Nein das wäre gegen das Gesetz.
Ich war 0 Jahre alt. Hatte nämlich überhaupt keinen und will es auch nicht. Ich bin mittlerweile 44 Jahre alt
Nein das Thema hatten wir doch schon. Lass es!
Dass das so ist, sehr ich nicht so. Bürgergeld zu bekommen, sich mit dem Jobcenter rumschlagen zu müssen die meinen alles besser zu wissen und dabei wissen die garnichts, Existenzängste und und und. Das ist Stress pur.
TeleClinic wird in der Regel nicht akzeptiert, da sonst damit jeder kommen würde, obwohl dieser nicht krank ist.
Amazon ist ab 18 ohne Ausnahme. Daher erübrigt sich deine Frage.
Das wird nicht fallen gelassen.
Man braucht weder Online-Banking noch Kreditkarte. Man muss nur zwingend mindestens 18 Jahre alt sein.
Sicher. Kindergeld wird voll angerechnet.
Nein das hat nichts damit zu tun. Eine Umschulung ist sehr sehr teuer und eine Kannleistung. Niemand hindert dich aber dir einen Ausbildungsplatz zu suchen.
Bei deinem Leistungssachbearbeiter anrufen, vielleicht hat man dich schlicht einfach nur vergessen. Ist mir auch schon Mal passiert. Als ich dort morgens direkt um 8:00Uhr angerufen hatte, hatte ich die Leistungen noch am selben Tag auf meinem Konto.
Ja der Schulleiter hat das Hausrecht
Ja natürlich darfst du das. Du kannst machen was du willst, du bist ja kein Gefangener. Du kannst natürlich auch mal dort über Nacht bleiben. Es muss nur gewährleistet sein, dass du wochentags täglich deinen Briefkasten leeren kannst und auf Termine reagieren kannst.
Es wird sich außer Veränderung des Namens nicht viel ändern, denn das Bundesverfassungsgericht hat da noch ein Wörtchen mitzureden
Voraussichtlich erst 2027
Die Ausbildung an dich ist sehr anspruchsvoll. Man muss extrem viel lernen und auch verstehen. Besonders in Arzneimittelkunde. Viele unterschätzen die Ausbildung da sie meinen es ist schulisch da kann es ja nicht so schwer sein. Ergebnis Abbruch.
Jedoch ist die Ausbildung nicht ohne. Im ersten Prüfungsabschnitt, wenn man überhaupt zugelassen wird, sind 10 Fächer zu bewältigen. Dies schaffen viele nicht auf Anhieb.
Ansonsten Praxis muss man selbst ausprobieren. Der Beruf ist für das was man leistet und von der Verantwortung her, ziemlich unterbezahlt.
Daher überlege es dir gut!
Ja wenn sie arbeiten. Weiterhin solltenx Bürgergeldempfänger die eine Arbeit aufnehmen gleich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben und nicht erst nach einem halben Jahr.
Nein stimmt nicht!
Nein aber Voraussetzung um Bürgergeld überhaupt zu bekommen ist, dass man mindestens drei Stunden am Tag erwerbsfähig ist.
Nein was der Rentner macht ist seine Sache