tun Sie sich und Ihrer Familie einen gefallen und besorgen sich adäquate Hilfe. Ich glaube mit Schutzklasse, Fi-Schalter oder NYY 3x1,5 können Sie nichts anfangen und setzen sich unnötig und leichtfertig einer Stromschlaggefahr aus. Bei weiteren Fragen können Sie mich gerne unter nc-kurthha8@netcologne.de kontaktieren.

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Erdverlegte Wasserleitungen sind grundsätzl. in einer Deckungstiefe von 1.20 m zu verlegen. Um Schäden an der Ummantelung zu vermeiden, ist das Produktenrohr in einen 0,30 m starken Sandbett zu verlegen. Sollte der Wasserzähler (nicht Uhr) frostsicher untergebracht sein, ist die Entspannen bzw. die Leerung der Wasserleitung nicht erforderlich und eine Keimbildung im Rohr bleibt aus. Wurde aus verlegungstechnischen Gründen die Frostgrenze nicht eingehalten, ist die Leitung zu Entspannen und einer Entleerung zu unterziehen. Bei der Inbetriebnahme muß die Leitung einer Chlorung unterzogen, zumindest m u ß "gut gespült" werden, um eine eventuelle Verkeimung zu beseitigen. Weitere Fragen können Sie unter nc-kurthha8@netcologne.de an mich stellen.

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man sollte das Vertrauen zum Partner nicht in Prozenten bewerten. Vertrauen ist wie ein Lichtschalter "AN - AUS" bzw. "JA - NEIN" zu behandeln. Alles weitere ist als gegeben zu "Akzepieren" oder "Abzulehnen" und Ihre Frage stellt sich erst gar nicht. Viel Glück

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seien Sie doch froh, das wir bereits gegen 04.30 h die ersten Vogellaute wahrnehmen dürfen, oder ist Ihnen der alltägl. Fahrzeuglärm angenehmer und vertrauter? Es stimmt mich sehr Traurig wenn mam sich über Vogelstimmen, aber nicht über Menschengeschrei- gemurmel und Fahrzeuglärm, beschwert. Seien Sie froh das Sie unsere leidende Natur noch akustisch wahrnehmen können. Denn wenn wir mit unserem Planeten weiterhin derart verfahren, wird unsere Nachkommenschaft dieses Vergnügen nicht mehr haben und wir rauben ihr ein stück Lebensfreude.

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bei einen derart schönen Sonntagmorgen braucht man sich nicht aus dem Bett quälen. So einen schönen Tag sollte man nicht ungenutzt verstreichen lassen. Wir werden nach dem Frühstück zum Rhein und anschl. zum Zoo laufen. Gegen 14.00 h nehmen wir einen kleinen Snak ein, da wir während der EM-Übertragung unseren Grill anwerfen werden. Des weiteren werden wir noch ein paar Freunde und Kollegen kontaktieren, um gemeinsam den schönen und einladenen Sonntag verbringen zu können. Von uns aus kann jeder Tag so schön sein, dann macht das Leben noch mehr Freude und man kann seine alltägl. Sorgen kurzfristig vergessen bzw. zurückstellen.

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Hallo Frau/Herr Fisherman, eine Mietzinserhöhung ist grundsätzl. Vertraglich zu regeln und unterliegt der Schriftform. Ihre Unterschriften auf den neuen Mietvertrag bestätigt die "beidseitige" Willenserklärung. Selbstverständl. müssen Sie Ihren Dauerauftrag oder die Lastschrifteneinzugserklärung entsprechend der Mieterhöhung anpassen, ansonsten kann der Vermieter den neuen Mietzins nicht entgegennehmen. Dieser Sachstand kann zu einer Abmahnung aber nicht zur sofortigen Kündigung führen. MfG

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Hi Helga80, alles was mit dem Gebäude fest verbunden ist, gehört dem Vermieter. Da aber Sie und nicht Ihr Vermieter Wassergebühren einsparen wollen, tragen auch nur Sie die Kosten für Ihren Spar-Spülkasten. Toll das Sie Umweltbewust eingestellt sind. MfG

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Hallo christinemoeller64, Nadelbäume gelten in der Fachsprache als "ENTARTETE BÄUME", da diese Art von Bäumen in Deutschland nicht heimisch sind. Das ist aber kein Grund einer Fällung zuzustimmen. Erfragen Sie doch bei Ihrem Vorstand den Grund der Entfernung. Sollte keine Gefahr von Ihren Tannen ausgehen, würde ich mich auf "BESTANDSCHUTZ" berufen. MfG

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Nach der neusten Rechtsprechung müssen mobile VZ-283, VZ-286 4 Tage plus ein Wochenende vor Baubeginn, Umzug, Baumarbeiten usw. aufgestellt werden, da ansonsten die bauausführenden Firmen keine Rechtsgrundlage zur Versetzung, ggfs. Sicherstellung eines KFZ haben.

Sollten Sie in Urlaub fahren sind Sie verpflichtet sich vor Urlaubsantritt bei Ihrer örtl. Ordnngsbehörde zu Erkundigen, ob Baumaßnahmen, Dreharbeiten oder andere Maßnahmen in Ihrer Straße geplant sind. Ggfs. können Sie Ihren KFZ-Schlüssel beim Nachbarn hinterlegen. Hierüber ist aber die Ordnungsbehörde in Kenntnis zu setzen. MfG

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Alle 3 Jahre muß die Gemeinde, Stadt usw. eine Verkehrsschau mit Behörden wie z.B. Polizei, Ordnungsämter, Straßenbaulastträger, ADAC, Fahrradclubs usw. durchführen. Hierbei werden Erfahrungen ausgetauscht (Unfallkommission) und ggfs. unfallträchtige Kurven durch entsprechende VZ (Verkehrszeichen) gekennzeichnet. MfG

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im Rahmen der Gefahrenabwehr ist eine Begehung grundsätzl. erlaubt. MfG

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senden Sie ein Stoßgebet an den Sateliten, ggf. erhört er Sie. Bei derartigen Mängeln setze ich mich grundsätzl. mit dem Vertreiber in Verbindung. MfG

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die Warnblinker dürfen nur bei einer Panne eingeschaltet werden, ansonsten liegt ein Mißbrauch vor der geahndet werden kann. Trozdem sind Geschwindigkeitskontrollen erforderlich (s. Unfalltote- u. Opfer durch Raser) und stellen meiner Ansicht nach keine Abzocke dar. MfG

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kontaktieren Sie einen Zimmermann der Sie qualifiziert beraten kann. Wenn Sie keinen Zimmermann kennen, gehen Sie einfach zu einer Baustelle, wo gerade der Dachstuhl erstellt wird. Die Jungs geben Ihnen gerne Tipps und helfen Ihnen weiter. MfG

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vermutlich liegt hier ein Materialfehler oder eine Materialermüdung vor. Ggf. sollten Sie den Hersteller kontaktieren. MfG

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ein Vertrag ist eine gegenseitige Willenserklärung. Sollte hier ein Verstoß gegen die Vertragsvereinbarungen vorliegen, kann Ihr Freund den Vertrag für nichtig erklären. MfG

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