Ich würde immer die Sondertilgung in Anspruch nehmen. Wenn jemand bei der Kreditaufnahme eine jährliche Sondertilgung in Höhe von XXX vereinbart hat, so wird sich diese Sondertilgung immer in der Zinsberechnung bemerkbar machen. Meistens auch durch einen etwas erhöhtem Zinssatz (0,1 - 0,2%) bei der Beantragung und dann immer in der Zinszahlung, denn diese erfolgt immer in Höhe des Restdarlehens. Da jedoch ein fester Satz zur Zins- und Tilgung vereinbart wurde, erhöht sich durch den verminderten Zinsanteil automatisch der Tilgungsanteil.

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