Kann ein Software, aber auch ein Hardware (Festplatte )- Fehler sein. Erstmal überprüfen, ob die Festplatte erkannt wird, beim Start oder im Bios. ( Bios= F1 oder F2 beim Start drücken ) Wenn ja, Installations -CD einlegen und von CD starten. ( F12 drücken ) Je nach Betriebssystem hat man verschiedene Möglichkeiten, ein Reparatur-Programm zu starten.

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Ist natürlich ein Problem. Besonders wenn es um Abschluß von Verträgen, Führerschein-Erwerb, Alkohol-Konsum usw. geht. Man fühlt sich im jugendlichen Alter unter 18 Jahren total in der Lage, alles selber regeln zu können. Jetzt hat sich aber in den letzten Jahren eingebürgert, das Anstand, Ehrlichkeit usw. kaum noch einen Wert haben. Jeden Morgen werden tausende von "Spezialisten" wach, die nur das Bestreben haben, an anderer Leute Geld zu kommen, ohne sich groß anstrengen zu müssen.Wenn also vom Gesetzgeber da nicht Regeln aufgestellt wären, was die Geschäftsfähigkeit Aufgrund des Alters klar definiert, wären gerade junge Leute wegen der mangelnden Erfahrung  die Opfer von Betrügern, Dealern  usw. Dann müßten die Eltern für die Schäden aufkommen.Das ist nur eine der viele Gründe für die gesetzliche Regelung der Volljährigkeit  Zugegeben, das Alter sagt nicht in jedem Fall etwas über die "Reife" aus. Es gibt auch genügend volljährige Idioten, Außerdem: Die Volljährigkeit trat bis vor einiger Zeit erst mit 21 Jahren ein.Also trage es mit Fassung, Du bist schneller alt, als Dir lieb ist.

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Vielleicht sind das Ausländer, und das, was Du als Gruß bezeichnest, in deren Heimatland eine Morddrohung ist ?!?!

Behalt die Sache im Auge !!

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Frage:Welches Betriebssystem ? Um Datenverlust zu vermeiden, wichtige Daten ( Dokumente, Fotos, Filme, Treiber ) sichern. zB auf externe Festplatte, USB Stick, usw. Dann ein Partitions-Programm, Partitions-Manager (bei google suchen) runterladen und installieren.Dann interne Festplatte neu partionierern, ggf. 60 / 40 oder 50 / 50 . Evtl. Betriebssystem neu installieren, muß wahrscheinlich vorher formatiert werden, beide Platten.

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Ich nehme an, das Thema ist mittlerweile nicht mehr aktuell, aber grundsätzlich folgendes: Wenn es sich um eine "Geldbuße" handelt, ist auch die JVA in der Lage, Bußgelder anzunehmen. Es handelt sich ja um Erzwingungshaft, nicht um Strafhaft. Heißt also, man wollte da jemand zur Zahlung zwingen, die wurde dann auch geleistet, somit muß der Delinquent freigelassen werden. Dazu braucht man keinen Richter oder Anwalt, der Sachverhalt liegt ja klar. Auch die Polizei nimmt Geld an, wenn sie den "säumigen Zahler" abholt, also verhaftet. Die wollen noch nicht mal die Kosten, nur die nackte Bußgeld-Summe !! Ich bin überzeugt, dieses Thema wird in der nächsten Zeit noch öfters auf die Tapete kommen, weil die Leute allmählich die Angst vor dem Knast verlieren. Das Ganze ist eine Lachnummer.

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Lies meine Beitrag hier bei "gutefrage" : **Erzwingungshaft, was ist das ?? **

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Wieder eine Menge von Schlaubergern, die Ungereimtheiten verbreiten ! Sorge dafür, daß Du den geforderten Betrag hast, dann warte ab, bis die Polizei kommt, um Dich abzuholen ! Dann gibst Du denen das Geld, bekommst eine Quittung, und die Beamten fahren wieder ! Ohne Dich !! Beim Bezahlen darauf achten: Nur die Bußgeld- Summe bezahlen ! Nicht die Kosten !! Die haben nichts mit der Erzwingungshaft zu tun ! Was hier so süffisant festgestellt wird : "Mansche Leute lernen erst durch Erzwingungshaft" ...Recht haben sie in gewisser Weise, ich war schon 7 Mal für 1-2 Tage in der JVA, das letzte Mal vom 10.4.13 bis 12.4.13, es ist immer wieder belustigend ! Aber am Besten sind die Kommentare hier, die Verfasser verspüren schon Schaudern, wenn sie in die Nähe einer derartigen Institution kommen! Man sollte ihnen dringend als vorbeugende Maßnahme den Gebrauch vom PAMPERS empfehlen.

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Wenn man eine Festplatte formatiert, sind alle Daten weg. Man Muß zuerst das Betriebssysten neu installieren, dazu braucht man diese CD auf jeden Fall, egal ob das Windows XP, Vista, Windows 7 ect. ist. Heißt also: ohne Betriebssystem CD geht garnichts. Wenn man eine Festplatte formatiert, um diese zu verkaufen, sind die Daten nicht gelöscht. Die können u.U. wieder hergestellt werden, zB. durch UNFORMAT. Totales Löschen geht nur durch "überschreiben"

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Formatieren nur, wenn ein Schaden, Virus ect. im Betriebssystem ist, also der PC oder Laptop nicht mehr startet, also im Notfall. Die Formatierung löscht alle sichtbaren Daten und Dateien, das Betriebssystem und alle Treiber, z.B. Drucker, Scanner, Router usw.müssen neu aufgespielt und installiert werden. Es ist immer besser, die Festplatte bei der Neuinstallation zu partzionieren, d.h. 2 Teile zu erstellen,z.B Laufwerk C: und Laufwerk D: damit das Betriebssystem von den persönlichen Daten, wie z.B. Bildern, Filme, Schriftstücke, Musikstücke, auch Treiberdateien, getrennt ist. Das verhindert im Schadensfall und einer notwendigen Formatierung den gesamten Verlust.der Daten.

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Ist nicht unüblich, das Vorausbezahlen. Wenn Du die Firma nicht kennst, mach Dich schlau bei Google.Bei eingetragenen Firmen ist das Vorbezahlen relativ ungefährlich, die machen sich einen guten Namen nicht durch Kleckersummen kaputt. Geht natürlich auch per Nachnahme, kostet aber mehr Porto.

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Probleme mit dem Gerichtsvollzieher?

Hallo. Vor anderhalb Wochen erhielt ich einen Brief vom Gerichtsvollzieher, dass ich mich bitte zur Abgabe der eidestattlichen Versicherung bei Ihm einfinden soll. Der Termin war 4 Tage später angelegt. Einen Tag vorher bekam mein Sohn jedoch 2 Impfungen und daraufhin recht hohes Fieber. Eine dreiviertel Stunde lang habe ich versucht den Gerichtsvollzieher zu erreichen um einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich mein Kind schliesslich nicht alleine lassen kann und ich Mittwoch vormittags schlecht kurzfristig eine Betreuung finden konnte.

Nachdem ich ihn nach 45 Minuten hinterhertelefonieren endlich erreicht habe verweigerte er mir einen neuen Termin sondern meinte ich solle mich bis 14 Uhr in seinem Büro einfinden ansonsten wird er einen Haftbefehl beantragen. Widersprechen konnte ich nicht, da er bereits aufgelegt hatte.

Ich habe seitdem öfters versucht Ihn zu erreichen, aber nichts... Entweder besetzt oder er nimmt nicht ab.

Nun meine Frage: Ist es rechtens wenn der besagte Herr einen Haftbefehl gegen mich erwirkt, obwohl ich versucht habe einen neuen Termin zu vereinbaren, da ich den anderen nicht wahrnehmen konnte? Und wann kann ich mit einem Besuch von Ihm und der Polizei rechnen? Ich mache mir Sorgen, dass ich dadurch noch Ärger mit dem Jugendamt bekomme. Ich habe des öfteren gelesen, dass Gerichtsvollzieher die Person in ihr Büro bringen lassen und ich bezweifle, dass ich mein Baby mitnehmen kann. Ich glaube eher, dass die das Jugendamt verständigen...

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Es wird hier von allen möglichen Experten ein Höllenterz mit diesem "Haftbefehl" gemacht. Tatsächlich ist das nur "bangemacherei". Das weiß auch der Gerichtsvollzieher, daß, wenn er mit Haftbefehl droht, die meisten Leute sich schon ins Höschen machen. Es geht doch nur um die Abgabe der EV ! Es muß zuerst mal der Haftbefehl bei der Staatsanwaltschaft beantragt werden ! Die leitet das an das Gericht weiter. Dann wird von dort ein Haftbefehl erstellt, der an die Polizei als ausführendes Organ weiter geleitet wird. Selbst wenn diePolizei einen dann irgendwann abholt, wird man meinetwegen zum Gericht gebracht, versichert dort, daß man nichts hat, und geht wieder nach Hause ! Den Polizisten ist das auch lästg, die würden sich lieber mit Kindermördern, Schlägern und Triebtätern befassen. Dadurch ist man nicht "vorbestraft", kommt auch nicht in den Knast !! Ich hatte schon so viele Haftbefehle, allerdings wegen anderer Sachen, (steht alles hier bei gutefrage drin) ich könnte da ein Zimmer damit tapezieren. Ich war schon 5 mal in Erzwingungshaft, trotzdem bin ich immer noch nicht vorbestraft. Nächste Woche wird das wieder ablaufen, 3 Tage, JVA Aachen. Da sind eine Menge Insassen, denen geht es da besser als in den Ländern, wo sie herkommen !!

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Lies meinen Tip: " Erzwingungshaft-was ist das ?" Wenn Du in einer gewissen Zeitspanne nicht in der JVA aufgetaucht bist, melden die das der Staatsanwaltschaft. Dann wird ein Haftbefehl erstellt. Der geht an die Polizei zwecks Vollstreckung ! Wenn die dann kommen, um dich abzuholen, bezahl die Geldbusse, und die gehen wieder ! Oder laß dich in den Knast bringen !! Ist nett da. ! Kein Geld mitnehmen, dann gibts noch Fahrgeld für die Rückfahrt nach hause !! ;=))

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Solange kein Haftbefehl ausgestellt wurde, ist das kein Problem. Du mußt nur Geld dabei haben, wenn der Haftbefehl ausgestellt wurde und du der Polizei in die Finger fällst. Du brauchst auch nur das "Bussgeld" zu bezahlen, nicht die Nebenkosten. Du gibst der Polizei das Geld, bekommst eine Quittung, und Ruhe hat`s. Das Schreiben, was du bekommen hast, ist nur die Aufforderung, Dich bei der JVA xyz zu melden, wegen ein paar Tagen Erzwingungshaft, das ist kein Haftbefehl. Also abwarten, bis der Haftbefehl kommt, dann kannst du immer noch bezahlen. und das kann dauern. Die Polizei hat es da nicht eilig mit, die haben mitunter wichtigere Dinge zu erledigen und sind total unterbesetzt.

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Ganz normal ! Der Mensch hat immer Angst vor dem, was er nicht kennt. Das war bei meinem ersten Urlaubs- Flug auch so, obwohl eine Menge Freunde und Bekannte mir immer vorgeschwärmt haben, wie toll das Fliegen ist. Beim Tod ist das etwas anderes, je nach Situation kommen da die wenigsten zurück, wenn sie gestorben sind. In vielen Fällen haben die "Betroffenen" es auch garnicht mitbekommen,daß sie schon mal tot waren, weil sie reanimiert wurden. Heißt also: Vielfach merken die "Betroffenen" garnicht, wenn sie sterben, es ist wie "einschlafen". Bei mir war das etwas anders, ich habe zweimal das "Sterben" erlebt, bei vollem Bewustsein. Mein "Glück" war, daß ich nach einem schweren Verkehrsunfall mit vielen Knochenbrüchen auf der Intensiv-Station des Krankenhauses lag, bewegungsunfähig, angebunden, überall Kabel, Drähte, Infusionen, aber bei vollem Bewußtsein. Sprechen kommte ich auch nicht, weil ich künstlich beatmet wurde, über Tubus in der Luftröhre.. Über mir der Apparat,der immer tüp,tüp, tüp machte. Bis irgendwann das tüptüp in ein tütütütü überging, ich hatte ein merkwürdiges Vibrieren in der Herzgegend, keine Schmerzen ! dann kam ein langgezogenes tüüüüüüüüüüüüüüüüüüü, nach etwa 2-3 Sekunden ging mir das Licht aus---Herzstillstand ! Wäre das nicht auf der Intensivstation gewesen, wo genug Ärzte waren, welche mich wieder reanimiert haben, dann wäre es das gewesen --ewige Jagdgründe ! Aber ich betone nochmal, das Sterben tut nicht weh ! Allerdings habe ich auch keine "Engel mit dem Flmmenschwert" am "Ende des Tunnels" gesehen, oder sonst etwas. Ich war einfach "tot". Natürlich werden jetzt welche kommen und behaupten, man wäre erst nach dem "Gehirntod" richtig tot, ich halte das für Quatsch. Wenn das Herz aufgehört hat, zu schlgen, dann ist der Gehirntod nur noch eine chemische Reaktion. Wenn das Gehirn durch Ausfall des Herzens nicht mehr mit Blut/ Sauerstoff versorgt wird, dann sterben die Gehirnzellen ab, damit hat sich die Sache sowieso erledigt. Mir ist das zwei mal passiert, ich habe seit dem keine Angst mehr vor dem Tod, er gehört zum Leben. Ich habe hier bei "gutefrage" noch mehr Beiträge über dieses Thema, oder bei "facebook".

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Strafbar wäre es nur, wenn es dem "Bedrohten" direkt gegenüber geäußert wird. Verfolgbar ist es aber nur, wenn Zeugen dabei sind. Ansonsten könnte die "Bedrohung" bei Einleiten eines Verfahrens oder Anzeige vom "Täter" bestritten werden, und außer der Nase läuft garnichts. Im Gegenteil, der "Täter" könnte jetzt Gegenanzeige machen wegen "übler Nachrede". Also lieber mal den Ball flach halten, wenn alle Bedrohungen dieser Art in die Tat umgesetzt würden, wäre Deutschland entvölkert.

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Ich war schon zwei mal tot, habe es sogar erlebt, wie das Herz aufgehört hat. zu schlagen, als ich den Dauerton (ca. 2 Sekunden) des Apparats über mir nicht mehr hörte ! Tut nicht weh, nur so ein merkwürdiges Vibrieren in der Herzgegend ! Natürlich noch nicht Gehirntot, sonst könnte ich diesen Kommentar nicht mehr schreiben ! Ich hatte nur Glück, daß ich zu diesem Zeitpunkt auf der Intensiv-Station im Krankenhaus lag, und die Ärzte schnell genug zur Stelle waren, um mich "wiederzubeleben". Wäre das anderswo passiert, adios ! Ich kann nur behaupten, daß das Sterben nicht weh tut, habe auch keine Engel mit dem Flammenschwert am Ende des Tunnels gesehen !! Vielleicht gibt es ja noch eine "Vierte Dimension" die uns bisher noch nicht zugänglich ist. Ich habe davon jedenfalls nichts bemerkt !

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Ne blöde Situation, Frage: Wer ist Mieter/Eigentümer der Wohnung? Wenn Du das nicht bist, hast Du kein Recht, die Wohnung zu betreten, wenn der Eigentümer/ Mieter das nicht will ! Da hilft nur eins: Mit Deiner Mutter sprechen ( nett, nicht mit großer Klappe ) und die bestehenden Probleme versuchen zu klären. So einfach aus der Finsternis wieder aufzutauchen, wird wohl nicht gehen. Normalerweise sind Mütter immer bereit, sowas zu regeln. Es sei denn, einer von Euch beiden ( oder beide ) ist so ein Chaot, daß ein Gespräch nicht möglich ist. Du bist volljährig, somit auch für Dein Verhalten verantwortlich ! Wenn also eine Regelung nicht möglich ist, gibt es nur noch das Obdachlosenheim, ein netter Platz unter der Brücke, bei Freunden usw. Also erst mal versuchen, zu reden ! Und in vernünftigem Tonfall. Viel Glück !!

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Erzwingungshaft trotz EV?

Hallo liebe Community,

ich wende mich hiermit mal an euch bevor ich einen Anwalt aufsuche.

Folgender Sachverhalt liegt zu Grunde:

Ordnungswidrigkeit begangen, somit Bußgeld erhalten, welches ich aus meinen Wirtschaftsverhältnissen aber nicht Zahlen kann, kurz nach Erhalt des erstens Schreibens im Januar habe ich der Stadt meine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen, dies wurde so auch eingetragen. Mir wurde dann erstmals im April ein schreiben zugestellt, wo mir mit Erzwingungshaft gedroht wurde, ich bin darauf zum zuständigen Mitarbeiter gegangen und habe eine mir mögliche Ratenzahlung angeboten (5€ Monatlich), diese wurde direkt abgelehnt und es wurde eine Ratenzahlungsvereinbarung erstellt ohne meines Wissens in höhe von 15€, das erste schreiben was mich daraufhin erreichte war das der ersten Ermahnung diese doch bitte zu Zahlen. Ich meldete mich wieder beim zuständigen Mitarbeiter, der mir sagte, er hätte mir den Brief doch direkt mitgegeben wo ich letzte mal bei ihm war. Dem war/ist aber nicht so gewesen.

Habe im Monat 06/12 dann eine EV für einen anderen Gläubiger unterschrieben nachdem der Gerichtsvollzieher bei mir war und nichts Pfändbares vorfand. Habe darauf hin allen Gläubigern ein schreiben zukommen lassen, das ich die EV unterschrieben habe mit dem Aktenzeichen, auch der Stadt.

Nun erreichte mich Anfang September ein schreiben, ich solle mich binnen 7 Tagen in Gelsenkirchen in der JVA melden, ich bin darauf hin zur Staatsanwaltschaft von welchen dies erlassen wurde hin und habe denen auch nochmals meine EV vorgewiesen, dort wurde mir nur gesagt um eine Erzwingungshaft zu umgehen, solle ich mich doch an die Stadt wenden, sie sei schließlich der Gläubiger.

Am selben Tag bin ich zum zuständigen Mitarbeiter und habe ihm diese vorgelegt, er meinte dann nur ganz salopp, EV's habe ich zu genüge im Schrank, entweder zahle ich jetzt sofort den Betrag oder ich solle ruhig warten, man werde mich ja schon abholen.

Nun meine Frage, ist eine Erzwingungshaft rechtens, wenn eine EV abgegeben wurde und eine Zahlungsunfähigkeit dargelegt wurde?

Hinzu kommt ja noch das meine Wirtschaftsverhältnisse sich nicht verbessert haben sondern verschlechtert.

Ich danke für jede Hilfreiche Antwort.

LG TraME

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Diese Erzwingungshaft ist nur eine "getarnte Ersatzfreiheitsstrafe", man müßte die Geldbuße danach trotzdem zahlen , Das erübrigt sich aber, weil nach 6-8 Wochen nach "absitzen" der Beschluß des Amtsgerichtes kommt: Auf Antrag der Ordnungsbehörde wird das Verfahren gegen Sie eingestellt. Man kann wegen einer Sache nur einmal in Erzwingungshaft genommen werden, was hätte das für die Ordnungsbehörde für einen Sinn, die Sache weiter zu verfolgen. Zivilrechtlich gibt es offiziell für Schulden keine Haftstrafe, es sei denn, diese Schulden wären im Zusammenhang mit "Betrug" entstanden. Lies den Tip hier bei gutefrage: Erzwingungshaft-was ist das??

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Meistens ist das nur die Angst vor dem Unbekannten, man sieht und hört von allen Seiten, was da alles passieren kann, und und und, Als die Schweinegrippe zum ersten mal auftrat, war das ähnlich. Weil Deine Eltern facebook selbst nicht kennen, blocken sie es zuerst mal ab. Klar, facebook ist auch nicht immer der Weisheit letzter Schluss, da gibt es verschieden Sachen, die man wissen und beachten sollte. Allerdings nützt es nichts, wenn Eltern den jungen Leuten alles zu verbieten, das bringt garnichts, dann machen sie das doch, hinter dem Rücken der Eltern, bei Freunden oder wer weiß wo. Das ist mit Alkohol oder Rauchen genau das gleiche. Alles nur eine Frage des Vertrauens, das Eltern und Kinder zueinander haben.

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