Das System verhindert, dass die Türen aus der Schiene nach vorne Fällen können.

Angenommen du hebst die Tür beim Schieben ausversehen etwas an, kann es sein, dass sie dir entgegen fällt. Das soll damit verhindert werden.

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Mein damaliger Kinderarzt hatte eine etwas pragmatischere Lösung: Kaugummi kauen - es hat auf jeden Fall geholfen! 

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Spardabank bietet ein kostenloses Konto für Schüler und Studierende an. Volksbank, soweit ich weiß auch.

comdirect ist auch kostenfrei, kriegst sogar noch einen Eröffnungsbonus von 50€. Hast dabei allerdings keine Filialen, das ist alles online. Geld einzahlen geht aber bei der Commerzbank, da die comdirect ein Tochterunternehmen von dieser ist.

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Im Prinzip ja, du bist (davon gehe ich mal aus) einen mündlichen Vertrag eingegangen, indem du den Mietvertrag angefordert hast - sonst hättest du ihn ja nicht. 

Sollte in diesem Vertrag etwas stehen, was du zu dem Zeitpunkt wo du zugesagt hast nicht wusstest, kannst du sagen, dass du unter diesen Konditionen den Mietvertrag nicht eingehen möchtest - da du beim mündlichen Vertrag eben davon ausgegangen bist, dass diese Bedingung nicht Vertragsbestandteil ist. 

Egal wie: nachzuweisen, dass das was du behauptest nicht stimmt, wird für den Vermieter so oder so schwer, sodass er bestimmt nicht das Risiko eingehen würde, das gerichtlich einzufordern. 

Ist allerdings nicht die nette Art einen Mietvertrag zu wollen und dem Vermieter zuzusagen, dass man die Wohnung nehmen möchte und es dann doch nicht tut!

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Ich bin seit Jahren bei 1&1 und super zufrieden. 

Wie es sich bei dir anhört, brauchst du nicht viel. Das kleinste Paket sollte dir reichen. Brauchst bestimmt keine Datenbanken und massig Webspace oder?

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http://www.amazon.de/gp/aw/d/B0088TKTY2/ref=mp_s_a_1_4?qid=1440843702&sr=8-4&pi=AC_SX110_SY165_QL70&keywords=wlan+empfänger+für+pc&dpPl=1&dpID=316hlqWwryL&ref=plSrch

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Die Vermieterin kann die Kaution 3-6 Monate einbehalten, falls Schäden erst erkennbar sind, wenn du schon ausgezogen bist. Das ist üblich.

Ausserdem ist es sogar bis zu 12 Monate möglich, da die Nebenkostenabrechnung meist nur jährlich gemacht wird. Dennoch darf die Vermieterin über diesen Zeitraum nur maximal den Betrag einbehalten, der voraussichtlich notwendig sein wird. Vgl. BGH, Az: VIII ZR 71/05

Das ist wahrscheinlich bei dir der Fall, dass sie es einbehalten will, falls du nachzahlen musst und sie die Nebenkostenabrechnung wie bei den meisten Vermietern eben nach Kalenderjahren macht.

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Kommt drauf an was dich mehr interessiert. Nach einer aktuellen Studie soll es aber so sein, dass französisch ab 2050 Englisch als Weltsprache überholen wird. 

http://m.welt.de/politik/ausland/article145742860/Adieu-Englisch-Franzoesisch-wird-neue-Weltsprache.html

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Die Farandole ist ein Werk von Georges Bizet, einem Komponisten der Romantik. Sprich das musikalische Genre wäre wohl "klassische Musik" ... Oder was meinst du? 

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Musicaldome Köln! Und du kannst dein Praktikum machen, wo du willst...

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