Ich bin in einer ähnlichen Situation. Aktuell sieht die dt. Rechtslage vor, dass man einen "triftigen Grund" braucht, um den Namen unter solchen Umständen (Tod/Scheidung der Eltern, Stiefeltern, ...) zu ändern.
Diesen kannst du aber, soweit ich das herauslesen kann, nicht vorweisen. Triftige Gründe wären so z. B.
- Dein Elternteil hat eine so gravierende, öffentlich bekannte Straftat begangen, das man den Namen damit sofort in Verbindung bringt (...)
- Ein Elternteil mit dem Namen, den man ablegen möchte, hat einen missbraucht o. ä. das dich psychisch belastet.
Leider ist der Gesetzgeber da sehr strikt.
DOCH ES GIBT HOFFNUNG!!!!
Erstens, liegt das letzte Wort immer beim Mitarbeiter der zuständigen Gemeinde. D. h. er könnte ein Auge zudrücken, wenn er deine Lage versteht.
Zweitens, und das ist jetzt sehr wichtig: Ich weiß von einem Mitarbeiter eines Standesamtes, dass eine Gesetzesänderung geplant ist, die noch dieses Jahr in Kraft treten soll! Diese Änderung soll es Kindern von Scheidungpaaren innerhalb eines Jahres nach der Scheidung (Eventuell auch ohne Frist!?) den Namen zu ändern, ohne einen solchen triftigen Grund. Ich weiß leider keinen Paragraphen oder Titel dieses neuen Gesetzes, aber die Information ist zwei Wochen alt und zuverlässig.
Sprich mal mit einem Mitarbeiter des Standesamtes über Deine Situation. Vielleicht versteht er es. Falls aber nicht, frag ihn mal nach dieser Gesetzesänderung, ob er davon weiß (denn die ist ganz sicher geplant!) und ob diese dir helfen könnte.
Ich wünsch dir viel Glück dabei! :-)