Andere Option

Kann man so m.M. pauschal nicht sagen.

Eine Patient:in muss halt sehr aufpassen, ob und wenn ja welche Ausbildung ein HP hat.

Ob eine Passung zwischen Therapeut:in und Patinent:in und der angebotenen Arbeitsweise (Verfahren) besteht, muss so oder so gut erwogen werden.

Man bekommt in Deutschland nur mit Richtlinienverfahren eine Approbation. Es gibt aber durchaus Verfahren, die z.B. im Ausland anerkannt sind (z.B. personenzentrierte Psychotherapie nach Rogers aka Gesprächstherapie). Hier haben Personen, die eine ordentliche und grundständige Ausbildung bei der GwG absolviert haben, keine andere Chance, als über den HP in Deutschland zu arbeiten.

Andererseits kann auch jeder ohne grundständige Ausbildung, nur durch bestehen der Überprüfung, ob sie die Volksgesundheit nicht gefährden (eine Prüfung der Heilungskompetenzen findet nicht statt!), als HP niederlassen.

Wie gesagt, muss eine Patient:in sehr gut prüfen, welche Qualifikation de:r HP mitbringt.

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Du kannst dich an eine der Ausbildungsambulanzen von diversen Ausbildungsinstituten wenden. Die von dir genannte Region ist ja regelrecht mit Instituten zugepflastert: https://www.brd.nrw.de/system/files/media/document/2023-11/20231113_2_24_LPA_Psychotherapie_Institutsliste_PP.pdf

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Es wird ja anfangs eine Aufklärung über Ablauf, Setting, Rahmen und Arbeitsweise stattgefunden haben. Du hast dann für ein Verfahren unterschrieben und damit einen Antrag für Stunden in diesem Verfahren beantragt. Ich kann ehrlich gesagt nicht glauben, dann der Therapeut sein Verhalten erst während der Behandlung plötzlich verändert hat.

Ganz grundsätzlich ist es ja auch so, dass sowohl der Therapeut als auch die Krankenkassen davon ausgehen, dass eine Patientin ein Anliegen an die Therapie und den Therapeuten hat.

Wenn du nichts hast, an dem du arbeiten möchtest und nichts thematisierst, dann gibt doch den Platz an jemanden frei, der nicht auf Bespaßung von einem Therapeuten wartet, weil es eigentlich keine Erkrankung und damit zusammenhängte Probleme mit sich und anderen gibt, über die du sprechen willst.

Vielleicht machst du dann, wenn notwendig, in zwei oder mehr Jahren eine neue Therapie und suchst dir dann eine Therapieform, in der der Therapeut das Gespräch eröffnet und dich bittet, deine Hausaufgaben, die er dir in der letzten Stunde aufgegeben hat, vorzustellen. das kommt dir dann vielleicht mehr entgegen.

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Es gibt kein Standardwerk für die Psychotherapie, genauso wenig wie es ein Standardwerk für Medizin, Rechtswissenschaft, Volkswirtschaftslehre oder Maschinenbau gibt.

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Bei dem Bündel, wäre es fraglich, ob eine Reha-Nachsorge sinnvoll ist. Auf mich wirkt das so, dass die Reha gar nicht ausreicht, um diese Erkrankungen abschließend zu behandeln, um dann durch Nachsorge die Heilung nur abzusichern. Ich denke, das wird eher auf eine Richtlinien-Psychotherapie hinauslaufen müssen, um langfristig zur Heilung zu gelangen und Rückfälle zu verhindern.

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Ja, das ist grundsätzlich möglich, solle aber gut überlegt werden. Du solltest das aber auf jeden Fall bitte mit de:r Therapeut:in klären!!! Nach dem Abbruch daran denken, dass du das formlos ggf. mit kurzer Begründung dem Rehabilitationsträger mitteilst.

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Die Akte verbleibt logischerweise für 10 Jahre beim Psychotherapeuten, niemand sonst hat darauf Zugriff.

Die Krankenkassen erhält die Behandlungsdiagnose(n) und die über die Kassenärztliche Vereinigung abgerechneten Leistungen. Auf diese Daten hat niemand Zugriff, außer du wechselst die gesetzliche Krankenkasse, da wandern diese Daten mit!

Wenn du eine private Versicherung (Krankenversicherung, Berufsunfähigkeit o.ä.) abschließen willst, musst du da wahrheitsgemäße Angaben zu Vorerkrankungen und Behandlungen machen. Weiterhin können gegen Schweigepflichtentbindung ärztliche Unterlagen angefordert werden.

Daher ist es immer schlau, solche Versicherungen so früh wie möglich abzuschließen und ggf. zu überlegen, in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, auch wenn es manchmal phasenweise teurer wird.

Im Bereich der psychischen Erkrankung ist man in Deutschland in den allermeisten Fällen (zumindest zurzeit) als gesetzlich Versicherter besser abgesichert.

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Vermutlich meint sie ja eine Tätigkeit als Psychologin B.A., z.B. in der Marktforschung oder im Bereich Consulting. Das würde dann auch zur Aussage des "gut Geld verdienens" passen. Gerade private Hochschulen sind auf wirtschaftsnahe Verwendungen (auch nach dem Bachelor) ausgelegt.

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Ein abgeschlossenes Psychologiestudium ermöglicht keine Niederlassung mit Kassensitz.

Dies ist für Personen, die nach dem 01.09.2020 ein Studium aufgenommen haben, nur als Fachpsychotherapeut:in möglich. Also nach Absolvieren eines von den Landesprüfungsämtern anerkannten B.Sc. Psychologie (irgendein Psychologie Bachelor reicht nicht mehr), danach ein ebenfalls von den Landesprüfungsämtern anerkannter absolvierter M.Sc. Klinische Psychologie und Psychotherapie (nicht jeder M.Sc. Klinische Psychologie berechtigt zur Aprobationsprüfung), direkt an diesen Master schließt sich eine Approbationsprüfung zu:r Psychotherapeut:in an. Danach Fachpsychotherapeutenweiterbildung (leider, wie es aussieht, wie bei der alten Ausbildung, aus eigener Tasche zu finanzieren). Nach de:r Fachpsychotherapeut:in kann man sich bemühen, eine Kassenzulassung zu bekommen.

Hier muss berücksichtigt werden, dass Kassensitze rar sind. Sie müssen käuflich erworben werden. Es gibt in der Regel mehr Bewerber:innen als Sitze.

Leichter ist es, in Regionen zu arbeiten, in denen sonst niemand arbeiten möchte, wie z.B. in sehr ländlichen Gegenden z.B. tief im Osten. Da sind meist nur wenige Bewerber:innen mit im Rennen.

Wie die Situation insges. aussieht, wenn du dann mal soweit bist, kann niemand sagen. Rein demografisch dürfte in einigen Jahren der Generationswechsel erfolgt sein, so dass erstmal die Anzahl freier Sitze abnehmen wird -- zumindest ist das zu erwarten.

Andererseits muss sich kein:e Fachtherapeut:in niederlassen. Es deutet sich, ähnlich wie in der letzten Dekade bei Ärzt:innen, an, dass sich das immer weniger antun möchten und sich lieber anstellen lassen (MVZ, Ambulanzen, teilstationäre und stationäre Tätigkeiten).

Wer wirklich ganz sicher sein möchte, sich als Psychotherapeut:in niederlassen zu können, sollte auf jeden Fall Medizin studieren und eine Facharztweiterbildung zu:r Fach:ärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie absolvieren (unter voller Bezahlung als Assistenz:ärztin). Danach hat man die freie Auswahl, denn nahezu bundesweit sind ärztliche Psychotherapeutensitze (die betragen gesetzlich verpflichtend 25% der psychotherapeutischen Kassensitze) seit Jahren unbesetzt, weil kaum noch Ärzte in diesen Bereich gehen und die, die es getan haben, sich in der Regel nicht mehr niederlassen wollen.

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Am meisten Geld verdient man als Unternehmensberatin. Da ist ein Schwerpunkt in Arbeits- und Organisationspsychologie wie auch in Methoden (insbes. mathematische und statistsiche Methoden) und Diagnostik (Testentwicklung, Entwicklung von Personalauswahlinstrumenten usw.) sinnig.

Sei dir aber bewusst, dass ein BWLer auch bei gleicher Funktion immer mehr verdienen wird. Denn Psychologen genießen immer noch keinen besonderen Ruf oder Sozialstatus (s. auch die Studien von Kanning et al.).

Und noch etwas: bei Top-Performern sollte es kein Problem sein, bei einer der großen Consulting Firmen nach dem Master direkt als Junior-Consultant einzusteigen. Aber wie gesagt, da hast du als BWLer wesentlich bessere Entwicklungsmöglichkeiten und immer ein deutlich höheres Einkommen.

Außerdem bist du als Psychologe fast immer eher in Stabsfunktionen festgenagelt. Exekutivjobs haben meist BWLer, Wirtschaftsings, -informatiker.

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Lässt sich Psychotherapie über das Sozialamt finanzieren?

Die Situation ist wie folgt:

Sämtliche Psychologen mit Kassenzulassung sind in meiner Region voll, bieten nicht einmal die Möglichkeit einer Warteliste. Ich habe auch jahrelang versucht, bundesweit Psychologen nach einer Online-Therapie zu fragen und wurde ebenfalls nur abgelehnt. Psychologen ohne Kassenzulassung oder Heilpraktiker für Psychotherapie kann man auch nicht mehr über die Krankenkasse finanzieren, wenn kein anderer Psychologe verfügbar ist, das Gesetz wurde vor Jahren abgeschafft.

Ich habe nun eine einzige Heilpraktikerin für Psychotherapie gefunden, die in meiner Region lebt, die notwendige Traumatherapie anbietet und auch einen Platz für mich frei hat. Nun versuche ich, diese Therapie über den Fond für sexuellen Missbrauch zu finanzieren, nur leider erfüllt diese Heilpraktikerin nicht die Voraussetzungen, damit das möglich ist.

Meine Idee ist jetzt, das Sozialamt einzubeziehen und als Kostenträger ins Boot zu holen, nur wie ließe sich das argumentieren? Google sagt, wer nicht krankenversichert ist und sich in einer finanziellen Notlage befindet, kann die Kosten für Therapie über das Sozialamt abrechnen, das entspricht nur leider nicht exakt meiner sehr speziellen Situation. Hat hier vielleicht jemand Erfahrung mit der Thematik und kann mir sagen, wie ich argumentieren müsste oder wie ich die Therapie sonst finanzieren kann? Ich bin aktuell in einer schlimmen Krise und weiß wirklich nicht mehr weiter.

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Das wird in der Regel nicht funktionieren.

Insbes. nicht bei einer Heilpraktikerin.

Bei einem approbierten Psychotherapeuten, der nachweisen kann, dass eine besondere Qualifikation für traumafokussierte Psychotherapie vorliegt (Zertifikat "Spezieller Psychotraumatherapie (DeGPT)"), sieht das anders aus, wenn eine entsprechende dringliche Indikation besteht.

Diese Indikation wird einerseits über den PTV11 einer psychotherapeutischen Sprechstunde gestellt. Es kann sein, dass die Krankenkasse (und die wäre in dem Fall zuständig) auf eine differenziertere Indikationsstellung besteht.

Diese erfolgt entweder in einem Bericht nach einer stationären Behandlung in einer Trauma-Fachklinik (was tatsächlich auch unabhängig davon dringend anzuraten ist), alternativ durch eine "Begutachtung reaktiver psychischer Traumafolgen (DeGPT) im sozialen Entschädigungsrecht und in der gesetzlichen Unfallversicherung", wo auch geklärt wird, ob es sich um eine reine Traumatherapie, dann außerhalb der Krankenkasse, oder um eine traumafokussierte Psychotherapie (in der Regel Krankenkassenleistung) handelt.

Mit so einer Indikation ist die Chance, sofern keine spezifische Psychotherapie vermittelt werden kann, auf eine Kostenerstattung bei einem entsprechend nachgewiesen qualifizierten Psychotherapeuten durchaus möglich.

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Hm. Ist das in einer Beratungsstelle?

Ist die Dame denn Psychotherapeutin und suchst du sie als Psychotherapeutin oder als Beraterin auf. Vielleicht ist dein Anliegen und die Rolle der Damen nicht ausreichend geklärt?

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Da es keine Tiefenpsychotherapie gibt, nein.

Ansonsten ist die Antwort etwas komplexer und komplizierter:

Es gibt in der Psychodynamischen Psychotherapie in Deutschland eine recht problematische Trennung zwischen tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie und Analytischer Psychotherapie.

Der Wissenschaftliche Beirat Psychotherapie (WB-PT) hat als Ergänzung seiner letzten Stellungnahme zur Evidenzbasierung von Methoden dieser Verfahren quasi die Abschaffung der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie zugunsten einer einheitlichen Ausbildung im gesamten Spektrum der psychodynamischen Psychotherapie empfohlen; dies entspräche in Wesentlichen der heutigen sog. "verklammerten Ausbildung", also zeitgleich tiefenpsychologisch-fundiert und analytisch.

Völlig zu Recht empfiehlt der WB-PT die Bezeichnung Tiefenpsychologisch, analytisch und psychoanalytisch begründet zugunsten der einheitlichen Überbezeichnung "Psychodynamische Psychotherapie" aufzugeben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist dem bei der Neufassung der Psychotherapierichtlinie nicht nachgekommen.

Insofern ist eine Teilantwort: tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie wird sicherlich nicht mehr so angeboten, wie es mal früher ausgebildet und praktiziert wurde, aber sie wird noch abgerechnet. Tatsächlich werden allerdings (logischerweise) evidenz-basierte Methoden der psychodynamischen Psychotherapie angewendet, die sich in das Konzept der tiefenpsychologisch-fundierten Psychotherapie gegenüber den Gutachtern hineinpressen lassen.

Schaut man sich die Bücher zur Berichtserstellung für die Gutachter in tiefenpsychologisch-fundierter Psychotherapie an, findet man haufenweise "Tricks" wie man das macht. Andererseits leider auch Tricks, wie man, obwohl eigentlich Methoden der Psychodynamischen Psychotherapie sinnvoll wären, die der analytische Behandlung (i.S.d. Richtline) entsprächen, hier eine tiefenpsychologisch-fundierte Behandlung "duchbekommt", obwohl man das eigentlich Sinnvolle mangels Ausbildung nicht anbieten kann (auch ein Grund, dem WB-PT zu folgen, m.M.).

So oder so ist das unbefriedigend und man sollte wenn, dann schon eine "Verklammerte" Ausbildung machen, um vollständig und umfassend ausgebildet zu sein. Das ist aber extrem Aufwändig (Zeit, Geld, Anstrengung), so dass eben ein Trend sich fortsetzt, dass zunehmend Psychologieabsolvent*innen die Verhaltenstherapieausbildung wählen. Die Ausrichtung der Lehrstühle für Klinische Psychologie (die an den Ausbildungen in Verhaltenstherapie gut mit verdienen) mit Falschinformationen über die Psychodynamische Psychotherapie (s.a. WB-PT), tragen auch dazu bei.

Daher ist deine Beobachtung aus den genannten Gründen nicht per se falsch.

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Die Frage, die ich mir da stelle ist, weshalb du dich bewusst nach den Probesitzungen dazu entschieden hast, bei deiner Krankenkasse eine tiefenpsychologisch-fundierte Psychotherapie zu beantragen (bzw. das entsprechende Antragsformular beim Therapeuten zu unterschreiben), wenn du offenbar eine Verhaltenstherapie erwartest ("Übungen durchführt") bzw. sogar nur eine Beratung oder Coaching wünscht (""Lösungsansätze bietet"); letzteres ist logischerweise gar nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten!?

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Bis 21. Wenn die Behandlung dann einmal begonnen wurde, gibt es grundsätzlich keine Altersgrenze, bis zu der eine Behandlung abgeschlossen sein muss.

Hintergrund ist, dass mit der neuen Richtlinie von 2017 die Kinder- und Jugendlichentherapeuten explizit in die Versorgung der jungen Erwachsenen (in der Regel 18-24 Jahre) einbezogen werden sollen.

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Grundsätzlich, wenn die Behandlung keine Aussicht auf Besserung mehr erkennen lässt und wenn die Wirtschaftlichkeit einer Behandlung nicht mehr besteht.

Das kann viele Gründe haben. Die häufigsten in der Praxis sind mit Abstand nur unregelmäßiges Wahrnehmen der vereinbarten Termine, gefolgt von keine Veränderungsbereitschaft, kein Anliegen an eine Therapie und/oder keine realistisch zu erreichenden Therapieziele auf Seiten der Patient*in.

Auch die Erwartung rein stützender Angebote (mach, dass es mir besser geht - sofort!) oder eher ein Beratungs- (was soll ich tun) statt Therapieanliegen (wie kann ich mich verändern) sind häufiger geworden.

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Es geht nicht darum, dass Psychotherapeut*innen gesunde Patient*innen haben wollen, sondern um die Pflicht zur Beendigung einer Behandlung, wenn diese eine deutlich schädigende Therapiewirkung erkennen lässt.

Dass es (auch über lange Strecken) schlechter wird, ist in einer Psychotherapie in sehr vielen Fällen normal. Aber wenn es erkennbar wird, dass das kein vorübergehendes, notwendiges Geschehen ist, sondern voraussichtlich eine maligne Entwicklung darstellt, dann muss die Notbremse gezogen werden.

Zu überlegen wäre dann z.B., neben einem Verfahrenswechsel, eine stationäre Psychotherapie und/oder eine sozial- oder gemeindepsychiatrische Versorgung mit eher stützenden statt verändernden Angeboten.

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Wie schon gesagt:

Psychiater*innen sind Fachärzt*innen ("Fachärzt*in für Psychiatrie und Psychotherapie") und behandeln sehr breit, auch psychotherapeutisch.

Sie haben noch andere fachärztliche Funktionen, wie Ausstellung von Attesten, Krankschreibungen, Beantragen von Leistungen der Rentenversicherung, Gutachtenerstellung usw.

Allerdings sind die meisten wegen des Fachärztemangels gerade in dem Bereich der Psychiatrie oft nicht psychotherapeutisch tätig. Wenn man böse ist, könnte man auch unterstellen, dass Psychotherapie für eine Psychiater*in ein finanzielles Verlustgeschäft darstellt, wobei Psychiater*innen eh schon zu den eher schlecht vergüteten Ärztegruppen gehören -- daher der sich immer weiter verschärfende Mangel in dieser Fachärztegruppe.

Es gibt aber vereinzelt auch Psychiater*innen, die einen halben oder ganzen Kassensitz als ärztliche Psychotherapeut*in besetzen. Dann steht in der Datenbank der Kassenärztlichen Vereinigung zusätzlich zur Facharztbezeichnung auch "psychotherapeutisch tätige Ärzt*in".

Ärztliche Psychotherapeut*innen, insbes. psychotherapeutisch tätige Psychiater*innen, haben intern ungeschrieben auch mehr Möglichkeiten, als nicht-ärztliche Psychotherapeut*innen. Sie betreuen oft (sozial-) psychiatrische, chronische Patient*innen, oft schon jung berentet ohne Aussicht auf Besserung, in stützenden Einzel- und Gruppenangeboten als "Endlostherapien". Anträge, die bei nicht-ärztlichen Psychotherapeut*innen das Gutachterverfahren, u.a. mangels günstiger Prognose, nicht überstehen.

Dem gegenüber fasst die Bezeichnung "Psychotherapeut*in" alle psychotherapeutisch tätigen Ärzte (auch andere, als Psychiater*innen, wie Psychosomatiker*innen oder Fachärzt*innen anderer Gebiete wie Gynäkologie, Urologie, Orthopädie usw. mit Zusatzbezeichnung Psychotherapie / fachgebundener Psychotherapie) sowie die Psychologischen Psychotherapeut*innen, die Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen und Assistenz- und Fachpsychotherapeut*innen nach dem neuen PsychThG zusammen.

Psychologische Psychotherapeut*innen haben Psychologie (Uni Diplom oder Master) studiert und danach ein post-graduales Studium als weiterführende staatl. Ausbildung in Psychotherapie mit Abschluss Staatsexamen beim Landesprüfungsamt mit Fachkunde in in einem Verfahren absolviert, damit eine Approbation erlangt, und bieten primär Richtlinienpsychotherapie an; seit 2017 auch erweiterte Angebote wie Sprechstunden, Akutbehandlungen und einige Verordnungen (z.B. Krankenhausbehandlung, Reha über die Krankenkasse, häusliche psychiatrische Krankenpflege). Atteste, Krankschreibungen, Leistungen der Rentenversicherung, Medikation etc. sind aber Ärzt*innen vorbehalten.

Dies gilt auch für Kinder- und Jugendlichentherapeut*innen, aber beschränkt auf bestimmte Altersgruppen (Kinder, Jugendliche, seit 2017 explizit auch junge Erwachsene). Der Zugang ist neben Psychologie auch über pädagogische Abschlüsse, auch an früheren Fachhochschulen möglich.

Assistenzpsychotherapeut*innen haben (demnächst) Psychotherapie studiert (sog. Direktstudium) und mit Master und Staatsexamen / Approbationsprüfung zugleich abgeschlossen, sie arbeiten stationär, teilstationär und in Klinikambulanzen psychotherapeutisch. Fachpsychotherapeut*innen haben während dieser Zeit eine fünfjährige Weiterbildung (also keine Ausbildung mehr) absolviert und in einem Verfahren eine Fachkunde erworben (dann voraussichtlich über die Psychotherapeutenkammer, nicht mehr das Landesprüfungsamt). Dieser Weg wird, zusammen wie bisher dem Medizinstudium und Weiterbildung, mit einer Übergangszeit von zwölf Jahren, der einzige Weg zum Beruf der Psychotherapeut*in sein.

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