Frage
Da wir HP's nicht der Bestallung unterliegen, dürfen wir uns da niederlassen, wo es uns gefällt. D. h., es gibt keinerlei Einschränkungen. Man darf sogar zwei oder drei Praxen haben/führen. Allerdings gibt es u. U. dann hier auch bestimmte Vorschriften, die zu beachten sind. Denn die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung bezieht sich nur auf eine Person, die vor einem deutschen Gesundheitsamt vor dessen Leiter (also einem Arzt, meistens Professor) bewiesen hat, dass er keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. (Nebenbei, mancher "Schulmediziner" würde da glatt mit Pauken und Trompeten durch "rasseln").