...kannst Dir ja mal die Reiseberichte von unserem 4x4driver ansehen (z.B. http://forum.opel4x4.de/phpBB/viewtopic.php?t=12898). Der hat sich schon allen möglichen Ecken dieser Welt rumgetrieben.
Ich nehme bei so etwas immer einfach die Starthilfekabel und klemme entweder eine weitere Batterie als Stützbatterie an die Polklemmen (bzw. Minus kannste auch an den Massepunkt an der Karosserie oder einfach irgendeine blanke Stelle z.B. am Motor klemmen).
Hab ich keine weitere Batterie bzw. ein passendes Auto mit einer zur Hand dann kann man mit etwas Geschick auch die neue Batterie mit den Starthilfekabeln anschließen bevor man die alte abklemmt ... der Trick ist halt während des gesamten Einbaus für Kontakt zu sorgen, d.h. Klemme vom Starhilfekabel ab und dann Polklemme dran is nich ... die Klemme des Starthilfekabels darf erst ab, wenn die Polklemme schon Kontakt hat.
Hier z.B. der Blitzer am Hermsdorfer Kreuz (A9, Fahrtrichtung München)...
http://www.youtube.com/watch?v=h1sEmTP8si4Ich kenne einen der mit 13, 14,... als es halt so von der Größe her möglich war schon 40 Tonnen Sattelzüge rumrangiert hat... allerdings aufm eigenen Betriebsgelände. Dem traue ich zu besser fahren zu können als so manche Fahrer die da draußen so rumfahren.
@ MKrauser, bloß nicht draußen irgendwo von den Cops erwischen lassen. Und Vorsicht auch vermeintlich private Parkplätze, die nicht eingefriedet sind sowie die Einfahrt zumindest mit einer Schranke verschlossen ist zählen zum öffentlichen Verkehrsraum. Damit fallen die meisten Parkplätze von Supermärkten,....usw. schon einmal raus.
Nö, die Bremswirkung kannste erstens vernächlässigen - lieber voll aufs Bremspedal und mit den Händen das Steuer unter Kontrolle halten.
Außerdem, bei den meisten Fahrzeugen arbeitet die Handbremse mit den gleichen Belägen und Bremsscheibe/Trommel, wie auch die Betriebs-/Fußbremse d.h. bei voll durchgetretener Fußbremse entwickelt die Handbremse keine zusätzliche Bremswirkung.
Einige Ausnahmen gibts z.B. beim Opel Omega Caravan, Frontera,... (das ist es mir bekannt, es mag noch weitere geben), da gibts hinten Bremsscheiben in die extra für die Handbremse eine Trommel integriert ist... also die Handbremse zusätzliche "Reibfläche" zusteuern würde.
Aber trotzdem würde ich die Handbremse nicht nutzen, da
die Wirkung im Vergleich zur Betriebs-/Fußbremse zu vernachlässigen ist - ist sinnvoller sich mit den Händen ums Lenkrad zu kümmern.
ist die Bremswirkung von Vorderachse zu Hinterachse aufeinander abgestimmt, bringt nun die Handbremse eine zusätzliche Bremswirkung kann die Hinterachse überbremst werden -zumal die Handbremse nicht in die Regelung des ABS einbezogen ist- und so das Fahrzeug ins Schleudern geraten.
Ist bei einer Vollbremsung i.d.Regel das Problem nicht eine mangelnde Wirkung der Betriebsbremse - die würde es locker schaffen sämtliche Räder zu blockieren, daher gibts auch das ABS um die Bremse kontrolliert zu lösen um die Räder am Drehen und damit das Fahrzeug lenkbar zu halten. Das Problem ist normalerweise der Grip/die Haftung der Reifen auf der Fahrbahn...
Ab ins Fundbüro damit ... sonst biste wegen Unterschlagung § 246 StGB (http://dejure.org/gesetze/StGB/246.html) dran!
Ansonsten siehe Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 965 bis § 981, hier die interessanten §§
§ 965 Anzeigepflicht des Finders
(1) Wer eine verlorene Sache findet und an sich nimmt, hat dem Verlierer oder dem Eigentümer oder einem sonstigen Empfangsberechtigten unverzüglich Anzeige zu machen.
(2) Kennt der Finder die Empfangsberechtigten nicht oder ist ihm ihr Aufenthalt unbekannt, so hat er den Fund und die Umstände, welche für die Ermittlung der Empfangsberechtigten erheblich sein können, unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen. Ist die Sache nicht mehr als zehn Euro wert, so bedarf es der Anzeige nicht.
§ 966 Verwahrungspflicht
(1) Der Finder ist zur Verwahrung der Sache verpflichtet.
(2) Ist der Verderb der Sache zu besorgen oder ist die Aufbewahrung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so hat der Finder die Sache öffentlich versteigern zu lassen. Vor der Versteigerung ist der zuständigen Behörde Anzeige zu machen. Der Erlös tritt an die Stelle der Sache.
§ 967Ablieferungspflicht
Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.
§ 971 Finderlohn
(1) Der Finder kann von dem Empfangsberechtigten einen Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt von dem Werte der Sache bis zu 500 Euro fünf vom Hundert, von dem Mehrwert drei vom Hundert, bei Tieren drei vom Hundert. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach billigem Ermessen zu bestimmen.
(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Finder die Anzeigepflicht verletzt oder den Fund auf Nachfrage verheimlicht.
§ 973 Eigentumserwerb des Finders
(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.
(2)...
Wenn Du in einer schneereichen Gegend wohnst und es Spaß machen soll, dann nen Geländewagen, aber noch nen richtigen - keine SUV Kiste
Mercedes G
Landrover Discovery, Range Rover oder richig krass Defender
Mitsubishi Pajero
Jeep Cherokee
Opel Frontera A, B 3 oder 5 Türer
Suzuki 410, 413, Samuraj oder Jimny
Lada Niva
...
So einen ähnlicher Fall... allerdings mit falschem (altem) Kennzeichen auf falscher (grüner statt gelber) Plakette ... siehe http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47199-umweltplakette/
Da gab es lt. TE eine Anzeige wegen Urkundenfäschung... was bei rausgekommen ist bzw. noch rauskommt steht noch aus - also bei Interesse einfach selbst beobachten und nachlesen.
Ich weiß von einem Fall, da hatte ein Fahrer seinen LKW etwas -sagen wir unvorteilhaft- im Bankett bzw. im nachfolgenden Grünstreifen "geparkt". Straßeninventar wurde dabei absolut nix beschädigt, aber für die "Renaturierung" / einebnen des umgepflügten Grünstreifens (ne gute LKW Breite x ca. LKW Länge also ca. 3m x 15m) gab es eine Rechnung mit einer 3 Stelligen Summe.
Dafür legt Dir ne Gartenbaufima locker den kleinen hübschen Vorgarten an...
Bloß nicht, im Falle des Falles kann das sehr sehr teuer werden - und zwar um genau zu sein 29 Prozent des Fahrzeugwertes!
siehe http://www.aso-deutschland.de/wissen.php?Kategorie=ASO%20Aktiv&aid=9
Filter, Leitungen sollten das abkönnen ... das einzige, wo ich mir Sorgen machen würde -wobei ich die Technik des 09er A4 nicht genau kenne- wären so Sachen wie Einspritzpumpen, Hochdruckpumpen, etc.
Das ist relativ sensible HighTech, die durch durch geförderte Medium Diesel geschmiert wird, ... bei Benzin ist dies Schmierwirkung nicht vorhanden, was zu einem Schaden an diesen nicht gerade günstigen Bauteilen führen kann.
Ansonsten würde ich auch so vorgehen, wie "einfachgesagt" geschrieben hat, Benzin raus Diesel rein und versuchen...
...kommt aufs Auto an - Kombi oder so, ohne getrennten Kofferraum ist natürlich schlecht! Z.B. bei einer Limousine, Kofferraum auf, Katze rein, Deckel wieder zu und ab gehts.
Udo Vetter zum Thema Hausdurchsuchung -
Sie haben das Recht zu schweigen (1 -7 / 7)
siehe
http://www.youtube.com/watch?v=HR0T2bpdItw
Wenn der Stempel im Fahrzeugschein drin ist haste, wenn das mit der letzten HU nicht ganz legal gelaufen ist schon einmal ein Problem weniger.
Der alte HU Bericht interessiert bei einer Prüfung nicht, allerdings würde ich um auf Nummer sicher zu gehen zu einer anderen Organisation fahren.
TÜV, DEKRA, KÜSS, GTÜ ... da hat zwar jeder seine Datenbank, aber die ist jeweils nur für die eigenen Prüfer einsehbar... deshalb einfach die Prüforganisation wechseln. Wer die letzte Prüfung gemacht hat siehst Du entweder am Bericht oder auch am Stempel im Fahrzeugschein.
...zum "Recht am Bild der eigenen Sache"
Ein Recht am Bild der eigenen Sache besteht in deutschsprachigen Ländern nur unter bestimmten Umständen. So begründet allein der Besitz oder das Eigentum an einer Sache noch kein Recht, Dritten die Abbildung dieser Sache durch Fotografie, Malerei usw. in jedem Fall untersagen zu können.
siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_Bild_der_eigenen_Sache
Wir hatten damals ca. Ende der 90er Jahre eine Schülerin mit US-Staatsbürgerschaft bei uns am Gymnasium. Die hatte, wie in Amerika üblich mit 16 ihren Führerschein und ist jeden Tag mit ihrem VW Golf 2 zur Schule gefahren... hm, die hat uns nicht nur im Englisch Unterricht etwas vorgemacht sondern war uns auch beim Autofahren voraus...
Ihre Eltern gehörten übrigends zum US-Militär und waren am Truppenübungsplatz Grafenwöhr (http://de.wikipedia.org/wiki/Truppen%C3%BCbungsplatz_Grafenw%C3%B6hr) stationiert.
Also mein TomTom XL Routes häng ich einfach per mitgeliefertem USB Kabel an den PC. So kann man dann ein Verwaltungsprogramm (TomTom Home) installieren. Mit diesem Programm kannste dann das Navi verwalten - Karten hinzufügen oder wegnehmen, POIs, Sounds, usw. usw.- und natürlich um wieder auf deine Frage zurück zu kommen auch online Updates von der TomTom Homepage (wie ein Webshop) runterladen und installieren. Manche Updates sind kostenlos manche nicht!
Mußt halt aufpassen, dass die gewähltes Update auf das Navis passen - Stichwort freier Speicherplatz.
Je nach Situation (wo/wie abgebrochen, Alu-Kopf,...etc...etc.) ausbohren u. neues Gewinde reinschneiden bzw. Gewinde nachschneiden oder Loch reinbohren und mitm Linksausdreher rausholen oder -wie ichs letztens bei meinem Motor mit Alu-Kopf gemacht hab, siehe Bild- einfach eine Mutter aufschweißen und rausdrehen.
Stell Dir das mit einer Sondergenehmigung einmal nicht so leicht vor... ob du da noch jemanden mitnehmen darfst oder nicht ist da erst einmal das geringere Problem :-)
1. Ausnahmen vom Mindestalter für das unbegleitete Fahren von Kraftfahrzeugen nach § 74 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 FeV dürfen die Fahrerlaubnisbehörden nur restriktiv genehmigen.
2. Für den Weg zum Berufs- oder Ausbildungsort darf eine Ausnahme vom Mindestalter nur genehmigt werden, wenn sonst besonders schwerwiegende Nachteile entstehen. Dabei sind auch die Beeinträchtigungen zu berücksichtigen, die sich für Familienangehörige des Antragstellers ergeben. Es genügt jedoch nicht, dass sich das Alltagsleben der Familie mit der Genehmigung besser organisieren ließe. Der Antragsteller muss alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen, um den Berufs- oder Ausbildungsort ohne die Ausnahmegenehmigung zu erreichen.
3. Für die Ausnahmegenehmigung genügt nicht, dass der Minderjährige bereits im Rahmen des Modellprojekts „Begleitetes Fahren mit 17“ Kraftfahrzeuge geführt hat und die Begleiter ihm einen umsichtigen Fahrstil bescheinigen.
4. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn davon auszugehen ist, dass der Antragsteller zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist. Die Fahrerlaubnisbehörde hat dazu grundsätzlich die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens anzuordnen.
...usw.
... VG Braunschweig, Beschluss vom 18.02.2008, Az. 6 B 411/07, Volltext-ID: 3K348824 (http://www.mpu-intensiv.de/urteile/ausnahmen-beim-mindestalter.html)
Is ein Suzuki SJ 410 oder der Nachfolger ein 413 mit einigen Umbauten, wie Radverbreiterungen, Höherlegung, Rammbügel,...
Ob 410 oder 413 kommt auf den Motor bzw. das Baujahr an, den 410 mit 45PS aus 1,0 Liter Hubraum gab es ab 1982 und der stärkere 413 mit 64PS aus -richtig- 1,3 Litern kam dann 1985...
http://de.wikipedia.org/wiki/Suzuki_SJ