Kann es sein das Sie diese Frage immer wieder neu stellen???

Ich würde empfehlen die Krankenversicherung anzurufen und nicht diese halben Fragen zu stellen. 

Um diese Frage korrekt zu beantworten fehlen viele Details.

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Jeden Tag passiert gefühlt 1000 Leuten das gleiche. Abgesehen davon das man hier auch eine Suchen-Funktion nutzen kann oder auch googeln kann, glaube ich solche Storys sowieso nicht. 

Für mich sieht das einfach immer nach Versicherungsbetrug aus.

Wo ist denn das Problem überhaupt? Der Wert des Handys ist inzwischen relativ gering, dann kauft man einfach ein neues und gut ist.

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Sorry, mit der Fragestellung kann niemand etwas anfangen.

Ich glaube, man darf hier auch mehr als lediglich die Zeile "Überschrift" nutzen. 

Was um alles in der Welt erwarten Sie jetzt für eine Antwort? 

A: Ist alles kein Problem, kann man aussitzen.

B: Um Gottes Willen, da muss ein Anwalt ran, weil die ikka (was auch immer das ist) einen Fehler begangen hat.

C: Häääh???


Wenn Sie damit Geschäftsführerin eines Unternehmens waren, dann ist der Rest klar.

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Aus meiner Sicht ganz klar versichert. Vielleicht hat ja noch jemand ein nettes Foto als Beweismittel.

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Mich würde interessieren, warum de Vertrag nicht mehr "in Relation zur angebotenen Leistung" steht?

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Wie hier bereits richtig beschrieben wurde kannst du dich an einen Versicherungsberater wenden. Bei dieser Berufsgruppe existiert kein Interesse an einem Verkauf, da Versicherungsberater keinerlei Provisionen, Courtagen, oder ähnliches erhalten.

Jedoch wirst du ein Honorar zahlen müssen.

Suche nach PLZ oder Namen gibt es hier:

http://www.bvvb.de/BeraterSuche.aspx?map=1

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Wenn die Versicherungen (wie so oft in Deutschland) streiken, wie kann ich Ihn dann belangen?

Wenn die Versicherungen (wie so oft in Deutschland) streiken, wie kann ich Ihn dann belangen?


Wie kommst du zu der Aussage das Versicherungen "wie so oft" streiken?

Also, deine private Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden natürlich nicht. Schadenersatzpflichtig ist immer der, der etwas beschädigt - also dein Freund. 

Wie er den entstandenen Schaden wieder gut macht, also privat oder über eine Haftpflichtversicherung, dass kann dir im Grunde egal sein.

Wenn er versichert sein sollte über seine Eltern, so können die es der eigenen Haftpflichtversicherung melden. Existiert keine Versicherung, dann kannst du nur mit ihm reden, wie er gedenkt den Zeitwert zu ersetzen. Fruchtet dieses Gespräch nicht, dann würde nur eine Klage bleiben.

Beachte hierbei das wir vom Zeitwert und nicht vom Neuwert des Gerätes sprechen. 

Mir erschließt sich allerdings nicht, warum junge Leute diese vollkommen überteuerten Dinger kaufen und scheinbar auch noch an Kinder verleihen. Als 15-jähriger darf er selber ein Gerät mit diesem Wert auch gar nicht kaufen - hier müsste schon ein Elternteil "geholfen" haben.

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Diese Art von Versicherung darf man auch abschließen wenn man minderjährig ist. Du dürftest z. Bsp. auch einen Roller auf dich versichern.

Was du nicht darfst sind langfristige Verträge abschließen, wie z. Bsp. Lebensversicherungen und ähnliches.

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Auch wenn inzwischen 8 Jahre vergangen sein sollten. Es ist in den meisten Fällen durchaus möglich nach diesem Zeitraum, trotz des höheren Eintrittsalters heute, Verträge mit besseren Bedingungen UND günstigeren Beiträgen zu finden. 

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Warum sollte beim Vater keine Erhöhung möglich sein?

Die beiden Sachverhalte haben nix miteinander zu tun.

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Mein dankbare User, Wenn meine eine Haftpflichtversicherung von Asstel - Tarif Komfortdeckung den Schaden nicht entschaedigen werden, was soll ich weiter tun?

Meine liebe User,

Guten Tag! Ich habe eine Haftpflichtversicherung von Asstel - Tarif Komfortdeckung. Heute hat meine Vermieterin mir mitgeteilt, dass Sie (Asstel) diesen Wasserschaden nicht entschaedigen werden. Und meine Vermieterin rechnet mir die Reparaturkosten (erste, die Kosten des Baus wegen Wasserschaden und zweite, zu faerben auf dem Wand wegen Wasserschaden auf)

Am 1. August gab es ein Wasserschaden. Beim Waschen wurde der Wasserschlauch der Waschmachine runtergefallen, weil ich den Wasserschlauch an den Haken nicht fest gehackt habe. Da (damals) habe ich es nicht gekannt, dass ich den Wasserschlauch an den Haken nicht fest gehackt habe. Als ich in die Toilette nochmal kam, floss Wasser durch den Wasserschlauch auf dem Boden. Ich habe mich sehr ueberrascht und dann habe ich fleissig Wasser aufgeraeumt. Und habe ich beim Aufraeumen einen vollen Eimer mit Wasser zweimal umgeworfen. Also wurde der Wasserschaeden entstanden. Der Tag war am schlechtesten in meinem Leben. Der Tag hat ein Hausmeister meine Wohnung besucht. Und Er hat mir gesagt, dass Wasser von oben nach unten geflossen wurde.

Meine Waschmachine ist Oneconcept : https://www.amazon.de/OneConcept-MNW2-DB004-Camping-Waschmaschine-Schleuderleistung-Singlehaushalt/dp/B00B0NFWMM/ref=sr_1_2?ie=UTF8&qid=1478893254&sr=8-2&keywords=waschmaschine+oneconcept

Beim Waschen soll /kann man diesen Wasserschlauch selber behandeln.

Ich denke, dieser Wasserschaden war mein Fehler - weil ich den Wasserschlauch an den Haken nicht fest gehackt habe und beim Aufraeumen einen vollen Eimer mit Wasser zweimal umgeworfen habe. Aber Asstel hatte nur die Vermieterin einen Brief, der Asstel nicht entschaedigen wird, geschickt, also habe ich gerstern es gekannt. Bitte sagen Sie mir, was ich weiter tun soll.

Vielen Dank!

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Also vom Grundsatz her sollte deine Asstel Komfort Deckung bei Mietsachschäden haften.

Was ist denn hier kaputt, bzw. was für ein Schaden ist entsanden? Fußboden? Teppich?

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In diesem Fall zahlt schlicht und ergreifen niemand.

Ich verstehe aber auch nicht, warum Wertsachen in Umkleidekabinen verbleiben und nicht zentral in einem Behälter in der Halle "geparkt" werden.

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Natürlich raten dir die Vermittler zu einer privaten Krankenversicherung. Bekommt man ja immerhin eine klasse Provision dafür beim Abschluss.

Ich empfehle dir, dich an einen Versicherungsberater zu wenden (ich meine keinen Makler oder Vermittler.

Hier wirst du fündig: www.bvvb.de 

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Die Situation sollte so oder so unproblematisch sein.

Bei Entbindung vor Ende der befristeten Tätigkeit ist sie für 1 Jahr ab Entbindung automatisch und ohne Beitragszahlung versichert.

Sollte die Entbindung nach Beendigung der Tätigkeit sein, so wäre sie ja arbeitslos gemeldet und bis zur Entbindung auch ohne Beitragszahlung versichert. Ab Entbindung kommt dann wieder das obligatorische Jahr.

Sollte sie länger als 1 Jahr zuhause bleiben wollen, so müssen Beiträge entrichtet werden. Diese sollten bei der Krankenversicherung angefragt werden.

Theoretisch könnte man deine Frau natürlich auch privat versichern, aus vielfältigen Gründen rate ich jedoch davon ab. Dies wäre zum einen verbunden mit der Beantwortung von Gesundheitsfragen, und bedingt durch die Schwangerschaft können Ausschlüsse entstehen. Ganz abgesehen davon müsste natürlich auch der Beitrag gezahlt werden und sie müsste erst mal grundsätzlich die Gesundheitsfragten "bestehen" und aufgenommen werden.

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