Vor 6 Jahren habe ich bei meinem Vermieter nach 3 monatigen Bewohnen starken Schimmelbefall in der Wohnung gemeldet, worauf er einen Gutachter bestellte. Eindeutig wurden Baumängel als Ursache festgestellt. Mehrere Vormieter zogen aus gleichem Grund aus. Ich jedoch verlangte Schadensersatz, (erneute Umzugskosten sowie Ersatz unbrauchbar gewordener Möbel). Es endete vor Gericht. Am Ende der Nerven und auf Rat meines Anwaltes habe ich mich auf einen Vergleich eingelassen. Folglich gegenseitige Aufhebung der Kosten, außer im Nachhinein der des Beweislastungsverfahrens, sprich Gutachter. Diese Kosten sollte ich zur Hälfte tragen, welche mein Anwalt als unbillig sah und dagegen Einspruch erhob. Das wurde "abgeschmettert" und tituliert. Nach Beratung mit Anwalt, komme ich nicht um die Zahlung, sollte aber erstmal abwarten bis eine direkte Zahlungsaufforderung kommt oder nicht und über welche Zahlungsmodalitäten man sich einigt. Es kam nichts, auch keine Mahnung. Nach zwei Jahren Nichts kam nun eine Inkassoaufforderung (Auftraggeber die Rechtsschutzversicherung der Streitpartei). Der ursprünglich geforderte Betrag hat sich erhöht (Zinsen, Zinsenszins, Bearbeitungsgebühr usw.). Innerhalb von 8 Tagen habe ich einen hohen Betrag zu bezahlen.
- Frage warum kam keine Mahnung?
- Frage warum wurde sich nicht an meinen Anwalt gewendet?
- Frage warum ist Zahlungsfrist so kurzfistig?
Das Vertrauen zu meinem Anwalt hat etwas gelitten. Ich werde ihn jedoch wieder konsultieren müssen. Auf Folgekosten durch einen Vergleich wurde ich damals nicht hingewiesen. Möchte vorbereitet sein und bitte deshalb um Antworten.