Meines Wissens gibt es kein Fernstudium. Das stelle ich mir derzeit wergen des hohen klinischen und praktischen Anteils auch sehr schwer vor.
Ein durch eine Symptomneurose oder auch Charakterneurose hervorgerufenes Erleben und Verhalten, bei der die Realitätsprüfung (im Gegensatz zu psychotisch) erhalten ist.
Neurosen beziehen sich auf biografisch erworbene gestörte psychische Funktionen, im Gegensatz zu organisch bedingten oder auch substanzbedingten Störungen. Außerdem in Abgrenzung zu reaktiven Symptomen, die eine an sich ausreichend stabile Psyche durch Überforderung aus dem Gleichgewicht bringen. Hier ist aber oft der Übergang fließend.
Es sei noch erwähnt, das dieses Konzept in der heutigen Systematik so nicht mehr besteht, da Diagnosen lediglich beschreibende Syndrome (zusammenhängende Symptomhäufungen) klassifizieren und dies durch das Konzept der psychischen Störung (mental disorder) ersetzt wurde.
Im deutschen ICD 10 findet es sich als Teil unspezifischer Zuordnungen verschiedener Bereiche, die kein eigenes Kapitel erhalten haben.
Bei Psychotherapeuten gibt es sogar ein sehr deutliches Überangebot, das sie nächsten Jahrzehnte weiter bestehen wird.
Vermutlich meinst du Psychotherapeuten mit sog. "Kassenzulassung": Die Anzahl der Versorgungsaufträge, die von den jeweils zuständigen Zulassungsausschüssen der Kassenärztlichen Vereinigungen (das ist das Selbstverwaltungsorgan der Ärzte und Psychotherapeuten in diesem System) erteilt werden, basiert auf gesetzlichen Grundlagen zur Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung. Gilt ein Planungsbezirk als versorgt, wird dieser gesperrt.
Alle paar Jahre erfolgen in Planungsbezirken über den G-BA neue Bedarfsplanungen. Hier kommen oft in ländlichen Regionen neue "Kassensitze" dazu (obwohl gerade hier oft nicht alle "Kassensitze" abgerufen werden). Ballungsräume (insbes. attraktive Großstädte) gelten nach wie vor als überversorgt, weshalb dort die nächsten Jahrzehnte keine neuen "Kassensitze" geschaffen werden. Hier werden dann "Kassensitze", die jemand abgibt, zu Wucherpreisen an den Nachwuchs verkauft (für einen halben "Kassensitz" 100.000 EUR auf den Tisch legen zu müssen, ist da nicht selten).
Weshalb es (zumindest in den als überversorgt geltenden Ballungsräumen) Wartezeiten gibt, ist ein komplexes Thema mit vielen Ursachen ...
Ja, der Hausarzt kann Antidepressiva verschreiben.
Das ist theoretisch immer noch möglich, praktisch in den letzten Jahren (zunehmend) schwieriger geworden:
Der Verweis der Kassen auf den Patient:innen-Service ist bereits erwähnt worden, weiterhin sind die Stellen in den Institutsambulanzen der versorgenden psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken in den Regionen bundesweit ausgebaut worden. Nicht zuletzt gibt es nun seit ca. einem Jahr in zunehmend und in immer mehr Regionen immer mehr freie Therapieplätze (die dann allerdings als Gruppentherapie).
Diese Faktoren machen es immer schwerer, eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren genehmigt zu bekommen. Teilweise kann ich das auch nachvollziehen (es spricht nichts gegen eine Gruppentherapie bei einer unipolaren Depression, außer individuelle Wünsche von Patient:innen), teilweise, wenn es notwendig um spezielle Behandlungssettings (z.B. bei Komplextramatisierung, wenn es eine Therapeutin sein soll, die außerdem nachgewiesen eine zertifizierte Qualifikation als Psychotraumatologin und in EMDR vorhalten kann) und bei einer zeitlichen Notlage (die liegt subjektiv natürlich immer, objektiv nicht immer vor), selbst dann wird eine Kostenerstattung kaum noch genehmigt.
Bei monatlichen Terminen würde die Kasse eine Notwendigkeit, insbes. in Abwägung zur psychosomatischen Grundversorgung oder auch einer Ambulanz, in Frage stellen. Vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht.
Wenn es nun unbedingt diese Therapeutin sein soll, wäre es ja vielleicht doch auch möglich, die ca. 9 Termine im Jahr, die effektiv stattfinde werden (Krankheit Patientin und Therapeutin, Urlaube, Feiertage) auch selbst zu zahlen; da geben die meisten jungen Leute deutlich mehr Geld für einige wenige Tage am Ballermann aus ...
Vielleicht solltest du zunächst einen Faktencheck deiner Behauptungen durchführen?!
https://www.zi.de/detailansicht/12-maerz-2019
Einen forensischen Psychologen gibt es in Deutschland so nicht. Es gibt in Deutschland die Rechtspsycholog:in, also Psycholog:innen mit M.Sc. Psychologie und Weiterbildung zu:r Fachpsycholo:in Rechtspsychologie (DGPs) oder expliziter M.Sc. in Rechtspschologie (ggf. ist aber eine Qualifizierung zur Fachpsycholog:in dennoch notwendig). Die Rechtspsychologie wird oft in Gerichtspsychologie (forensische Psychologie) und Kriminalpsychologie unterteilt. Ein:e Rechtspsycholog:in ist in beiden Gebieten ausgebildet.
Die Gerichtspsychologie befasst sich mit der Anwendung der Psychologie im Rahmen von Gerichtsverfahren, z.B. aussagenpsychologische Beurteilung der Glaubhaftigkeit von Zeug:innenaussagen. Neben Forschungstätigkeiten, steht auf der berufspraktischen Seite also eine Tätigkeit als Sachverständiger für Gerichte im Vordergrund.
Hier gibt es Überschenidungen mit Psychologischen Psychotherapeu:innen (Diplom oder M.Sc. Psycholog:innen mit Ausbildung, Staatsexamen und Approbation als Psychotherapeut:inen), die bei ihrer Kammer die Qualifikation zur forensisch:en Sachverständig:en absolviert haben, wobei hier der Fokus meist deutlich stärker auf dem Familienrecht (inbes. Kindeswohl) liegt, als z.B. auf strafrechtliche Bereiche.
Psychologische Psychotherapeut:innen als forensische Sachverständige, die sich mit dem Strafrecht und den (vermuteten) Täter:innen befassen, sind oft im Maßregelvollzug als Therapeut:innen beschäftigt. Rechtspsycholog:innen dürfen, wie auch sonst Psycholog:innen, nicht heilkundlich tätig sein (dies ist Ärzt:innen und Psychotherapeu:innen vorbehalten).
In diesem Bereich gibt es Überschneidungen mit der forensischen Psychiatrie, also dem Gebiet der Medizin, dass sich mit Fragestellungen und Anwendungen der Psychiatrie (also dem Teilgebiet der Medizin, das sich mit psychischen Erkrankungen befasst) im Rechtskontext beschäftigt.
Forensische Psychiater:innen sind leitend und vollumfänglich fachärztlich behandelnd in der forensischen Psychiatrie, also auch dem Maßregelvollzug, tätig (von der Organisation, Attestierung, Medikation bis zur Psychotherapie). Sie sind auch als forensisch-psychiatrische Sachverständige tätig. Deutlich stärker steht hier (im Vergleich zu Rechtspsycholog:innen und Psychologischen Psychotherapeut:innen) die Diagnostik der Psychopathologie, der Schuldfähigkeit, aber auch der Verhandlungs-, Haft- und Vernehmungsfähigkeit von (vermuteten) Täter:innen im Vordergrund.
Rechtspsycholog:innen haben (eigentlich logisch) einen psychologischen (also stärker methodisch-distanzierten, wissenschaftlichen Ansatz), forensische Psychiter:innen einen ärztlichen (also medizinaliserten, evidenz-basierten) Ansatz. Beide nehmen wichtige Aufgaben im Rechtssystem wahr, die sich teilweise auch überschneiden.
Die Berufsbezeichnung in der Bundesrepublik Deutschland für eine:n nicht-ärztliche:n Psychotherapeut:en nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) von 1999.
Eine sprachlich etwas unglückliche Berufsbezeichnung, die im Zuge des neuen PsychThG von 2019 für künftige Generationen zugunsten der allgemeinen Bezeichnung "Psychotherapeut:in" aufgehoben wurde.
So sind die Regeln. Wenn du damit ein Problem hast und eh alles besser weißt, dann ist es deine Sache. Fällt mir sonst nicht viel zu ein.
Besser ist in der Regel, zunächst eine Beratungsstelle für Transpersonen aufzusuchen.
https://transberatung-weser-ems.de/osnabrueck/
Du gehst auf 116117.de und gibst bei der Praxissuche Psychotherapie (oder direkt Verhaltenstherapie ein), deinen Wohnort und eine Umkreissuche. Dort werden die kassenzugelassenen Psychotherapeuten ausgewiesen, einschl. der telefonischen Erreichbarkeit.
EMDR.
Das ist bei Psychotherapie immer problematisch. Die Berufsordnungen und die Rechtssprechung sehen einen Zeitraum von mind. einem, oft auch mind. zwei Jahren vor, in denen kein Kontakt bestanden haben darf. Umstritten ist auch ein aktives Wiederherstellen des Kontaktes nach Ablauf dieser Zeit, v.a., wenn es vom Therapeuten ausgeht.
Da musst du dir eine Rechtsanwalt (Fachanwalt für Sozialrecht) nehmen und Prozesskostenhilfe beantragen.
Das ist immer noch umstritten, eine explizite gesetzliche Regelung gibt es nicht. Es wird i.A. aber das Zutreffen von §615 BGB angenommen. In Einzelfällen ist dies aber von Gerichten auch immer mal für nicht zutreffend und eine Honorarforderung für unwirksam erklärt worden.
Daraus würde allerdings dann erwachsen, dass deine Absage gem. §§ 630b i.V.m. 627 BGB als Ausübung deines Kündigungsrechts gewertet wird. Da eine genehmigte Psychotherapie sich auf das genehmigte Stundenkontigent bezieht, wäre damit die Therapie von dir gekündigt worden. Die Behandlung wäre damit von dir beendet worden. Dies müsste der Therapeut der Krankenkasse entsprechend anzeigen, so dass du für zwei Jahre kaum Möglichkeit bekommen wirst, nochmal eine Psychotherapie auf Kosten der Krankenkasse genehmigt zu bekommen.
Es ei noch darauf verwiesen, dass du dich mit dem Antrag auf Kostenübernahme gegenüber der Krankenkasse verpflichtet hast, aktiv an der Therapie teilzunehmen, um eine günstige Behandlungsprognose aufrecht zu erhalten. Dazu zählt bei einer Psychotherapie (inbes. für psychodynamische), die vereinbarten Termine (und die Folgetermine) einzuhalten. Ausnahme nur, wenn du nicht therapiefähig bist, z.B. bei akuter Grippe usw. Berufliche, private und sonstige Termine sind kein Grund für eine Terminabsage.
Eine Gruppentherapie ist meist relativ zeitnah möglich, da sie weniger nachgefragt wird und zudem mehr Patientinnen versorgt werden können. Vielleicht mal gezielt dahin gehend anfragen.
Wichtig ist so oder so, sich zu informieren und sich Gedanken zu machen, was man in einer Therapie bearbeiten möchte und ggf. auch, ob man eher Techniken zur Symptomreduktion an die Hand bekommen möchte oder mehr auf das Verstehen seiner aktuellen Beziehungen aus ist.
Mit deinem ambulanten Facharzt für Psychiatrie sprechen, ob er dich in die psychiatrische Komplexversorgung integrieren kann.
Ein Doktor ist ein akademischer Grad, nich mehr und nicht weniger, der in allen universitären Fachbereichen vergeben wird. In den Naturwisschenschaften z.B. besteht faktisch ein Zwang zum Doktor.
Bei Medizin haben heute nicht mal mehr die Hälfte der Ärzte einen Doktorgrad, obwohl der Doktor in Medizin (Dr.med..) vergleichsweise wenig anspruchsvoll ausfällt und relativ leicht zu erwerben ist.
Psychologische Psychotherapeuten können als Psychologen in Psychologie promovieren (zumeist Dr.rer.nat oder Dr.phil.), d.h. sie haben nach dem Diplom oder Master nicht praktisch gearbeitet, sondern haben sich schlecht bezahlt und überarbeitet noch einige Jahre als wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni herumgetrieben, um eine akademische Karriere einzuschlagen, die dann am Ende aber doch nicht funktioniert hat (Junior-Professuren sind halt rar) und haben an einem Forschungsprojekt mitgearbeitet, bei dem (in der Regel durch Beteiligung an Journal-Artikeln) Veröffentlichungen als kumulative Promotionsarbeit anerkannt wurden. Sie sind dann in der Regel einige Jahre später in den praktischen Beruf eingestiegen.
Halte ich für unrealistisch. Seit Einführung der verpflichtenden Telefonzeiten, sind andere Wege nicht sinnvoll. In der Regel werden nämlich alle verfügbaren Kapazitäten über diese Telefonzeiten erledigt.
Da wäre es sinnvoller, wenn auch eher ein Glückstreffer, eine Sprechstunde über die 116117 vermitteln zu lassen.
Ob Kurz- oder Langzeittherapie hängt von der organisatorischen Kapazität der Praxis und der Notwendigkeit für die Patientin ab, nicht vom Alter des Psychotherapeuten.