Verstirbt einer der Communiti,erben an seiner stelle die Kinder, welche sich dann den Betrag durch die Zahl x aufteilen müssen.
Verstehe nicht, warum Dir das erst nach 15 langen Jahren einfällt, spätestens nach deiner Volljährigkeit, hättest Du Dich darum kümmern können! Einen Anwalt aufsuchen, der hätte es zu deinen gunsten geregelt! Das Testament deiner Oma ist noch gültig, allerdings nur zu dem Stand von vor 15 Jahren!
Wir nehmen nun den fiktiven Fall an, stünden nun die beiden Kinder nicht in der Empfängerliste der Lebensversicherung, hätte die Versicherung diesen Betrag auch nicht an die beiden Kinder ausgezahlt. Seine Ex Frau hat kein Anspruch an diesem Kuchen und auch nicht seine Mutter, weil die begünstigten die eigenen Kinder sind!
Der nachfolgendende Text ist nicht verständlich. Oma und Vater, können nicht gemeinsam die Kinder enterben und wer ist der Alleinerbe? Wenn auf das Geld der Versicherung angespielt wird, so hat der Angebliche Alleinerbe nicht darauf verzichtet, sondern es stand ihm nicht zu!
Dein Vater zahlte nicht, weil er diesen Unterhalt nicht zahlen konnte! Du hast auch nicht von deinem Vater einen monatlichen Unterhaltsvorschuß bekommen, sondern vom Staat! Das ist ein großer unterschied!
Oh, deine Mutter scheint sehr frustriert und Dich als Tochter nicht besonders zu lieben! Kein wirkliches Mutterherz, wäre so gemein! Sondern würde eine Erklärung geben, warum einige Dinge nicht so funktionieren, wie sie könnten! Bei 4000 € netto verstehe ich es nicht mehr! Bei dem Einkommen hätte sie kein Problem eine Hypotek auf des Haus und Grundstück aufzunehmen!
Hallo,
wenn euer Vater kein Testament gemacht hat, wird das Haus zu je 1/2 Anteil an Euch zufallen. Klar kann er dich dann auslösen. Aber, wenn euer Vater wirklich zum Pflegefall werden sollte und er 24 h Betreuung bräuchte, dein Bruder scheint Geschäftstüchtig und diese dann zu Hause stattfinden würde, könnte er sich als pflegende Person bei der Pflegekasse eintragen lassen. Dabei ist unerheblich, ob er einen Pflegedienst zur Unterstützung hatte oder nicht. Geht dieses länger als 6 Monate, wirkt sich das auf den Erbanteil aus!
Ich kann Dir gerade ein familiäres Ereignis nennen. Ich habe eine Angehörige 3 Jahre lang häuslich nach einem Schlaganfall gepflegt, hinzu kommen noch im Vorfeld 2 Jahre, wo ich sie aufgrund einer Demenz nicht mehr aus den Augen lassen konnte. Ich bin in all der Zeit ihre Pflegeperson gewesen. Erbtechnisch bedeutete dies, da ich gepflegt habe, stehen mir 3/4 des Erbes zu und meiner Schwester 1/4, so haben wir uns jedenfalls anwaltlich geeinigt. Schaue mal unter BGB 2057a Ausgleichspflicht! Je länger jemand pflegt, desto niedriger werden die Erbansprüche anderer. Holzauge sei wachsam!
Was die dann noch nicht abbezahlte ETW eurer Mutter betrifft, nee so geht es nicht, wie es sich dein Bruder vorstellt. Wenn das Testament auf Verkauf lautet und der Vorschlag deines Bruders, ist keiner! Sorry, der scheint Dich ja für mächtig blond zuhalten!
Ich würde unter diesen Vorzeichen den Anwalt deines Vertrauens hinzu ziehen,
Nein, natürlich darf die Betreuerin am Todetag keine Falsche Summe angegeben! Wenn die Summe 1500 € höher ist, dann mußt dich mal mit der Bertreuerin unterhalten, wie es zu dieser Differenz kommt! Sie muß es ja belegen können!
Was ich DIr sagen kann ist, es gibt private Betreuungen, die können lediglich 190€ für ihre Dienste jährlich abrechnen. Dann gibt es Betreuungen von studierten, die können ihren Anspruch auch ebefalls zu einem erhöten Satz abrechnen, aber die Krönung der Abrechnung sind die, Rechtsanwälte mit einen Stundensatz von über 40€!
Frage bitte nach, wie dieses Differenz zustande kommt!
LG Chris
Ja er ist zu gleichen teilen Miterbe und hat ein Auskftsrecht! Dieses wird er in Form des Erbscheines bestätigen und bei der Bank beantragen! Er hat ein Recht auf eine Bankauskunft!
Wenn Du aber keine privaten Bankabhebungen getätigst hast, nach dem Tod eures Vaters, dann hast Du auch nichts zu befürchten! Beerdigungskosten gehen in erster Linie davon ab!
Das ist ja eine interessante Theorie der Telekom! Schaut mir eher danach aus, als wolle man einen Neuvertrag aushandeln, über ich weiß nicht 50.000er Leitung oder 100.000er Internetleitung! Dann warte eben ab, bis der Erbschein da ist und übernehme dann seinen Anschluß .Das soltte doch nicht das Problem sein!
Ja, Du bist erbberechtigt und zwar zu 1/3. Nicht vom ganzen Kuchen, wegen der Ehefrau, sondern was Euch als 3 Kindern zusteht! So denke ich zumindest, weil ja Kinder von Samenspenden, auch ein Erbrecht und Unterhaltsrecht bekommen können.
Weiß seine Familie, das er ein unehliches Kind hat oder wurde das verschwiegen? Ich persönlich würde an deiner Stelle, die andere Familie einweihen. Mehr als nein zu Dir, können sie nicht sagen, oder sie betrachten Dich als Zugewinn. Sind ja schließlich deine Halbgeschwister!
Ich denke jeder Abkömmling hat ein Recht darauf, seinen Vater oder seine Mutter kennenzulernen. Als "nur" Ergebnis eines One Night Stands zu sein, würde ich in meinem Leben nicht wirklich glücklich werden!
Ich bin als Vollwaise in einem Kinderheim aufgewachsen, weil mein Vater mit 2 Jahren starb und meine Mutter mit 6 Jahren starb. Ich habe ganz schwache Erinnerungen an sie. Deshalb würde ich versuchen, meinen Vater kennenzulernen.
Hallo,
nein er darf weiter kein Geld abheben! In einem solchen Falle, muß umgehend der Bank Bescheid gegebenen werden, damit das Konto gesperrt wird! Dann wären im bestmöglichen Falle, nur noch die bezahlung der Rechnungen für die Beerdigungskosten in den nächsten Wochen möglich, oder die Bank friert bis zum Erbschein das ganze Konto ein!
Es gibt immer noch die Mähr, der Bestatter würde das alles regeln, der Bestatter unterrichtet aber nur die zahlenden Stellen, wie Rente o.ä. Die Bank, muß der Hinbterbliebende selber unterrichten!
Somit sollte Euch umgehend der Weg zur Bank führen! Deine Mutter ist Bestattungspflichtig und dieses wird im normalfall vom Erbe gezahlt!
Ihr müßt innerhalb der 6 Wochenfrist, nach bekannt werden des Versterbens, zum Nachlassgericht gehen und dort, die Ausschlagung der Erbschaft erklären! Dieses halte ich für sinnvoll, da es möglich sein könnte, wenn ihr nicht ausschlagt, dass das Amt an Eurer Haustür klopfen könnte, um sich die Unterbringungskosten zurück erstatten zulassen.
Das kommt ganz darauf an, wie lange ihr verheiratet ward! Ob Du erine Rente bekommst!
Also das ganze ist so verworren, das ich mir rechtlichen Beistand nehmen würde, um das ganze zuklären!
Nein das geht nicht, weil es dann zwei unterschiedliche Aktenzeichen sind. Einmal für A und einmal für B, für die Gleiche Sache! Die werden sich, egal wie ihr verblieben seit, den gleichen Anteilvon der einen und anderen zurückholen! Als Bearbeitungsgebühr!
Also, es waren einmal 3 Geschwischter 1 Bruder, zwei Schwestern, wovon die eine verstorben ist? Ja der Enkel und Sohn der verstorbenen Schwester, hat Anspruch auf seinen Erbteil, weil er nun zu 100% die Erbposition der verstorbenen Schwester einnimmt! Bei der Übertragung des Hauses habt Ihr den Enkel und Neffen vergesen! Dieses solttet ihr umgehend wieder in Ordnung bringen!
Eine Selbstanzeige, für diese Falschaussage / Meineid, solltet Ihr unbedingt beim Nachlassgericht korrigieren. Denn für Meineid gibt es nicht unter einem Jahr Haft! Kommt ihr aber von selber zum Gericht und revidiert die Sache, schaut es für Euch vielleicht etwas besser aus, daß ihr euren vergessen Neffen nicht angebenen habt, bzw, keine Ahnung hattet, das er Miterbe ist!
Ihr dürft euch aber sicher sein, das er irgendwann selber dahinter kommt! Dann ist es aber ein Strafverfahren gegen Euch!
... ihrem Sohn überschrieben. Sie lebte noch ca 3 Jahre. Es gab kein
Testament. Seine Schwester ging leer aus. Meine Frage ist wie sieht es
mit dem Pflichtteil aus?
Welcher Pflichteil? Wenn sie alles an deinen Onkel überschrieben hat! Du hast als Enkel nichts zu melden, es ist deine Mutter, die Schwester,
welche ihren Pflichtteil einfordern muß! Und dieser steht ihr zu!
Noch einmal, es sind deine Großeltern, welche verstorben aind! Deine Eltern haben das Erbe angenommen, wobei nur ein Elternteil erbberechtigt ist! Und zwar der direkte Abkömmling! Da deine Eltern noch leben, kannst du als Enkel gar nichts nichts erreichenen!
Wenn Du als Enkel fragst, da gibt es keinen Pflichtteil! Denn vor der Erbfolge, stehen erstmal deine Mutter oder dein Vater, je nach dem, wer von beiden direkter Nachkömmlöing ist! Wäre die betreffende Person verstorben, erst dann könntest Du, einen Anspruch erheben!
Warum, hat dein Vater deiner Schwester das Haus alleinig geschenkt? Bitte verstehe diese Frage nicht falsch, aber es muß ja einen Beweggrund dafür gegeben haben!? Hätte ich zwei Kinder, dann würde ich zusehen, das beide nach meinen Ableben, zu gleichen Teilen erben!