Hallo..die beste chance ist die verlegung in den offenen vollzug.da besteht wenigstens eine chance auf vorzeitige entlsddung. offener vollzug ist theoretisch bis 60 monate gesamtstrafe möglich.jedenfalls bei ersttätern und kein btm delikt.aber fas entscheiden die herren der jva die da wären ein sozialarbeiter.psychologe.anstaltsleiter usw... aber man sollte immer von endstrafe ausgehen und über jeden tag früher dankbar sein. viel Glück für eure beziehung..wird nicht einfach

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Es kommt drauf an was derjenige gemacht hat.wahrscheinlich wird er erst mal ein oder 2 tage in PG(polizeigewahrsam )bleiben zu verhören o.ä. sollte er aber schon per haftbefehl gesucht worden sein wird er sofort zur nächsten jva gebracht. ab da entscheiden richter und staatsanwälte wer ihn besuchen darf. das heisst besuchsanträge müssen übers gericht gestellt werden,und die jva gibt dann entsprechende besuchserlaubnisse raus. klamotten dürfen gebracht werden beim besuch oder vom anwalt mitgebracht werden,der übrigens der einzige ist der jederzeit und ohne antrag den gefangenen besuchen darf. mfg

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bei einer guten farbe aus dem fachhandel(ca.4,50 bis 5.- pro liter)sollte das gelingen.kommt aber auf den untergrund an.bei verputzten wänden musst du evtl.2 mal,bei einer einfachen rauhfaser nur einmal. mfg erzquell1

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der brief geht erst zur staatsanwaltschaft und evtl.zum zuständigen richter.die lesen ihn um zu überprüfen ob irgendwelche dinge den fall betreffend darin stehen. dann noch mal zur poststelle der jva,wo er auch gelesen wird.dannach bekommt er ihn. normalerweise dauert so etwas 1 bis 2 wochen.sind die o.g.herren aber schlecht gelaunt auch schon mal 4 wochen. alles was du beantragen willst(besuche,pakete usw)gehen über die sta. er muss allerdings seine paketmarken(ostern,weihnachten,jahrespaket)selbst in der jva beantragen. mfg

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also,tatsächlich ist es so das 95% der gefangenen in deutschland lieber in einzelhaft sitzen würden wenn es denn möglich wäre. egal mit wem oder wie vielen du zusammen bist,auf dauer fehlt dir die privatsphäre. also lieber allein,und das geht fast allen so. da es aber in den meisten deutschen gefängnissen keine plätze gibt sind die zellen überbelegt. so das sich 2 mann eine 8,5 qm zelle incl.toilette und waschbecken,tisch 2 stühle bett und 2 spinde teilen müssen. mfg

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hallo,also die erfassung ist länder bzw.bei baudenkmäler bundessache. allerdings ist immer der denkmalschutzbeauftragte der stadt oder gemeinde der erste ansprechpartner.wenn ihr nicht sicher seit was es mit eurem gebäude auf sich hat,einfach den oder die fragen die am nächsten dran sind.also in der gemeinde,oder stadt. ansonsten gibt es auch denkmalschutzlisten die einsehbar sind. wenn ihr gelder oder fördermittel beantragen wollt erst mal klären ob das ganze gebäude oder nur teilbereiche unter denkmalschutz stehen und entsprechend gefördert werden. mfg

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hallo,in nrw ist es so das kinder bis 6 jahre nicht zählen ...also dürftet ihr alle 4 rein...ihr müsst das über die staatsanwaltschaft beantragen und der untersuchungsrichter genehmigt das dann...am besten euren anwalt fragen. wenngar nichts geht einen familienbesuch über dern anstaltspfarrer beantragen.das geht einmal im monat für 1 bis 2 stunden.dort seit ihr mit eurem vater und dem pfarrer allein. jedenfalls ist das in den meisten gefängnissen so. viel glück. mfg erzquell

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du bist nicht verpflichtet dem arbeitgeber zu sagen das du im knast warst.da du im knast auch arbeiten musst ,kannst du durchaus reinschreiben 5 jahre als schreiner,müllmann oder koch..je nachdem was du im knast gearbeitet hast, es gibt aber auch arbeitgeber die stehen auf ehrlichkeit,was sowieso das beste ist,und nehmen einen gerade deswegen. also besser von anfang an die wahrheit sagen. mfg

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es gibt in deutschland lebenslängliche haftstrafen mit einer sog.mindestverbüssungsfrist..die steht in der regel im urteil..also z.b. lebenslänglich,mindetsverbüssung 19 jahre.das alles ohne die sog. sicherungsverwahrung..das kann heissen das jemand LL mit einer mindestverbüssungsfrist von 18 jahren und die besondere schwere der schuld festgestellt wurde...dessen vorzeitige entlassung wird frühestens nach 28 jahren überprüft. mfg

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also,ca.100qm wohnung macht ungefähr 400 qm wand und deckenflächen.je nach qualität der farbe und ob du einmal oder zweimal streichen willst ,zwischen 60 und 90 liter farbe. laminat ca.600.- ohne material... die wohnung zu streichen dauert incl.abkleben ca. 3 tage wenn sie leer ist. mfg

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hallo,sollte er tatsächlich in u-haft sein,was aber erst ein haftrichter beschliessen muss,dann darf er eigene klamotten tragen.besuchen darfst du ihn erst nach erlaubnis vom gericht und der staatsanwltschaft. der einzige der immer zu ihm darf ist ein anwalt.also besorg sofort einen der sich erkundigen soll wo und warum dein bruder drin ist. wenn du kein geld hast,such trotzdem einen und frag ihn ob er die pflichverteidigung übernimmt. der beste in der gegend ist uli trode aus hagen...such dir die nummer im netz. so,und nun viel glück. mfg

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sorry junge frau,aber da ich selbst lange drin war kann ich dir nur sagen das gerade drogenkonsumenten dir während ihres aufenthaltes alles,aber wirklich alles versprechen würden um vorteile(frühere entlassung,hafterleichterung,lockerungen usw)zu erreichen. abgesehen von evtl.dingen die du ihm besorgen sollst.bei 90 %der leute ist der rückfall nach der entlassung vorprogramiert:-((( sorry das ich dir das so hart sagen muss,aber für dich und euer kind wäre es das beste abzuwarten wie es nach seiner entlassung weitergeht... auch wenn du ihn liebst ist es besser dich auf ein leben ohne ihn einzustellen. mfg

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du wirst kein problem haben,da du ihm nicht zur flucht verholfen hast..es sei denn er wäre ein gesuchter terrorist... solange eine strafe nicht angetreten ist,war es keine flucht und auch ihm passiert nichts,ausser das er die ersten 3 monate keine chance auf offenen vollzug hat,falls der vorgesehen war. ausserdem wird er später urlaub und ausgang oder sonstige lockerungen bekommen. das ist eben der nachteil wenn man sich nicht selbst stellt... mfg

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niemand,oder fast niemand sitzt unschuldig...das mal als erstes..zwitens wird jeder nach voller verbüssung seiner strafe sowieso entlassen und drittens solltest du dir jemand suchen der,wenn er schon im knast sitzt sich selbst um seine angelegenheiten kümmert und nicht dich ausnutzt. es gibt im knast sozialarbeiter,betreuer und den anstaltspfarrer. die alle helfen(müssen sie sogar)bei der wiedereingliederung und resozialisierung. ausserdem gäbe es im falle einer vorzeizigen entlassung auch noch einen bewährungshelfer. ausserdem kannst du schlecht ein vorstellungsgespräch führen.das müsste er selbst machen,zur not mit einem begleiteten ausgang. mfg

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am besten einen fachmann kommen lassen der es sich ansieht und ein angebot erstellt. dieses ist immer kostenlos und dann könnt ihr euch immer noch gedanken machen es selbst zu versuchen. aus dem angebot geht hervor wie der arbeitsablauf ist und welches material genommen werden soll. mfg

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also ,als erstes mal folgendes:in der regel werden taten die mit meheren begangen wurden ,als bandenverbrechen verurteilt und damit höher als einzeltäter..als jugendlicher etwas weniger als erwachsener,und wenn derjenige selbst zur tatzeit unter drogen stand gibt es noch weniger.aber um genaueres sagen zu können müsste man die anklage kennen die wahrscheinlich noch nicht bekannt ist,da die STA ja immer zeit hat. du solltest in kontakt mit seinem anwalt bleiben wenn es dich wirklich interessiert. ansonsten besser finger weg von solchen typen. mfg

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briefmarken in deinen briefen sind wichtig..egal wie viele..ausserdem soll er seine jahrespaketmarke und seine osterpaketmarke beantragen und dir geben...da steht drauf wie viel und was du ihm schicken darfst...ausserdem geld aufs konto damit er einkaufen kann...erst mal etwas mehr damit er einen fernseher,radio usw.kaufen und verplomben lassen kann... allerdings kannst du auch einen fernseher in der jva abgeben,die lassen ihn verplomben und händigen ihn dann aus..dauert aber länger... sieh zu das du die von der sta-genehmigten besuche nutzt um ihm geld zum einkaufen beim besuch mitzubringen...je nach jva verschieden hoch.. mfg

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hallo,sicher gibt es hier und da wärter die wegschauen wenn einem ihm "unliebsamen"gefangenen etwas passiert..er versucht auch dann die ausführenden gefangenen zu schützen.. leider gibt es aber im knast so viele zinker unter den gefangenen das es meist doch raus kommt... wird allerdings so ein zinker von den mitgefangenen ausgemacht hat er ein problem..

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wenn du über jemand eine lüge verbreitest und derjenige einen wirtschaftlichen nachteil oder körperlichen schaden davonträgt kannst du sicher bestraft werden..ob es gleich gefängnis wird ist nicht sicher... genau so bestraft wird es wenn du vor gericht lügst oder eine falsche aussage machst.. auf jeden fall gibt es eine gefängnisstraffe wenn du einen meineid ablegst..allerdings kann auch das zur bewährung ausgesetzt werden...mfg

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du hast doch mit sicherheit einen bewährungshelfer...das HELFER ist dort weil sie dir helfen sollen...wende dich als erstes an den,gleichzeitig an die STA und beantrage einen haftaufschub für 4 wochen wg.krankheit..allerdings brauchst du dafür ein attest...weise nach das du die sozialstunden abgeleistet hast...am besten durch ein zeugnis der tafel...sollte dein bewährungshelfer nicht dein "bester freund "sein,nimm dir einen anwlt der gleichzeitig dein pflichtverteidiger sein kann und prozesskostenhilfe beantragt...mfg

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