Vorab kannst du deinem Arzt und der Physio vertrauen. In der Regel wissen die schon was die machen. Natürlich hast du aber auch das Recht (in deinem Fall deine Eltern, bis zum Erreichen der Volljährigkeit) dir eine zweite Meinung/Gutachten von einem anderen Facharzt einzufordern/einzuholen.

Gib diesbezüglich auch nicht nach, wenn dir daran liegt. Frühestens nach einholen einer 2. Meinung würde ich weitere Maßnahmen bedenken.

Gute Besserung

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Hab genau das gleiche Problem, bin auf nivea umgestiegen. Das hilft zwar nur spärlich, ist aber mal ne Alternative um deiner kopfhaut ne Pause zu gönnen. Zusätzlich nehmen ich noch Spülung von der fructis Serie, das hilft. LG

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Wenn du mit Einvernehmen deiner Eltern nachweisen kannst, das ihr Zuhause keinen gemeinsamen Umgang mehr hinbekommt, dann kannst du auch vor deinem 25. ausziehen. Die Beratungsstellen der Diakonie sind kostenlos und ein guter Anlaufpunkt um dich über alles informieren zu lassen. Des weiteren werden sie dir helfen und dich auf deinem Weg/ bei deinem Vorhaben begleiten. LG

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Anspruch auf Schmerzensgeld und anzeige wegen Notwehr?

Hallo,am vergangenen Wochenende bin ich von 2 mir bis dahin unbekannten Frauen in einer Diskothek angegriffen worden, sie zogen mir an den Haaren, verkratzen meinen Körper und insbesondere mein Gesicht, des Weiteren drückten sie mit einem gezielten Griff meine Augen stark nach Innen, da die Angreiferinnen lange Fingernägel hatten, sind nur meine Augenlied stark von Schürfwunden befallen

Ich habe mich gegen eine der beiden Angreiferinnen wehren können, ich zog ihr ebenfalls an den Haaren

Direkt nach dem Angriff habe ich die Polizei verständigt um Anzeige zu erstatten

Als ich gestern mit dem zuständigen Sachbearbeiters der Polizei telefonierte, um sicher zu gehen dass die Angreiferinnen meine Adressdaten nicht bekommen, da diese selbst als die Polizei vor Ort war, mit gedroht haben "das wirst du noch bereuen, dein Gesicht merke ich mir" und mich halt beleidigt haben, ich wollte einfach ausschließen dass diese mir bald vor meiner Haustür nochmal auflauern

Jedenfalls musste ich während des Telefonates mit dem Sachbearbeiter erfahren, dass die Angreiferinnen nun auch mich wegen Körperverletzung angezeigt haben, ebenso meine Begleitung, sowie den uns allen unbekannten jungen mann der mir während des Angriffs die Hand reichte um mich vom Boden nach oben - raus aus dem gerecht gezogen hat (hier läuft allerdings die Anzeige gegen Unbekannt)

Ich war am Folgetag im Krankenhaus und am Montag bei meiner Hausärztin, ich habe ein Schleudertrauma, multiple Hausabschürfungen im Gesicht, sowie Prellungen im Gesicht und an anderen Körperstellen - Folge; Behandlung mit Iboprphen 2400 mg täglich (höchstdosis) und die Behandlung läuft seit Samstag bis heute, und 3 Tage Arbeitsunfähigkeit aufgrund von starken Schmerzen TROTZ TABLETTEN

Meine Haare habe ich erste heute waschen und kemmen können, da die Schmerzen vorher zu stark waren, und leider musste ich feststellen, dass ich ein richtiges "Loch" - eine karle Stelle auf dem Kopf habe, und mein Scheitel extrem breit geworden ist, da beim Haare ziehen wohl viele Haare herausgerissen wurden

Meine Fragen;Ich habe der einen Angreiferin in Form von Notwehr an ihren Haaren gezogen, habe ich durch Ihre Anzeige wegen Körperverletzung etwas zu befürchten?

Habe ich Schmerzensgeldansprüche? und Wie mache ich diese geltend?

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Lass dir deine Verletzungen am besten von einem Rechtsanwalt geltent machen. D.H. Fotodokumentation etc.
Dein Hausarzt kann das sicher auch bescheinigen. Dann nimm dir deine Leute mit als Zeugen, das du in Notwehr gehandelt hast. Wenn sonst Aussage gegen Aussage steht wird's doof. Ansonsten hast du nichts zu befürchten. Gute Besserung

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Natürlich ist es kein Problem mehrere Instrumente zu erlernen und zu spielen. Du hast aufgrund deiner Saxophon Kenntnis ja auch ne prima Grundlage. Neben Klavier bietet sich Gitarre oder Bass gut an. Das sind recht "einfach" zu erlernende Instrumente. Und wenn gar nichts hilft kannst du ja zusätzlich noch triangel lernen. :P (kleiner scherz)

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Tausendfüßler :D die sind prima für die Größe.

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Warum darf der auf Eurem Grundstück jagen? Wenn er euch zunehmenst bedrängt droh ihm mit ner Unterlassungsklage und weiß ihn darauf hin, das er sich an die Gepflogenheiten auf Eurem Hof/Grundstück zu halten hat. Da kann ihm das egal sein was euer hund "reist"!

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Das Geld wird monatlichi m vorraus, mit Verfügbarkeit zum 1. eines Monats gezahlt. D. h. das es meista m letzten monatstag auf deinem Konto ist. Bsp. 30. 09. Ist dein Geld für Oktober drauf.

Da du Postbank Kunde bist dürfte es keine Probleme geben, da das Amt die Gelder ebenfalls via Postbankv verwaltet.

Eine frühere Zahlung als zum Monatsende geschieht meist nur, wenn der monatserste auf ein WE oder einen Feiertag fällt.

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Du meinst Gastritis...(Magenschleimhautentzündung)

Die kann mit einem Magenulcus (Geschwür) einhergehen, hat aber noch lange nichts mit Krebs zu tun. Finde Mut und geh zum Arzt. Da ist sicher nichts.

Gute Besserung

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