Niemand zahlt!!! (Bzw. die Kommune zahlt)

Der Anruf kam aus gutem Gewissen der Vermieterin. Für sowas ist die Feuerwehr nunmal da.

Die Feuerwehr war kostenlos da, falls durch den Rauch Schaden entstanden ist, der muss natürlich bezahlt werden.

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Der Bluthochdruck und das Wasser in den Beinen sieht noch nach Diabetischer Nephropathie aus.

Schon einmal den Eiweißgehalt im Urin untersuchen lassen? Wenn nein, würde ich das einmal machen, bevor die Niere komplett versagt und du Dialysepatient wirst.

Blutdruck in einen normalen Bereich bringen, am besten unter 130/85. Körpergewicht auf ein normales Niveau bringen (BMI unter 25). Ab und an Sport treiben hilft auch gegen den hochen Blutdruck.

Ist zuviel Eiweiß im Urin, auf eine Eiweißarme Ernährung umstellen.

Auf jedenfall Alkohol reduzieren und auf eine gesunde Ernährung achten.

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Der Feuerlöscher hat, wie fast jeder "standard" Feuerlöscher ABC-Pulver drin. Schaumlöscher sind im Vergleich zu Pulverlöscher nur für die Brandklassen AB bzw. F geeignet.

A sind Feststoffe, B sind Flüssigkeiten, C sind Gase und F Fette. Die Pulverlöscher können natürlich auch Fette löschen.

Also ich empfehle dir einen Pulverlöscher! Die Sauerei beim Gebrauch ist zwar gigantisch, aber er ist aus meiner Sicht die bessere Wahl.

Zum LIDL Löscher habe ich gerade nur gelesen, dass die Bewertungen recht schlecht sind. Der Druck ist wohl zu gering, dadurch wird das Pulver nicht gut verteilt und somit die Löschleistung enorm verschlechtert.

Es lohnt sich meistens, bei Feuerlöschern einmal einen guten zu kaufen. Die halten, bei guter Wartung recht lange.

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Vor Langzeitschäden braucht er erst einmal keine Angst haben. An seiner Stelle würde ich mir Gedanken über ein diabetisches Koma machen. Da ich dir nun nicht alle Symptome usw. auflisten möchte hier ein Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Diabetisches_Koma

Am besten, wie bereits geschrieben, kurz in die Apotheke und einen BZ-Test machen lassen. Am besten nach einer Mahlzeit, da sollte der Blutzucker stark erhöht sein, falls Diabetes vorhanden ist.

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ruhig ruhig,

beides sind schnellwirkende Insuline. Eine Wirkung des Insulins dürfte nach 20 Minuten langsam feststellbar sein.

Nach 2 Stunden ist die Wirkung vom ersten Insulin schon fast verflogen. Einfach jede viertel Stunde messen, am Handballen, da findet keine Zeitverzögerung statt.

Wenn der Blutzucker zu niedrig wird, einfach etwas essen, bzw. auch etwas zuckerhaltiges trinken, was halt gewünscht ist.

Keine Angst, da passiert dann nichts. Einfach nur kontrollieren.

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Komisch, denn Truppmann Teil 2 dürftest du in diesem Fall noch gar nicht haben. Dieser sieht nämlich ca. 2 Jahre aktive Dienstzeit und 80 Ausbildungsstunden vor.

Das ist übrigens in der FwDV 2 geregelt.

Einsätze sind prinzipiell, versicherungstechnisch erst ab Vollendung des 18. Lebensjahres möglich, ABER es gibt da wohl ausnahmen.... Ich bin zwar kein Freund davon, aber in manchen Wehren sind wohl auch schon 16 Jährige dabei.

Frage da am besten einmal in deiner Wehr nach, wie es dort geregelt ist. Eigentlich musst du aber 18 sein (zumindest um in den Gefahrenbereich zu dürfen) und die Truppmann Teil 1 komplett abgeschlossen haben.

Verbessert mich bitte wenn was nicht stimmen sollte, bin mit der bayrischen FwDV nicht ganz so vertraut, hab das auch nur nachgelesen.

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Prinzipiell kannst du Anzeige erstellen, aber halt nicht gegen die Feuerwehr. Diese untersteht ja der Gemeinde, solange es keine WF oder Betriebfeuerwehr ist.

Ob der Fahrer dafür haftbar gemacht werden kann weiß ich selber auch nicht zu 100%. Solange er in einem Feuerwehrfahrzeug sitzt ist er ja im Dienst, da haftet für Schäden ja auch die Gemeinde, vorerst!

Andererseits stell ich mir die Frage, was du dir davon erhoffst. Vermutlich wird es, bis auf einer Standpauke vom Kommandanten eh kein Nachspiel haben.

Das es die Feuerwehr ist, soll nichts entschuldigen, aber denke doch mal darüber nach, was wäre, wenn jeder die Feuerwehr für solche "Kleinigkeiten" anzeigen würde.

Vermutlich würde ich mich da nicht mehr hinter das Steuer setzten, aus Angst den Führerschein oder sonst was zu verlieren. Und wenn keiner mehr die roten Autos fährt... naja, weißt ja was ich meine.

Ich würde da noch einmal ein Auge zudrücken, auch wenn es dich aufregt und schlimmeres hätte passieren können.

Oder rede halt mal mit dem Kommandanten, besser als eine Anzeige.

(Bitte nimm zur Kenntnis, dass ich das aus Sicht der Feuerwehr sehe)

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Das ganze ist, soviel ich weiß im FwG des jeweiligen Landes geregelt. In den meisten (ich bin mir nicht sicher ob in allen) Ländern entfällt für dich erst einmal die Pflicht auf Anwesenheit bei der Arbeit, wenn wirklich ein Einsatz ist.

Also der Chef ist erst einmal verpflichtet dich gehen zu lassen. Damit ist aber vorausgesetzt, dass du irgendwo arbeitest, das gilt also nicht für Schüler.

Fraglich ist nur, ob man sich vor dem Chef auf Gesetzte berufen soll oder ob man das anders regelt. Er kann dir sicherlich irgendwo anders eins reinwürgen wenn er will, also kläre das im Gespräch

PS: auch für Lehrgänge muss er dich freistellen, laut Gesetz!

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Neuer Standort Feuersirene - Klagen?

Hallo Community,

als ich heute Abend von der Arbeit nach Hause kam und aus dem Fenster sah traute ich meinen Augen nicht, die Gemeinde hatte heimlich, still und leise die Feuersirene von dem ca 150m weit entferntem Baufälligen ehemaligen Feuerwehrgerätehaus abmontiert, und rund 15m von unserem Haus entfernt auf dem Gelände des benachbarten Kindergartens mittels eines nagelneuen ca. 18m hohen Mastes wieder aufgebaut. Mal davon abgesehen das ich stinksauer bin als nun sprichwörtlich direkter Anwohner noch nicht mal vorher schriftlich darüber informiert worden zu sein, stellt sich nun die Frage ob wir als Familie und Nachbarn dieses neuen Exemplares diesbezüglich den Rechtsweg einschlagen können, es ist ja nicht so das wir den Lärm der Sirene nicht kennen würden, aber 150m sind dann eben doch was anderes als 15m, ich sehe unseren sowieso verängstigten Hund vor lauter Panik schon durch sämtliche geschlossene Türen rennen. Das neue Feuerwehrgerätehaus ist übrigens schön weit ausserhalb im Gewerbegebiet gebaut worden. Mal davon ab, es wäre nicht so das wir hier (in direkter Nachbarschaft !) keine Ausweichflächen hätten, das Kindergartengelände hat sicherlich einen halben Hektar Spielfläche für die Kinder in Richtung unbewohntes Gebiet, ausserdem sind wirklich nur jeweils 100m vom jetzigen neuen Standort jeweils zwei ca 2 Hektar grosse Wiesen wo sich in direkter Nachbarschaft keine Wohnhäuser befinden.

Kann jemand von ähnlichen Fällen und eventuellen Prozessausgängen berichten ?

Bitte nur sachdienliche Hinweise.

Grüsse Sascha

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Ich würde die Sirene als Gemeinde abstellen und dann zusehen wie sich die Anwohner freuen wenn es mal bei ihnen brennt und keiner alarmiert wird.

Die Sirene kann man natürlich auch super ins Gewerbegebiet stellen und sich dann wundern warum nachts niemand kommt, es sei denn man geht davon aus, dass alle in der Werkstatt schlafen?

Mal ehrlich, einer hat halt das bittere Los gezogen und das Ding vor der Haustüre. Da ich allerdings mal daraus schließe, dass in der Gemeinde nicht übermäßig viel los ist und eigentlich nur die Sirenenprobe den meisten krach macht sollte das doch zu ertragen sein.

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Prinzipiell ist ja schon alles gesagt worden.

Da du aber, wie beschrieben, ab und zu extremen Hunger hast, gehe ich einmal nicht von Diabetes Typ 1 aus. Es ist bei unbehandeltem Typ 1 Diabetes eigentlich nicht üblich, dass eine Hypoglykämie auftritt. Meistens ist es eine Hyperglykämie, da du es ohne Insulin nur schwer schaffen dürftest, deinen BZ nach unten zu bekommen.

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Schokolade bringt rein gar nichts! Der Fettgehalt ist zu hoch, die wirkt erst später...

Schau dass ihr Traubenzucker bekommt, Puderzucker in Wasser wirkt nicht annähernd so gut.

Beim Messen kommt es auch immer darauf an wo du misst. Am Arm hast du im Vergleich zum Handballen zum Beispiel eine Verzögerung von ca. 15 Minuten. Also lass dich da nicht durcheinander bringen.

Ansonsten für den Notfall ein Hypokit besorgen und dann natürlich den Notarzt.

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Klar dürfen dich deine Eltern zum Gerätehaus fahren.

ABER!:

Du hast auf dem Weg zum Gerätehaus zwar Sonderrechte ($35 (1) StVO) was allerdings nicht bedeutet, dass du mit Warnblinker durch die Gegend fahren sollst. Im übrigen bist du bei der Anfahrt verpflichtet laut §35 (8) extrem vorsichtig zu sein, da du, wenn du die Sonderrechte in Anspruch nimmst auch schuld bist wenn etwas passiert.

Wegerechte hast du allerdings keine. Die gibt es nur mit Blaulicht und Martinshorn. D.h. platz machen muss dir niemand.

Also von dem her, halte dich lieber an die StVO, ansonsten bist du schuld wenn etwas passiert. Auch wenn nichts passiert ist 100 innerorts nicht angebracht und kann daher auch geahndet werden.

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Ja, ist es. Es kommt dabei natürlich drauf an wie dein Diabetes eingestellt ist. Ich selber habe eine Pumpe und hab damit sämtliche Freiheiten. Meine Ernährung ist auch nicht auf die BE abgestimmt, ich esse was ich für richtig halte und dementsprechend wird gespritzt.

Es gab auch schon Tage an denen ich gar keine BE zu mir genommen habe, alles kein Problem. Im Zweifelsfall aber einfach einmal mit deinem Diabetologen besprechen, der hilft dir da sicherlich besser weiter, da er weiß wie du eingestellt bist.

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Das ganze liegt wohl (nicht nur aber wohl auch) an der FwDV.

Ich kann da nur über BW sprechen, aber hier ist festgelegt, dass nur für den Innenangriff oder bei akuter Gefährdung durch Stichflammen eine Überhose HuPF T4 getragen werden muss.

Meist haben dann halt die AGT eine solche Hose, die nicht AGT nicht. Kosten und Bequemlichkeit....

Andererseits sollte die "normale" Einsatz/Arbeitshose (welche glaube ich HuPF T2 sein muss) zumindest vorübergehend vor Flammen schützen. Bei Explosionen und längerem direkten Kontakt mit Flammen schlägt leider auch eine Überhose an manchen stellen durch.

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Dein Rauchmelder warnt dich, falls er richtig angebracht ist, rechtzeitig!

Richtig bedeutet in diesem Fall, die richtige Stelle. Mach dir dazu mal Gedanken, wo der Rauch herkommen kann.

Bei dir im Schlafzimmer ist ein Melder in der Nähe der Türe sinnvoll, da die Brandgefahr oft von außerhalb kommt und der Rauch dann durch die Türe zu dir dringt.

Ansonsten geht aber vom Fernseher eher eine geringe Brandgefahr aus.

Ums Feuer mach dir mal keine Sorgen, bis das durch die Zwischendecke schlägt, bzw durchs Treppenhaus kommt vergeht schon eine gewisse Zeit.

Wenn du trotzdem Angst davor hast, gibt es auch Melder, die auf beides reagieren, also Rauch und Wärme.

Am besten ist demnach ein Rauchmelder im Flur und einer in deinem Schlafzimmer, dann bist du auf der sicheren Seite.

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Du tust ja gerade so, wie wäre Diabetes etwas ansteckendes....

Blödes Beispiel, aber verhältst du dich auch anders, wenn dein Mitschüler heute ein weißes anstatt ein blaues T-Shirt an hat? Ich denke mal eher nicht...

Also sei so wie immer, damit tust du ihm wohl den größten Gefallen

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Als Diabetiker Typ 1 solltest du beim Trinken eines berücksichtigen: Wenn du Alkohol kosumierst, erhöht sich das Risiko einer Unterzuckerung, da dein Körper nicht mehr gegenreguliert und du vor allem nicht mehr merkst, wenn du unterzuckerst.

Wichtig ist also, geh auf jeden Fall mit einem höheren Blutzuckerspiegel in dein Trinkgelage und kontrolliere regelmäßig. Dementsprechend solltest du natürlich wissen wann Schluss ist.

Fazit: Alkohol tut dem Blutzucker nicht wirklich gut, es ist aber nichts dabei, mal ein bisschen was zu trinken. Einen Rausch solltest du aber vermeiden! Und mit Antibiotika lass es ganz!

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