So wie ich das verstanden habe, wäre die erste Inspektion diese Woche bei 500km angesagt, du möchtest das aber auf 1000km bis nächste Woche ausdehnen?

Die erste Wartung ist im Leben eines Motors die wichtigste. Das "Einlauföl" wird ausgewechselt, da auf Grund der Einlaufphase damit gerechnet werden muss, dass sich dort kleinere Metallpartikel und andere "gröbere" Verschmutzungen angesammelt haben. Und diese Verschmutzungen möchtest du nun doppelt so lange, wie erforderlich im Motor hin- und her spülen lassen.

Grundsätzlich würde ich kaum eine Überschreitung der Wartungsintervalle um ein paar hundert Kilometer problematisch finden. Wenn du aber den Wartungsintervall deiner Erstinspektion glatt verdoppelst, ist das schon recht knackig. Da könntest du dann damit rechnen, dass sich dies negativ auf die Lebensdauer des Motors auswirkt (muss aber nicht sein).

In der Gebrauchsanweisung deines Moppeds dürfte sogar ein Extra-Abschnitt für die Erstinspektion vorhanden sein...

Also zusammenfassend: Verdopple nicht den Wartungsintervall, ohne genau zu wissen, was du tust.

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Kurz gesagt: nein, musst keine Lizenzgebühren oder ähnliches bezahlen

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Ich hatte schon beides versucht. Inzwischen würde ich insgesamt zu Yoast raten. Dies deshalb, weil die "Artikel-Analyse", d.h. die Bewertung unter SEO-Gesichtspunkten unmittelbar nach dem Tippen des Beitrags recht eingängig auch für den unerfahrenen Benutzer klappt.

Auch die eingebaute "Lesbarkeits"-Analyse ist recht nett und hilft dir, einige sprachliche Schnitzer zu vermeiden.

Gut sind aber definitiv beide Plugins. Ich würde einfach mal behaupten, dass es vor allem um den persönlichen Geschmack geht bei der Auswahl.

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Knieschleifer-Klett zuschneiden klappt.

Ist ja sowieso meistens der Fall, dass du die Teile (schon fast Verschleißteile) im Zubehörhandel anschaffst und die dann nie hunderprozentig passen.

Von daher: beinm Händler / Versandhaus deines Vertrauens kaufen, kurz an den Lederkombi halten, ob die Größe einigermaßen passt, dann den Klett-Träger auf die passenden Maße verändern.

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Immer, wenn du "tunst", also die Leistung (und damit die Endgeschwindigkeit) steigerst, ist dein Mofa eben kein Mofa mehr. Und damit eben nicht mehr im Rahmen der Legalität unterwegs.

Mofa=FmH 25, (Fahrrad mit Hilfsmotor). Und dort ist (neben einigen anderen Dingen) die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h bechränkt.

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Drückt die Krone nicht?

Guten Tag,


Ich habe mehrere Fragen bezüglich der Polizeiarbeit. Immer öfter werde ich Zeuge davon, dass die Polizei Geschwindigkeitsmessungen durchführen, die nicht der Verkehrssicherheit, sondern meiner Meinung nach der Auffüllung der Landeskassen dienen, z.B. wird es sehr oft an gut ausgebauten Straßen, Berg runter geblitzt, kurz gesagt da, wo man die meißten Strafzettel schreiben kann. Auch heute war es der Fall. Ich habe angehalten und habe die Polizisten mit der Frage konfrontiert, sie waren alles andere als begeistert. Ich war sehr höflich, habe den den Hinweis gegeben, dass paar Straßen weiter, in einer 30er Zone, wo auch ein Kindergarten ist regelmäßig die zugelassene Geschwindigkeit überschritten wird, und ich dort noch nie die Polizei Geschwindigkeitskontrollen durchführen sehen habe, wo es ja eigentlich viel wichtiger wäre. Damit sage ich nicht, dass man an gut ausgebauten Straßen schneller als erlaubt fahren darf.  

Die Polizisten waren alles andere als freundlich und haben gefragt warum ich denen so " blöd komme". Außerdem haben die mir mitgeteilt, dass mich das nicht interessieren sollte. Als ich die nach ihren Dienstausweisen gefragt habe, wollten sie mir diese nicht zeigen, und haben mir einen Platzverweis erteilt und haben mir angedroht mich auf die Dienststelle zu bringen.

Nun meine Fragen: 

-Dürfen Polizisten blitzen wo sie wollen, oder wird das durch etwas reglementiert?

-War der Platzverweis gerechtfertigt? Denn laut § 34 PolG NRW darf der Platzverweis zur Gefahrenabwehr, oder bei Behinderung der Feuerwehr und Rettungsdienste erfolgen.

-Hätten die mich wirklich auf die Dienststelle mitnehmen können? Identitätsfeststellung hätte auch so erfolgen können, da ich meinen Ausweis dabei hatte.

-Muss sich der Polizeibeamte ausweisen, falls ein Bürger er verlangt?

-Hätte ich von dem Gespräch Ton und Bildaufnahmen anfertigen dürfen zu Beweiszwecken? 

- Darf man die Polizisten im dienst generell filmen, wenn das Video nicht veröffentlicht wird, sondern nur als Beweismaterial verwendet wird?

Ich finde solches Verhalten der Staatsbediensteten nicht akzeptabel und einfach falsch, was meint ihr dazu?

Vielen Dank

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Ein Versuch, deine Fragen so einfach als möglich zu beantworten, kann jedoch nur aus der Situation in B-W berichten, hier mag es in Details ein wenig unterschiedlich sein:

  • Die Entscheidung, wo und zu welchen Zeiten eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt wird, obliegt letztinsanzlich dem jeweiligen Sachbearbeiter. Zwar gibt es Richtlinien, wo bevorzug Messungen durchgeführt werden sollten, diese Richtlinien sind jedoch nicht zwingend.
  • Die Rechtfertigung des Platzverweises lässt sich im Nachhinein, nur gemessen an deiner Schilderung, natürlich nicht besonders gut bewerten. Andererseits kann ein die Kontrolle störendes Verhalten, beispielsweise die einzelnen Schbearbeiter auf offensive Art "festzuschwätzen" durchaus ausreichen, dich von der Kontrollstelle via Platzverweis wegzuschicken. Ist ja nur ein sehr kleiner Eingriff in deine Persönlichkeitsrechte, dich anzuweisen, von der Kontrollstelle fernzubleiben.
  • Die Ausweispflicht ist, genauso wie die Frage nach der "Dienstnummer" zunächst mal unzutreffend. Tatsächlich steht dir als Betroffener zu, im Laufe des Verwaltungsverfahrens auch herauszufinden, welcher Sachbearbeiter letztlich deinen Platzverweis ausgesprochen hat. Die Geschichte mit dem Dienstausweis dient ja in erster Linie der "Erkennbarkeit". Diese ist ja bei einer uniformierten Streife wohl gegeben.
  • Die Aufzeichnung eures Gesprächs ist definitiv verboten, such mal unter dem Begriff "nicht öffentlich gesprochenes Wort"
  • Und, ganz einfach: wenn dir ein Verhalten unangemessen vorkommt, schlaf eine Nacht darüber, wenn es dich dann immer noch ärgert: such das Gespräch mit der Dienststelle
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Es gibt im Zubehörhandel jede Menge Alternativen, sowohl für deine Maschine ganz speziell oder auch nicht markenspezifisch. Die müsstest du ggf. halt noch ein wenig anpassen (Bohrlöcher zur Befestigung oder ähnliches).

Lass dich von Schlagworten wie "Radabdeckung" oder ähnlichem nicht verrückt machen, das ist nach einer änderung der StVZO im Jahr 1999 alles nicht mehr so wild...

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Der Kennzeichenhalter ist in seiner Ausführung nicht mehr speziell vorgegeben. Wenn du dir selbst was basteln möchtest, musst du nur die Rahmenbedingungen erfüllen.

Dies bedeutet, das Kennzeichen muss am Ende fest mit dem Fahrzeug verbunden sein (Klebeband reicht nicht), die Neigung muss stimmen (d.h. du musst das Kennzeichen auch tatsächlich ablesen können) und natürlich muss die Kennzeichenbeleuchtung auch noch passen.

Wenn du suchst, wirst du im Netz Unmengen von "Bauanleitungen" aller Art finden, lass dich diesbezüglich ruhig inspirieren. Und dann vergleiche mal mit den Teilen, die du von einschlägigen Händlern kaufen kannst.

Nebenbei bemerkt: Es gibt jede Menge universal anpassbare Kennzeichenhalter, die du auch mit nur wenig Änderungen deinerseits an deine Maschine basteln kannst. Ist in den meisten Fällen sinnvoller, als selbst eine komplette Neukonstruktion zu beginnen.

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Hab ich zufällig in ähnlicher Konstellation schon probiert:

Auf einer Kunstlederjacke meiner Frau haben wir versucht, einen Bügel"flicken" aufzubringen, ging ganz schön daneben. Das Bügeleisen muss ja ordentlich heiß werden, damit das Bügelbild hält. Nur leider hat die Jacke selbst so reagiert, wie eben Kunststoff mit Hitze reagiert. Faltig und hart geworden um die Bügelstelle herum. War Mist.

Und auf meiner Jacke aus echtem Leder gab es das Problem, dass der Aufnäher nicht ordentlich gehalten hat nach dem Aufbügeln. Lag aber wohl daran, dass die Stelle nicht ausreichend "entfettet" wurde (sagte mir ein Verkäufer im Lederwarengeschäft um die Ecke). Hätte ich vorher gefragt.

Also grundsätzlich: Kunstleder und Aufbügeln eher nicht. Leder und Aufbügeln geht, aber nur nach ein wenig Vorbereitung.

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Die KTM ist recht als Enduro konzipiert und verträgt auch grobe Behandlung, da gibt es nichts dran zu rütteln. Du merkst das schon bei einer ersten Probefahrt an bedeutenden Kleinigkeiten:

recht hartes und stabiles Fahrwerk, was einiges wegsteckt // schmale Sitzbank für hohe Beweglichkeit im Gelände // insgesamt klein dimensionierter Tank (keine 400 km Reichweite) // "knackiger" Motor // und und und

Du wirst auch auf deiner Hausstrecke eine recht gute Figur machen, da diese genannten Geländequalitäten natürlich auch für Handlichkeit und Kurvenfreude auf der Straße sorgen.

Das Problem bei solchen recht "einseitigen" Motorrädern ist dann, dass du andere Einsatzzwecke eher schlechter meistern wirst. Natürlich kannst zu mit der Maschine dann noch ohne Weiteres zur Arbeit kommen. Damit sei gesagt, die Maschine ist eigentlich auch praktisch. Aber eine zweiwöchige Urlaubstour mit Gepäck und am besten noch Sozia hinten drauf ist eher "unbequem", da gibts eindeutig bessere Motorräder für (und jetzt wird gleich irgendein eingefleischter KTM-ler widersprechen).

Musst halt für dich entscheiden, am besten mal hinsetzen und realistisch (!) deine Anforderungen prüfen. Wie oft willst du tatsächlich damit zur Arbeit fahren? Wie häufig wird man dich damit in Urlaub fahren sehen?

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Gabelsimmeringe sind im Preisbereich von 10 bis 15 Euronen zu haben, Gabelöl kostet noch mal so viel. Somit ist das Selbermachen nicht sooooo teuer. Es ist jedoch -zumindest im Winter vor der heimischen Garage- keine besonders angenehme Arbeit und dauert halt (je nach Können) seine Zeit.

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Die Unterlagen (mit den Prüf- oder Konformitätsbescheinigungen) sollte der jeweilige Hersteller auf Verlangen vorweisen können. Kann er dies nicht, ist die Bekleidung in aller Regel nicht entsprechend zertifiziert.

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Ganz unten, in der letzten "langen" Zeile im Führerschein findest du die Schlüsselnummer "01", dies ist die Auflage "Sehhilfe".

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Hmmm... irgendwie ist jetzt der Großteil des Textes verschwunden...

Nochmal :D Für meine kleine Homepage überlege ich, eine Tag-Cloud (Diese "Schlagwortwolke") enzubauen. Nur frage ich mich jetzt, wird die überhaupt von jemandem genutzt? Hat sie vielleicht andere, für mich grad nicht so offensichtliche (z.B. SEO) Vorteile?

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Als Alternative kannst du (ist kein Witz!) das ganze Geschirr auch mit einem Akkuschlagschrauber anmachen. Ist aber nicht ganz auf die Schnelle zu realisieren...

Rezept: Abdeckung über dem Seilzug wegmontieren, danach das "Rad", wo der Seilzug drauf läuft abmontieren, zwei passende Muttern gegeneinander verschrauben, so dass diese sich nicht mehr von selbst lösen können, dann mit einer passenden Nuss den Akkuschrauber (sollte auch leistungsstark genug sein) ansetzen und dann klappts.

Problem: Das Pocketbike sollte an sich gut zu starten sein, sonst bist du ewig am rumnudeln, der Akkuschrauber braucht entsprechend Power, und der Freilauf des Starters (der Welle) sollte noch gut und leichtgängig funktionieren.

Klingt alles etwas bizarr, ich habe das aber schon mal in der Praxis gesehen.

Einen E-Starter am Pocket-Bike kannste in der Regel vergessen, gibts nur selten und ist recht aufwendig nachträglich zu installieren, einen Kickstarter habe ich noch nie gesehen. Mag aber auch sein, dass es den ebenfalls gibt.

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Der Zweck einer Auslandskrankenversicherung ist (ursprünglich) nicht, dass diese im Krankheitsfall zahlt. Grundsätzlich ist es ja so, dass bei Krankheit im Ausland schon die z.B. AOK zahlt, aber lediglich zu DEN konstensätzen, wie sie auch hier in der BRD anfallen würden. Der darüber hinausgehende Betrag würde dann von der zusätzlichen Auslandskrankenversicherung übernommen werden. Inzwischen ist es schon so, dass manche Auslandskrankenversicherung sogar den gesamten Betrag übernehmen würden. Gänzlich unversichert bist du jedoch nicht.

Beispiel: In der Schweiz den Arm gebrochen; du trittst in Vorleistung (vor 10 Jahren waren es ca. 500 DM) danach reichst du die Rechnung ein und die Kasse erstattet dir die Behandlungskosten, wie sie nach den deutschen Kostentabellen vorgesehen wären.

Beispiel Polen: rechne dir selbst aus, warum viele zu Zahnbehandlungen, Schönheits-OPs und ähnlichem rüberfahren...

Viel Spass im Urlaub

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Hast du unter dem Menüpunkt "Werkzeuge" oben auch das "Auswahl-Werkzeug" aktiviert?

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Zunächst prüfen, aus welchem Grund sie den Baum umgehauen hat. Ich meine, sie steht ja nicht einfach morgens auf und beschließt, den Baum platt zu machen. Danach prüfen, ob ihr Grund ausreichend sein könnte. Falls dies nicht der Fall ist, würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und mit der Geschichte betrauen. Von der Polizei würde ich in diesem Fall abraten, da die eher wenig Freude an Nachbarschaftsgeschichten finden. Nebenbei bemerkt, würde ich noch einen ganzen Berg voll Fotos von der Situation machen. Was auch noch ansteht, wäre eine Überprüfung, ob vielleicht jetzt die Stabilität des Baums beeinträchtigt ist (der nächste Sturm kommt bestimmt)

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> Gestern bekam ich einen Brief von meiner Anwältin, das sie den Gerichtsvollzieher beim Amtsgericht ein Verhaftungsautrag mit PKH beauftragt hat, sowie die Kopie der Verhaftung des Gerichtes.<

Den Satz kann ich nicht verstehen: Der Gerichtsvollzieher soll jemanden verhaften? (Tut er bei uns in der Gegend üblicherweise nicht).

PKH: Prozesskostenhilfe? Was hat das mit der Vollstreckung des Beschlusses durch den Gerichtsvollzieher zu tun?

"Kopie der Verhaftung des Gerichts" was ist das?

Frage: Hast du alles komplett gelesen? Gibt es vielleicht Dinge, die jetzt in deinem ersten Post nicht genannt wurden?

Wenn du ein Zeitmaß willst, ist das grundsätzlich nicht einfach, da das regional unterschiedlich gehandhabt werden kann. Da dein Freund aber mit Sicherheit vor der Anordnung einer Erzwingungshaft ein Zwangsgeld auferlegt bekam, kannst du dir anhand der damaligen Fristen selbst ausrechnen, wie lange es diesmal zur Vollstreckung dauert.

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