Hallo Fina,

nur zum Hintergrund: ich führe regelmäßig Kurse für Bodenarbeit durch und werde genau das auch immer wieder gefragt. Generell braucht es gar nichts "Super-spezielles" für die Bodenarbeit, lass dir vor allem keine teure "Spezial-Ausrüstung " a la Pat-Parelli-Halfter etc. auflabern. Sinnvoll ist ein etwas schwereres und auch im Nasenriemen individuell verstellbares Stallhalfter. Also diese etwas höherwertigen Halfter aus dem Reitgeschäft. Der mittige Ring, in dem das Führseil eingehängt werden kann, sollte auf dem Nasenriemen verschiebbar angeordnet sein, damit einseitiger Zug auf das Halfter nicht zum ungewollten Verschieben des Halfters auf den Pferdekopf führen kann. Dann ist ein etwas längeres Führseil sinnvoll, also nicht die dünnen Anbindeseile mit Panikhaken, sondern die aus gedrehtem Baumwoll-Material mit festem Karabinerhaken am Ende. Die liegen gut und bequem in der Hand, und weil sie deutlich länger sind als normale Anbindeseile, kannst Du auch etwas entfernter vom Pferd arbeiten. Als Letztes eine möglichst lange Dressurgerte für die Übungen zum Rückwärtstreten, einzelne Beine bewegen oder Kruppe verschieben. Und dann natürlich entsprechende "Spielsachen" ;-) wie ein paar Stangen zum Drübertreten, Plastikplane oder womit du halt sonst noch gerne mit deinem Pferd arbeiten möchtest. Grüße, Hans

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Hallo Leute,

als Pferdebesitzer und Reiter muß ich hier klarstellen, daß die Rechtslage in puncto Pferdeäppel absolut eindeutig ist: Als Reiter ist man ganz normaler Verkehrsteilnehmer. Daraus folgt zum einen, daß das Reiten auf Geh- und Radwegen verboten ist, als Reiter muß man die Fahrbahn benutzen. Bitte kein Aufschrei: Ich finde das auch unsicher und weltfremd, aber ich lege hier nur die gültige Rechtslage dar.

Jeder Verkehrsteilnehmer - also egal ob Autofahrer, Schlepper-Fahrer oder Reiter -muss gemäß Straßenverkehrsordnung von ihm verursachte Verschmutzungen der Fahrbahn unverzüglich beseitigen.Also egal ob Pferdeapfel, Mist der vom Mist-Streuer hinter dem Schlepper gefallen ist, Kies vom Lkw oder ähnliches.

Daher ist man definitiv als Reiter oder Fahrer verpflichtet, Pferdeäppels weg zu räumen!

Die Sache mit dem "unverzüglich" wurde in der Vergangenheit gerichtlich auch schon mehrfach erörtert. Danach gilt in etwa das Prinzip, dass es genügt, nach dem Ende des Ausritts an der betreffenden Stelle vorbeizukommen und die Äpfel weg zu räumen.

Ganz klar: das ist wie oft bei Gesetzen alles ziemlich doof, weltfremd und die entsprechende Umsetzung wird in dem einen oder anderen Fall nicht möglich sein. Aus Sicht der Anwohner haben diese allerdings sehr wohl die Möglichkeit, Reiter, die den Mist liegen lassen, anzuzeigen.

Wir regeln das meistens so, dass man - sofern mal irgendwo was an ungünstiger Stelle liegen bleibt - man den Dreck zumindest mit dem Stiefel ein wenig in den Rinnstein kickt und dann im schaut, dass man ein paar Stunden später an der betreffenden Stelle nochmal vorbeifährt und alles aufsammelt. Ist zwar umständlich, lässt sich aber nicht anders machen, weil auch wir ab und zu durch ein Neubaugebiet reiten müssen. Die Anwohner dort regen sich aber daher inzwischen nicht mehr auf, weil sie wissen, daß der Kram nach ein paar Stunden wieder weggemacht wird.

Grüße, Hans

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Hallo zurück,

natürlich hängt die Mist-Menge ursächlich von der vom Pferd aufgenommenen Futtermenge ab. Der Pferde-Organismus ist von der Natur dafür ausgelegt, circa 16 Stunden am Tag gleichmäßig Nahrung aufzunehmen. In den bei uns üblichen Haltungsformen ist das leider aber nur in den wenigsten Fällen möglich. Die oben erwähnte, natürliche Futteraufnahme vorausgesetzt, kann mit etwa ein mal Kot-Absatz pro Stunde (also ein "Haufen " pro Stunde) gerechnet werden. Wie viel dann so ein Haufen wiegt, hängt natürlich ganz wesentlich vom aufgenommenen Futter ab, sprich ob Gras, Heu, Silage, etc., da die jeweiligen Futtermittel unterschiedlich aufgeschlossen (also im Körper verarbeitet) werden.

Grüße, Hans

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Ja, ich habe XP, aber unter windows finde ich keinen Ordner mit der Bezeichnung INF :-/

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Hallo,

offensichtlich handelt es sich hier um eine Begriffsverwirrung. Unter dem Aufpolstern eines Sattels versteht man die Wiederherstellung und/oder Veränderung der Paßform des Sattels auf dem Pferderücken, indem die Füllung des Sattelpolsters (das sind diese länglichen Tragekissen unten am Sattel) entsprechend befüllt werden.

Genau diese Polster gibt es ja aber beim Westernsattel gar nicht, sie sind lediglich bei klassisch-Sätteln (Englisch-Sätteln) vorhanden. Westernsättel haben generell eine ganz andere Passform auf dem Pferderücken, weil sie an der Unterseite konkav und nicht konvex wie ein Klassisch-Sattel geformt sind.

Falls du mit dem Aufpolstern hingegen eine Polsterung der Sitzfläche gemeint hast, so hängt das davon ab, ob der Westernsattel generell überhaupt mit einem gepolsterten Sitz versehen ist/war. Die meisten Westernsättel verfügen nur über eine sehr dünne Sitz-Polsterung. Falls diese beschädigt/durchgesessen ist, kann sie natürlich jeder entsprechend qualifizierte Sattler erneuern. dann solltest du aber zu einem speziellen Anbieter für Western-Ausrüstung gehen, die großen Reitsport-Ketten wie Krämer oder Loesdau verfügen in der Regel über keine eigenen Werkstätten, sondern geben das alles auch nur außer Haus.

Gruß, Hans

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Standardimpfungen für alle Pferde sollten wie von den Vorredner schon erwähnt auf jeden Fall Tetanus (nach Grundimmunisierung alle 2 Jahre Auffrischung) und Tollwut sein (nach Grundimmunisierung alle 3 Jahre Auffrischung), auch wenn Ihr nicht in einem Tollwut-gefährdeten Bezirk wohnt. Und auch wenn Du selber nicht an Turnieren teilnimmst, solltest Du über eine Impfung gegen Influenza und Herpes (gibt es als Kombi) nachdenken, falls in Deinem Stall Leute sind, die mit ihren Pferden auf Turniere gehen, oder falls Ihr häufig wechselnde Pferde im Bestand habt. Denn in diesem Fall könnte Influenza oder Herpes auch von schutzgeimpften Pferden eingeschleppt werden. Influenza muß nach Grundimmunisierung alle 7-9 Monate aufgefrischt werden. Falls Dein Pony eine Stute ist und Du evtl. mal über ein Fohlen nachdenkst, muß dann auch gegen Virusabort geimpft werden. Die Impfungen, insbes. Influenza, sind zwar nicht ganz billig, aber viiiieeeel billiger als ein einziger Tierarztbesuch + Behandlung im Fall einer Ansteckung. Grüße, Hans

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Wenn die zwei Pferde vor dem Wagen nebeneinander angespannt sind, also mit einer Deichsel zwischen den Pferden, heißt diese Anspannung in dre Tat Zweispänner. Daneben gibt es jedoch noch eine weitere Möglichkeit: Sind die beiden hintereinander angespannt, das heißt das eine läuft vor dem anderen, nennt man diese Anspannung Tandem. Die Bezeichnung "Kutsche" gilt für jedes von Pferden gezogene Gefährt. Bei den entsprechenden Wägen gibt es eine ungeheuer große Bandbreite, ein- oder zweiachsig, offen, geschlossen, mit beweglichem Verdeck, für entsprechende Anwendungsfälle usw.
Gruß, Hans

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Man benötigt als Privatmann bei nicht gewerblichem Fahren für das Führen eines Gespanns rein rechtlich keinen Führerschein oder weiteren Nachweis. Viele Versicherungen verlangen allerdings das sog. Fahrabzeichen bei Abschluß der Pferdehalterhaftpflichtversicherung mit Risiko durch Gespannfahrten. Auf jeden Fall aber bei Versicherungen von gewerblichem Fahren, sprich dem Fahren auf Umzügen, Hochzeiten etc. Dieses Fahrabzeichen der FN entspricht in Stufen, Ausbildung etc. etwa dem Reitabzeichen und muß in einer Prüfung erworben werden. Es beginnt mit Klasse IV, danach folgt III und II, die Anforderungen der Abzeichenstufen steigen entsprechend an. Generell ist ein Gespann/Kutsche im Straßenverkehr genau so ein Verkehrsteilnehmer wie Auto, Fahhrad oder auch Fußgänger, die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, sprich Vorfahrt, Verkehrsschilder etc. sind einzuhalten. Natürlich darf man genausowenig auf die Autobahn wie ein Radfahrer oder ein Mofa ;-). Bei Dunkelheit muß eine Kutsche natürlich auch beleuchtet sein.

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Die genauen Bezeichnungen hängen davon ab, um welche Art Geschirr es sich handelt, denn da gibt es verschiedene unterschiedliche Typen. Die Bezeichnungen unterscheiden sich generell bei Ein- und Mehrspännergeschirren und dann nochmal bei den einzelnen Geschirrtypen. Nur in aller Kürze: Hauptunterscheidung ist, ob es sich um ein Kummet- oder Brustblattgeschirr handelt. Kummet-Geschirre werden bei starker Zugbeanspruchung, also bei schweren Wagen oder landwirtschaftlichen Anspannungen (z.B. beim Holzrücken) genutzt, Brustblatt in der Regel bei leichten Wägen und im sportlichen Bereich. Die Zäumung wird generell Kopfgestell genannt, je nach Anforderung und Pferd gibt es die verschiedensten Gebisse (z. B. Post- oder Liverpoolkandaren). Am Gebiß werden die Fahrleinen eingeschnallt, beim Fahren spricht man nicht von Zügeln!! Gezogen wird der Wagen über die Zugstränge, die am Pferd entweder an Kummet oder Brustblatt und am Wagen an den Ortscheiten befestigt sind. Die Geschirrteile auf dem Pferderücken heißen beim Einspänner Selett und beim Mehrspänner Kammdeckel, je nach Erforderniß gibt es dann noch das sog. Hintergeschirr, das um die Hinterbacken oberhalb der Sitzbeinhöcker verschnallt wird. Die Scheuklappen über den Augen heißen korrekt übrigens Blendklappen, weil sie nicht etwa das Scheuen vor z.B. Autos verhindern sollen, sondern dafür da sind, daß das Pferd nicht nach hinten auf die Peitsche schielen kann, die beim Fahren dazu da ist, die Schenkelhilfen des Reiters zu ersetzen. Die Peitsche wird beim Fahren immer nur leicht am Pferd eingesetzt, um z.B. eine Biegung zu erreichen oder um das Pferd zu treiben. Beim Mehrspänner wäre es dann blöd, wenn das Pferd, das grad gar nicht gemeint ist, den Peitscheneinsatz beim mitlaufenden Kameraden sehen könnte.

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Zur Versorgung eines netzbetriebenen Geräts an der 12-Volt-Autobatterie brauchst Du einen sog. Wechselrichter, der aus dem Gleichstrom der Batterie Wechselstrom macht und die Spannung hochtransfomiert. Die gibts im Outdoor-Laden, z.B. bei daerr.de oder globetrotter.de, sind aber nicht ganz billig. Die gibt es in unterschiedlichen Leistungsstufen, Du mußt also vorab wissen, wie viel Leistungsaufnahme (in Watt) Deine Sorround-Anlage im Betrieb hat. Daraus ergibt sich unter Einrechnung des Wirkungsgrades des Wechselrichters die Leistung, die die Autobatterie bereit stellen muß. Daraus läßt sich durch Teilen durch 12 Volt die Stromaufnahme in Ampere errechnen, so daß Du über die Kapazität der Autobatterie in Amperestunden ermitteln kannst, wie lange die Anlage wohl versorgt werden kann. Selbst mit einer dicken Autobatterie (88 Ah), die man grad noch so schleppen kann, wird das nur ein paar Stunden gut gehen.

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Dieses Jahr nicht, weil....

der Besuch inzwischen einfach nicht mehr lohnt. Viel zu wenig interessante Aussteller, fast nur noch Billig-Ramsch-Anbieter, und wenn man dann noch die Kosten für Anfahrt, Eintritt, nen Imbiss auf der Messe und u. U. ne Übernachtung einrechnet, wird das sehr unattraktiv, zumindest wenn man wie wir eine längere Anfahrt hat. Im Süden ist nach wie vor die Eurocheval oder die Pferd Bodensee interessanter, wenngleich auch diese Messen inzwischen die o. e. Probleme haben.

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Hallo Du, die Schraube, die Du beschreibst, geht direkt in den Sattelbaum, dort gibt es also kein Gegengewinde, sondern die Schraube ist eine selbstschneidende Holzschraube. Entweder besorgst Du Dir eine Schraube gleicher Länge (keinesfalls ne längere!!!) aber größeren Durchmessers und schmierst vor dem Eindrehen auf die Gewindespitze der Schraube etwas Epoxikleber (UHU plus endfest)drauf. Dann gefühlvoll anziehen. Wenn Du keine größere Schraube findest, schnitzt Du Dir zwei passende kurze Holzstifte (Streichholz)zurecht, die Du vor dem Eindrehen der bisherigen Schraube rechts und links von ihr in die Bohrung steckst. Dadurch wird das bisherige Schraubenloch wieder enger. Auch in diesem Fall ein wenig (!) Epoxikleber verwenden. Grüße, Hans

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Hallo Medusa, natürlich darfst Du alle käuflichen Geräte verwenden, denn es dürfen ja nur Geräte verkauft werden, die die gesetztlich höchst zulässigen Schlagstärken aufweisen. Generell können auch schon schwächere Geräte bei Kleinkindern oder alten Menschen u.U. zu gesundheitlichen Problemen führen, wenn diese den Draht berühren. Daher ist es ja auch vorgeschrieben, bei "der Annäherung von Zäunen an Wege" Warnschilder aufzustellen. Das hast Du getan, also hast Du Deiner Verpflichtung Genüge getan und Dir kann niemand mit Regreßsansprüchen kommen. Du kannst ja nix dafür, wenn jemand nicht lesen kann ... auch wenns ein Kind ist. Denn ein Kind unter Lesealter hat m. E. eh nix ohne Aufsicht der Eltern in der Nähe einer Weide verloren ... Grüße, Hans

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Weil ich die Menschen kenne, liebe ich die Pferde...

Menschen mit Pferden, haben den Himmel auf Erden, doch wenn sie einmal sterben, dann gibt es nichts zu erben

Ich habe ein wunderbares Pferd, es hat die Leichtigkeit des Windes und des Feuers Hitze, doch wenn sein Reiter es besteigt, ist sein Sanftmut nichts als die Ruhe vor dem Ausbruch des Sturms (W. Shakespeare)

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Hallo Kunigunde, daß sich Rundeisen (also "Eiereisen") schneller ablaufen als herkömmliche mit ofenen Schenkeln kann ich aus eigener (langjähriger) Erfahrung mit diesem Beschlag nicht bestätigen. Die Abnutzung eines Eisens hängt generell nur vom Untergrund, der Menge der Strecke, die man reitet und natürlich auch vom Gangwerk des Pferdes ab. Aaaaaber: Man macht Rundeisen ja nicht ohne guten Grund drauf, sondern weil das Pferd z.B. wegen Hufrollenkomplex oder Sehnenproblemen die stärkere Unterstützung im Trachtenbereich braucht. Und wenn so eine Indikation vorhanden ist, dann sollte man den entsprechenden Beschlag drauf machen, egal wie lange der Spezialbeschlag hält,das ist die Gesundheit vom Pferd doch wert, oder? Sprich doch mit Deinem Schmied, wenn Du wirklich so einen "Eisenfresser" als Pferd hast, kann der Schmied evtl. mit Widia-Stiften oder Aufschweißen der Eisen im Zehenbereich die Haltbarkeit erhöhen. Grüße, Hans

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