Hallo Maria,
es gibt im deutschen Recht noch weitere Möglichkeiten für die Tötung eines anderen Menschen. Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, Schwangerschaftsabbruch, fahrlässige Tötung, Aussetzung mit Todesfolge, Körperverletzung mit Todesfolge, Raub mit Todesfolge, Brandstiftung mit Todesfolge, Herbeiführen einer Sprenstoffexplosion mit Todesfolge, Explosion durch Kernenergie mit Todesfolge und noch weitere.
Die Liste ist also sehr lang.