Hallo Zusammen,
ich würde gerne meinen Arbeitgeber wechseln und habe nächste Woche Mittwoch ein Vorstellungsgespräch für eine Interessante Stelle.
Nun habe ich mich gefragt, wie denn in meinem Fall die Kündigung aussehen soll und wie die Rückzahlung des Weinachtsgeldes gehandelt wird.
Zur Kündigung laut Arbeitsvertrag:
Im Übrigen ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses für beide Parteien nur unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zum Ende des Kalendervierteljahres möglich. Verlängert sich diese Frist aus gesetzlichen Gründen, so gilt die Verlängerung ebenfalls für beide Parteien.
(Also ist der nächstmögliche Fristgerechte Kündigungstermin der 31.03.2015, richtig? und wann müsste ich in diesem Fall die Kündigung spätestens einreichen?)
Nun wurde bezüglich Weinachtsgeld folgendes vereinbart:
Sie erhalten eine Weinachtsgratifikation in Höhe eines monatlichen Grundgehalts (ohne Zulage), basierend auf den Monat November. Treten Sie erst im Laufe des Kalenderjahres in das Unternehmen ein, so erhalten Sie eine anteilige Weinachtsgratifikation entsprechend der Beschäftigungszeit. Der Anspruch auf diese Gratifikation ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis bis zum 31.03 des Folgejahres von einem der Vertragsteile gekündigt wird, in Folge eines Aufhebungsvertrages oder durch Fristablauf endet.
- Müsste das Weinachtsgeld bei meiner fristgerechten Kündigung zum 31.03.2015 zurückgezahlt werden, bzw. wäre eine Rückzahlung in Raten möglich?
Generell zu meiner Situation:
Ich fange im September 2015 eine neue Ausbildung an und wollte mir bis dahin eine Stelle suchen, bei der ich mehr verdiene, um mehr für die Ausbildungszeit zu haben.
Mein Verdienst bei der neuen Stelle wäre monatlich um ca. 400€ höher. Würdet Ihr mir empfehlen zu wechseln und monatlich mehr zu haben, allerdings zu riskieren mein Weinachtsgeld zurückzahlen zu müssen?
Zudem gefällt mir meine momentane Arbeitsstelle leider sehr schlecht.
Vielen Dank für eure Tipps :)