Ein Rechtsgeschäft bzw. Vertrag wird immer dann als nichtig angesehen, wenn es derart schwere Mängel aufweist, dass ihm per Gesetz keinerlei Rechtswirkung zugesprochen werden kann.
Ein Vertrag kann wegen Irrtums, Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten werden.
Ungültig ist im Prinzip dasselbe wie nichtig.
Ein Rechtsgeschäft bzw. Vertrag ist unwirksam, wenn es gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, aber eine Heilung noch möglich ist und dadurch noch gültig werden kann.