ich habe Angst zu denn Fahrstd zu gehen weil ich weiß das ich wieder angemotzt werde

Ich kann nicht so mit Kritik aber wen ich mit mein Freund auf dem Verkehrsübungsplatz bin klappt alles das selbständige schalten Kupplung gas geben.

Nur in der Fahrschule mach ich alles falsch ich merke auch das er auf dem gas steht und mich anmotzt das ich weniger gas geben soll

Manchmal fühlt man sich verarscht.

Ich dachte auch ich hätte nie abgewürgt aber er hat gesagt er hat es abgefangen das er nicht abwürgt da war ich schon enttäuscht von mir

Ich fahre auch nicht schnell ich habe noch Angst auto fahren ist eine große Sache.

Nichts desto trotz fühle ich mich komisch

Könnt ihr mir villt sagen was ich machen soll oder bin ich zu sensibel? Soll ich wechseln ich habe bis jetzt 12 Std gemacht was meint ihr?

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Du solltest zuerst versuchen, dich offen mit dem Fahrlehrer über deine Bedenken auszutauschen und darauf zu achten, wie er reagiert. Wenn er weiterhin seine Umfangsformen beibehält, solltest du zunächst lieber in Erwägung ziehen, innerhalb der Fahrschule den Fahrlehrer zu wechseln, falls es mehrere gibt.

Die Fahrschule zu wechseln ist in der Regel machbar (wenn du die Theorieprüfung schon bestanden hast), aber dennoch sehr zeitaufwendig und mit höheren Kosten verbunden, da du meistens die Anmeldegebühr der neuen Fahrschule erneut bezahlen musst.

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Unabhängig von seiner Reaktion hättest du lieber aussteigen und das Gespräch mit ihm suchen sollen. Vielleicht hat er es ja einfach nicht gemerkt und war in etwas anderes vertieft. Er könnte dich tatsächlich wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort anzeigen. Ob er dies auch tut, wird sich dann später herausstellen. Einfach so wegzufahren bringt letztendlich mehr Ärger, als anzuhalten und zu versuchen, die Situation zu klären.

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Also unabhängig davon, ob du ein Auto an sich benötigst oder nicht, kann ich das Fahren mit Automatik-Fahrzeugen nur empfehlen. Ich habe mir nach meiner Fahrschulzeit auch ein Automatik-Auto geholt und kann nur Positives darüber berichten. Wenn man im Stau steht, kann man das Auto bequem im Standgas rollen lassen und muss nicht ständig hin- und herschalten. Auch finde ich, dass man beim Anfahren an Steigungen deutlich weniger Stress hat und sich auch sonst besser auf den Verkehr konzentrieren kann. Man muss keinen Gedanken daran verschwenden, ob man den richtigen Gang drin hat oder nicht. Zudem hat man keinen Kupplungsverschleiß. Der Austausch einer Kupplung kann je nach Modell und Alter des Wagens nicht selten mal in den vierstelligen Bereich gehen. Natürlich hat aber auch ein Schaltwagen Vorteile.

Trotzdem würde ich dir zu einem Automatik-Fahrzeug raten, falls du auf das ständige Kuppeln und Schalten keine Lust hast und wesentlich komfortabler und stressfreier fahren willst.

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Natürlich nicht. Die Frau hat mit dem Verkäufer einen Kaufvertrag im Sinne des Paragraphen 433 BGB abgeschlossen. Daraus resultiert für sie die Hauptleistungspflicht, den Kaufpreis für die Schuhe an den Verkäufer zu entrichten. Ist dies geschehen, kann die Frau nicht die Rückzahlung eines Teils des Kaufpreises an sich verlangen. Kaufverträge sind gekennzeichnet durch die Privatautonomie, anhand welcher grundsätzlich jeder selbst entscheiden kann, zu welchen Bedingungen (sofern nicht gesetzes- oder sittenwidrig) und mit wem er/sie einen Vertrag abschließt. Dass die Schuhe in einem anderen Geschäft 20 Euro weniger kosten, begründet keine Pflicht für den Verkäufer, den von Ihn festgelegten Preis entsprechend reduzieren zu müssen.

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Toyota

Meines Erachtens nach eine sehr solide und eher weniger störungsanfällige Automarke. Optisch finde ich zwar BMW und teilweise Audi recht ansprechend, aber im Gesamtpaket, vor allem was die Zuverlässigkeit betrifft, nehmen Toyota und auch andere japanische Automarken wie Mazda oder Nissan meiner Ansicht nach die höchste Position ein.

Auch wurde in diversen TÜV-Berichten mehrmals bestätigt, dass Toyota-Fahrer statistisch betrachtet am seltensten Probleme bei der Haupt- und Abgasuntersuchung haben.

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Sofern deine Aussage keine beleidigenden Formulierungen enthält, die beispielsweise dazu geeignet wären, um dem Ansehen deines Arbeitgebers oder deiner Arbeitsstelle nachhaltig zu schaden, würde ich eher nicht davon ausgehen, dass du eine Abmahnung bekommst. Eine Abmahnung kommt eher im Falle von arbeitsvertraglichen Pflichtverletzungen infrage. Wenn du z.B. nach dieser Äußerung auch tatsächlich nicht an der Schulung teilnehmen würdest, könnte eine Abmahnung aufgrund einer Verletzung der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflicht infrage kommen. In deinem Fall scheint es aber nicht sonderlich wahrscheinlich.

Ausschließen würde ich es nie, aber eine Abmahnungserteilung wäre in deiner Situation schon ziemlich ungewöhnlich. Entschuldige dich am besten und dann sollte die Angelegenheit aller Voraussicht nach erledigt sein.

LG

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Da kann man sich nur fragen, ob es einem die paar Sekunden Zeitgewinn oder der ,,Adrenalinkick" wert sind, potenziell das Leben und die körperliche Unversehrtheit Unschuldiger vorsätzlich zu gefährden. Dass du dein Verhalten bereust, zeigt aber zumindest, dass deine Handlung nicht vollkommen an dir vorbeigegangen ist. Es gibt leider Menschen, die so etwas täglich machen, als sei es eine Selbstverständlichkeit, und nach wie vor ihren Führerschein besitzen.

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In strafrechtlicher Hinsicht käme der § 186 StGB (üble Nachrede) in Betracht. Zivilrechtlich könnte man im Hinblick auf die Kenntnisnahme durch seinen Arbeitgeber und die daraus entstehenden finanziellen Nachteile sowohl an gegen dich gerichtete Schadensersatzansprüche aus den §§ 824 (Kreditgefährdung) als auch 826 (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) denken.

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Man soll wieder 50km/h fahren dürfen

In innerstädtischen Bereichen, die stark von Fußgängern oder Fahrradfahrern frequentiert sind, finde ich 30 km/h mehr als ausreichend und teilweise - je nach Situation - sogar noch zu schnell. Auf gut ausgebauten Hauptstraßen, neben welchen Fußgänger entsprechend höher abgesichert sind, wären 50 km/h aber eher angebracht, weil einem 30 km/h ohne Gefährdung von nicht-motorisierten Verkehrsteilnehmern und bei ausgezeichneter Sicht doch schon sehr langsam vorkommen.

Ich denke aber, dass der zentrale Gedanke dahinter ist, dass auf diese Weise wenigstens tatsächlich nicht mehr als 50 km/h gefahren wird (es gibt ja auch in anderen Ländern Spezialisten, die grundsätzlich 15-20 km/h schneller als erlaubt fahren). Somit ist wenigstens gewährleistet, dass es keine oder fast keine Vollidioten mehr gibt, die mit 60-70 km/h durch die Innenstadt rasen.

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Vermutlich würde es - wie bei vielen Verkehrsdelikten - auf eine Teilschuld hinauslaufen, bei welcher du aber den höheren Anteil zu bezahlen hättest. Selbst wenn es kein Überholverbotsschild oder eine durchgezogene Linie gibt, ist das Überholen im Falle einer unklaren Verkehrslage gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 StVO verboten. Unklar ist die Verkehrslage deshalb, weil du eben nicht genau weißt, was der Vorausfahrende in diesem Moment beabsichtigt. Zudem müsstest du nach § 5 Abs. 1 S. 2 StVO mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fahren können, um überholen zu dürfen. 30 km/h sind nicht wesentlich höher als 20 km/h. Von daher wäre das Überholen in deinem Fall nicht gestattet.

Der Opa hätte aber wiederum die Pflicht, sich vor dem Ausscheren abzusichern, dass er den nachfolgenden Verkehr dadurch nicht gefährdet. Demnach habt ihr euch beide falsch verhalten.

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Eine Vorfahrtsmissachtung mit Behinderung (Vorfahrtsberechtigter muss vom Gas gehen) würde laut Bußgeldkatalog die Zahlung einer Geldbuße von 25 Euro nach sich ziehen. Ist mit der Vorfahrtsmissachtung aber zusätzlich eine Gefährdung (du zwingst den Vorfahrtsberechtigten zum bremsen) verbunden oder wird dadurch gar ein Unfall verursacht, würde sich das Bußgeld im Falle einer Gefährdung auf 100 Euro einschließlich eines Punktes in Flensburg belaufen. Im Falle eines Unfalles wäre das Bußgeld um 20 Euro höher mit derselben Anzahl an Punkten in Flensburg.

Da ich mir in deinem Fall nicht sicher bin, ob die Fahrschule wegen deiner Vorfahrtsmissachtung bremsen musste oder nicht, kann sowohl die eine als auch die andere Variante zutreffend sein. Allerdings gehe ich mal davon aus, dass der Fahrlehrer sich wohl kaum darum bemühen wird, deinen Verstoß zur Anzeige zu bringen. Von daher würde ich mir an deiner Stelle keine weiteren Gedanken machen und den Vorfall als lehrreichen Hinweis dafür betrachten, in Zukunft konzentrierter zu fahren.

LG

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Ich kann dir zwar leider nicht genau sagen, was bei dir das spezifische Problem sein könnte, aber als ich dasselbe mit meiner Piaggio Sfera 50 hatte, hat eine gründliche Vergaserreinigung, der Austausch von Haupt- und Nebendüsen sowie ein Wechsel des E-Chokes das Problem beseitigt. Gasannahmeschwierigkeiten sind in den meisten Fällen auf Probleme im Vergaserbereich zurückzuführen.

Alternativ würde ich auch mal die Kraftstoffleitungen (Benzinschlauch, Unterdruckschlauch) oder den Benzinhahn überprüfen und ggf. erneuern.

LG

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Der Erwerb von alkoholischen Getränken seitens einer von euch angewiesenen volljährigen Person ist selbstverständlich erlaubt. Die Abgabe an euch als Minderjährige ist nach § 9 des Jugendschutzgesetzes aber ausdrücklich verboten:

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen
1.
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,
2.
andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche
weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.
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