Die Grundschuld auf dem jetzt zu verkaufenden Objekt dient der Sicherstellung des Gesamtdarlehens, da der Beleihungswert (und die Beleihungsgrenze) zur gesamten Finanzierung und Besicherung auf dem neuen Objekt hier nicht hoch genug ist. Der Wert eines Objektes ist nicht der Gesamtentstehehungspreis des Objektes, sondern es wird immer noch ein Sicherheitsabschlag getätigt. Da nach Abzug des Sicherheitsabschlages der "Beleihungswert und die Beleihungsgrenze" zur gesamten Sicherstellung an dem neuen Objekt nicht ausreicht, wurde das alte Objet zur Sicherstellung mit herangezogen. Wenn jetzt die Grundschuld auf dem nalten Objekt gelöscht werden soll (weil es verkauft wird), dann muß das überhängende Darlehen welches auf dem neuen Objekt sichergestellt wurde, zurückgezahlt oder anderweitung gesichert werden, z.B. Bankbürgschaft als Überhangsbürgschaft. Ich würde hier mal ein Gespräch mit der finanzierenden Bank suchen, um das Problem zu lösen. Es gibt hier sicherlich eine passende Sicherstellungsmöglichkeit. Man muß nur miteinander reden.

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Die genannten Antworten sind alle passend. Das Problem ist nur die steuerliche Bindungsfrist des Bausparvertrages. Ich weiß nicht, wann der Vertrag abgeschlossen wurde. I.d.R. kann ein Bausparvertrag nach Ablauf von 7 Jahren kostenfrei und ohne wirtschaftliche Einbußen aufgelöst werden, auch wenn hier schon Bausparprämien gewährt wurden. Nach Ablauf von 7 Jahren ist der Verwendungsnachweis zum Bauen oder Modernisieren oder ähnliches nicht erforderlich. Vor Ablauf der 7 Jahre muß der Vertrag wohnwirtschaftlichen Zwecken zu geführt werden, damit keine Einbußen erfolgen.

Vor Zuteilung ist eine Auflösung innerhalb der erstsen 7 Jahre immer steuer- und prämienschädlich. Da beißt keine Maus den Faden ab. Wenn keine Prämien drin sind oder wenn die Bausparbeiträge nicht in der Steuererklärung genannt wurden oder wenn keine vermögenswirksamen Leistungen enthalten sind, ist eine Kündigung ohne weiteres jederzeit möglich. Du erhälst die Beitrräge und die Zinsen ausgezahlt. Paß nur auf, daß keine Kündigungsgebühr verlangt wird. Das ist unseriös.

Ansonsten verweise ich auf die Antwort von NikkiM

MfG Gruuscht

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Hallole. Ich kenne die Antwort zwar nicht genau, aber der Antrag wurde gestellt und befürwortet bzw. der Zuschuss wurde bestätigt. Daran ändert sich nichts. Du solltest nur hergehen, und der KfW die Änderung mitteilen, damit hier keine Mißverständnisse beim Abruf des Kredites aufkommen. Denn der Energieberater muß bestätigen. Wenn Du der KfW die Änderung mitteilst, bitte um Bestätigung. Sicher ist sicher. Übrigens: Eine Änderung der Kreditsumme ist nicht möglich, mehr geht nicht - weniger immer.-

MfG Gruuscht

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Ja hallo. Banken finanzieren leicht und locker bis zu 60 % der Gesamtgestehungskosten, wo bei das Grundstück im Wert mitzählt. Von den Zahlen her wäre eine Hausfinanzierung in Höhe von 250.000 EURO kein Problem. Wenn keine anderen Umstände dagegensprechen, z.B. negative SCHUFA o.ä., kann man nach Kreditzusage einfach mal loslegen. Auf gehts.

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Kannst Du mir die Lottozahlen der nächsten Woche nennen?

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Guten Tag.

Wenn die Eigentumswohnung ohne aktuellen Kredit belastet ist, kannst Du diese Wohnung als Sicherheit verwenden. Wenn Du hierauf noch eine Grundschuld für die gleiche Bank eingetragen hast, kann diese Grundschuld als Sicherheit verwendet werden.

Solltest Du noch einen weiteren Kredit benötigen, mußt Ddu auf das neue Objekt ebenfalls eine Grundschuld zur Sicherstellung dess gesamten Kredites eintragen lasen.

Die Eigentumswohnung zählt zum Eigenkapital. Aber wenn diese Wohnung nicht zur Sicherheit des neuen Kredites herangezogen wird (Wiederverwendung der bereits eingetragenen Grundschuld) kann die finanzierende Bank auch nicht bei Zahlungsverzug auf diese Wohnung zurückgreifen. Es sei denn , die Grundschuld ist noch im Bestand und die Rückgewähransprüche gehören der Bank. Im Normalfall fallen diese jedoch dem Grundstückseigentümer bei vollständiger Rückzahlung zu.

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Hallo Inge. Meines Wissens ist das bei KfW folgendermaßen: Gelder einzelner Förderprogramme dürfen nur für Maßnahmen, die innerhalb dieser Förderprogramme liegen, verwendet werden. Bei der Beantragung des KfW-Kredites dürfen auch nur die Maßnahmen in den Antrag geschrieben werden, die für diese Maßßnahme gelten. Bei der Abrechnung der Maßnahme, d.h. zum Zeitpunkt der Auszahlung der KfW-Gelder von der KfW müssen diese Maßßnahmen durch Rechnung nachgewiesen werden. Dafür dürfen auf den Cent genau auch nur diese Maßnahmen angegeben werden, aber die stehen ja auf der oder auf den Rechnungen.

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Ja Hallo. Das kommt immer auf die Bedingungen im Kreditvertrag an. Wenn mann eine variable Zins- und Tilgungsrate für die gesamte Laufzeit vereinbart hat, erhöht sich automatisch der Tilgungsanteil bei fallenden Zinsen und ermäßigt sich, wenn die Zinsen steigen. Somit ist auch die Gesamtlaufzeit bei einem solchen Zinssatz u.U. geringer, als bei einem feststehenden Zins- und Tilgungsbeitrag, den man mit festen Zinsen und Tilgungen für die Gesamtlaufzeit vereinbart hat. Selbstverständlich reduziert sich natürlich der Zinsbeitrag und der Tilgungsbeitrag erhöht sich (bei gleichbleibenden Gesamtrate), weil es immer heißt: Man zahlt einen Zins- und Tilgungsbeitrag in Höhe von mtl. xx,xx EURO zuzüglich ersparter Zinsen . D.H, wenn ich Tilge, dann verringert sich der Kreditanteil, die zu zahlenden Zinsen ermäßigen sich und der Tilgungsbeitrag steigt entsprechend, da die Zinsen immer vom Restkreditbetrag gerechnet weden. An der Gesamtlaufzeit ändert sich aber nichts, das ist alles vorher eingerechnet. Das ist ein bischen kompliziert, aber es stimmt so. In Zeiten niedriger Zinsen würde ich auch immer einen festen Beitrag nehmen, der mit wenig Zinsen behaftet ist. Denn steigen können die Zinsen immer, auch wenn es derzeit nicht absehbar ist.

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Ja, Hallole. Eine Sicherungsvereinbarung und die Abtretung der Rückgewähranspruche sind im Grundsatz zwei verschiedene Sachen.

Eine Sicherungsvereinbarung stellt die Sicherstellung zweier Darlehen durch eine Grundschuld dar. Diese Grundschuld wird i.d.R. durch eine Bank zur Sicherstellung eines Darlehens eingetragen. Wenn diese Grundschuld durch Darlehenstilgung  „frei“ oder „teilweise frei“ wird, kann dieser freie Teil der Grundschuld in einem internen Verhältnis durch eine Vereinbarung mit einem anderen Kreditinstitut, z.B. einer Bausparkasse, verwaltet werden. Dann werden zwei Darlehen durch eine Grundschuld gesichert. Das hat den Vorteil, daß für diese zwei Darlehen nur eine Grundschuld eingetragen wird. Hierfür braucht nur einmal der Notar bemüht werden und auch nur einmal das Grundbuchamt zur Eintragung. Wieviel Kosten hierbei evtl. gespart werden, liegt an der Höhe der Gesamtgrundschuld.

Bei jeder Grundschuld entstehen durch Tilgung freie Grundschuldteile. Bei der Eintragung der Grundschuld wird grundsätzlich in der Grundschuldbestellung darauf hingewiesen, daß die durch Tilgung freien Grundschuldteile dem Grundstückseigentümer zustehen. Durch die Finanzierung mit der Bank werden diese jedoch gemäß Kreditvertrag diese an die finanzierende Bank abgetreten, damit diese im Falle der Nichtbezahlung auf diese freien Teile  zurückgegriffen werden kann. Bei einer Hypothek ist dies ausgeschlossen. Diese Rückgewähransprüche können jedoch durch die Bank an ein nachrangig finanzierendes Kreditinstitut abgetreten werden. Das passiert durch ein extra Formular oder auch mit Hilfe der Sicherun gsvereinbarung.

Die Abtretung der Rückgewähransprüche ist gängige Praxis der Banken untereinander. Sie werden kein Institut finden, welches dies nicht tut. Wenn Sie  regelmäßíg  Ihre Zins- und Tilgungsraten an die Institute überweisen, tut Ihnen dies auch nicht weh, denn das ist keine schlimme Sache, auch wenn Ihnen etwas anderes erzählt werden sollte. Die Abtretung der Rückgewährsanspruche wird i.d.R. privatschriftlich ohne Einbindung eines Notars vereinbart.

 

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Hallo, lieber Fragender. Ich bin zwar kein Paartherapeut, aber schon länger als 50 Jahre verheiratet. Es gab da mal immer wieder Zank und Streit, wie so überall.

Als Aantwort kann ich Dir nur geben: LIEBT IHR EUCH WIRKLICH ODER GIBT ES DA EVENTUELL GRÖSSERE PROBLEME? Wenn Ihr diese Frage ehrlich beantworten könnt, dann könnt Ihr auch die Frage beantworten.

Viel Glück.

Euer Gruuscht

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Ja Hallole. Ein Finanzberater kann keine Kreditzusage erstellen, wenn er nicht gleichzeitig Bankmitarbeiter in einer Kreditabteilung ist und die Kompetenz dazu hat. Ich nehme an, es handelt sich um einen externen Finanzberater? Staatlich geprüfter Heimwerker mit eigenen Büro? Ich würde mich direkt an die Bank wenden, wohin auch die Kreditanfrage gegangen ist und dort einmal nachfragen, wie es aussieht. Erst dann kann man erkennen, was das für ein Finanzberater ist. Grundsätzlich: Vorsicht bei Finanzberatern. Das ist keine offizielle Berufsbezeichnung.

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Aber Hallooooo ! 17.000 EURO an Arbeitskosten. Das ist schon eine Ansage bei 10.000 Material. Diesen "Freund" würde ich aber gleich mal abservieren. Wenn Du schreiben würdest 1.700 Euro Arbeitskosten, könnte man darüber diskutieren, obgleich es bei den Materialkosten immer noch überteuert ist. Hilft Dir hier etwa die Mafia? Schwarzgeld waschen? Oder wie kann man die Zahlen verstehen.

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Die besten Zinsen für Deine Baufinanzierung gibt es immer in Deiner Nähe. Nimm Deine Bauunterlagen und Deine Einkommensnachweise, klappere die umliegenden Banken ab und stelle die berühmte Frage: "WIEVIEL ?"

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Da stellen wir uns mal ganz dumm und sinnieren: Was ist ein durchschnittlicher Arbeitsvertrag? Ein durchschnittlicher Arbeitsvertrag kommt immer auf die Branche an, in welcher er geschlossen wurde. Ich könnte mir vorstellen, daß ein durchschnittlicher Arbeitsvertrag in der Landwirtschaft anders im Entgelt gelohnt wird, als ein gleicher im Durchschnitt in der IT-Branche. Also ist der Hinweis auf einen durchschnittlichen Arbeitsvertrag nicht unbedingt hilfreich. Grundsätzlich und ohne große Probleme (wenn das Einkommen auf Dauer stimmt) kann man soviel Wohnung kaufen und Finanzieren, wie man sich leisten kann. Ich denke, so ab 10 Wohnungen ist man bei der gleichen Bank schon Großkunde und kann bessere Koneditionen aushandeln. Aber ein gewisses Eigenkapital sollte schon vorhanden sein. Ich denke da so an ca. 30% . Wenn diese Voraussetzungen stimmen und das durchschnittliche Einkommen regelmäßig kommt -- ran an die Bouletten. Hoffentlich zahlen dann auch die Mieter regelmäßig und/oder die Wohnungswirtschaft geht nicht den Bach runter.

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Lieber Fadyy aus Frankfurt

Tolle Anfrage. Du wohnst in Frankfurt. Am Main oder Oder? MFH Kaufpreis wieviel? Umbaukosten 100.000. Für Frankfurt/Main sehr wenig - für Frankfurt /Oder bekommt man schon dafür schon ein Einfamilienhaus. Auf Grund dieser relativ wenigen Daten war die Community sehr aussagefähig bzw. zurückhaltend. Ich an Deiner Stelle würde mal die Bank interviewen, warum es so lange dauert oder fehlt in der Frage noch ein wesentlicher Punkt, der vor Bankzusage geklärt werden muß? Einkommen ohne Mieteinnahmen? Mietverträge vor Fertigstellung bzw. Kauf des Objektes? Sehr merkwürdig. Ich als Bank würde hier eine Absage formulieren.

Mit freundlichen Grüßen

gruuscht

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Findet Ihr auch daß Banken viel zu leichtsinnig überhöhte Immobilienkredite vergeben, nur weil sie sich mit der Immobilie absichern können?

Ich finde es fahrlässig und unakzeptabel wie leichtsinnig die Banken sehr hohe Kredite vergeben. Schon jemand der seine 2.000€ netto bedient bekommt locker seine 200.000€ Kredit nach geworfen wird und das mit fast keinem Eigenkapital um sich eine Immobilie zu kaufen. Der Bank kann es egal sein, weil der Kunde seine Rate nicht tilgen kann, denn die haben die Immobilie als Sicherheit und die können die dann bedenkenlos verkaufen und es ist denen egal wenn der Immobilienbesitzer dabei Verluste macht oder gar in die Insolvenz getrieben wird.

Das finde ich echt skrupellos. Solche Geschäfte gehören verboten oder zumindest mit höheren Auflagen gemacht so daß man zumindest seine 30% Eigenkapital mitbringen sollte.

Das ist meine Meinung, auch wenn viele das nicht so sehen und meinen daß die Banken alles richtig machen, da man sonst nie zu seiner eigenen Immobilie kommen kann. Da ja alles viel zu teuer ist. Aber gerade die leichte Kreditvergabe treibt ja die Preise weiter nach oben, das ist der springende Punkt. Was viele eben nicht verstehen wollen. Denn unter den Umständen können sich Geringverdienende nie eine Immobilie leisten.Währenddessen Immobilienbesitzer dich die nächste und dann immer weitere Immobilien leisten können, weil sie ja Sicherheiten vorweisen können und die hohen Miete die Immobilie mit der Zeit von selbst bezahlt. Somit werden die reichen immer reicher und die Armen haben gar keine Chance weiter zu kommen.

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Tja. das kann man so oder so sehen. Ich meine, es ist schon alles zu dieser Frage geschrieben, was zu schreiben ist. Aber ich schließe mich als in den 60iger Jahren gelernter Bankkaufmann (ohne Investment und so etwas) voll inhaltlich der Meineungen an, die sagen, daß die Banken selbst entscheiden sollen, wem sie ein Darlehen gewähren. Außerdem unterstelle ich dem Kreditnehmer i.d.R., da0 er richtige Angabe zur Bonität macht. Durch die heutigen Programme zur Kreditgewährung und deren Voreinstellung wird dann schon eine "Warnung" zum Bearbeiter kommen, ob der Kredit bedient weden kann. Dann wird individuell weiter bearbeitet. Aber einen Vorsatz zur unlauteren Kreditgewährung kann ich nicht erkennen. Jeder muß selbst wissen, ob er einen Kredit auf Dauer bedienen kann oder nicht. Man kennt ja schließlich die Zins- und Tilgungsleistung, die auf Dauer zu erbringen ist. Wer bei der Bank fahrlässig einen Kredit vergibt, fliegt (normalerweise).

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Hallo. Ich lasse jetzt einfach mal die Zinsen und die Beträge außen vor, da diese sich von Institut zu Institut verändern. Im wesentlichen ist es bei Finanzierung durch Hypothekendarlehen mit Bausparvertrag so, daß man zwei Wege gehen kann. Der erste Weg ist der, daß man ein Hypothekendarlehen aufnimmt, hierbei auf die Tilgung verzichtet und nur die Zinsen bezahlt. Bei Fristablauf des Hypodarlehens (so ca. 12 - 15 Jahre) wird der gleichfalls besparte Bausparvertrag zugeteilt und hiermit das gesamte Hypothekendarlehen abgelöst. Der zweite Weg ist der, daß man auch das Hypothekendarlen monatlich tilgt. So hat man nach Ablauf von 12 - 15 Jahren ein kleineres Darlehen zurückzuzahlen als im ersten Weg. Gleichzeitig wird ein Bausparvertrag in Höhe dieses Restdarlehens angespart und damit das restliche Hypothekendarlehen abgelöst. Dann wird das Bauspardarlehen, wie im ersten Fall, monatlich zurückgezahlt. Je nach Tarif des Bausparvertrages kann das 7 - 12 Jahre sein. Der Vorteil in beiden Fällen ist, daß man von Anfang an weiß, wieviel Geld man monatlich aufbringen muß, um die Gesamtfinanzierung zu stemmen. Während der Laufzeit der Finanzierung ist eine Konditionsänderung in beiden Fällen nicht möglich. So, und jetzt kann man mit den jeweiligen Angeboten rechnen.

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Hallole. Solch eine Frage wurde m.W. in diesem Forum n och nicht gestellt. Kennt Deine Frau diese Frage oder willst Du sie damit überraschen? Ein Hauskauf ist m.E. eine Vertrauenssache, es sei denn, der eine Partner bringt wesentlich mehr Geld mit als der andere. Dann sollte man auf jeden Fall einen Ehevertrag machen. Hierin kann jederzeit die Einzelaufteilung von Eigentum vorgenommen werden und man kann auch regeln, wie das mit den folgenden Anschaffungen im Eigentum aussehen soll. Natürlich notariell. WQEnn kein Ehevertrag vorliegt, ist grundsätzlich, wie schon geschrieben, alles Gemeinschaftseigentum. Egal aus welchem Geldbeutel es bezahlt wurde. Ich persönlich habe keinen Ehevertrag aber ein Haus mit Zubehör und weiteres Eigentum, was in einer 53jährigen Ehe so alles angeschafft wurde. Ich habe auch nicht daran gedacht, einen Vertrag zu machen. Das kam mir nicht in den Sinn. Ich bin skeptisch über Dein Vorhaben. Frag Deine Frau.

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Hallole. M.E. leider kein Fehler, denn der Kreditgeber ist die Allianz Lebensversicherungs AG. Ausführende Stelle innerhalb der Allianz ist die Kreditabteilung. Und das steht alles drin. Evtl. haben Sie ja auch noch zur Sicherung des Darlehens eine Lebensversicherung abgeschlossen. Aber das steht ja auch alles im Kreditvertrag beschrieben. Bitte prüfen. Und wenn das auch noch besprochen wurde, ist alles o.K.o

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