Als erstes arbeitslos melden, als zweitens Bewerbungen schreiben. Deine Eltern sind Unterhaltspflichtig, sobald Du wieder eine schulische oder betriebliche Ausbildung machst, wenn Du jetzt gammelst, brauchen Sie Dir kein Geld zu geben. Fraglich ist ob Du mit einer Ausbildungsvergütung und Unterhalt von Deinen Eltern (wobei bei der Unterhaltsberechnung dein Lohn angerechnet wird) eine Wohnung leisten kannst. Da wird das bei dem heutigen Wohnungsmarkt evt nur ein Wg-Zimmer sein. Du bist 21 Jahre alt, hast eine abgebrochene Ausbildung und weißt nicht wie es weitergehen soll, bzw wo Du Hilfe bekommst. Ärmel hochkrempeln und selber aktiv werden, statt darauf zu warten das Du am Händchen genommen wirst und Dich ins gemachte Bett legen kannst

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Am besten fragst Du einen Energieberater, welche Förderungen es gibt, das ist von Bundesland zu Bundesland teilweise unterschiedlich. Also wir haben vor fünf Jahren 5 Fenster austauschen lassen und der Spaß hat über 2000 Euro gekostet. Bei einer neuen Fassade kannste minimum mit 10000 Euro rechnen, neues Dach gibt es je nach Aufwand vielleicht ab 15000 Euro aufwärts, usw.

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Wenn Du 18 bist, darf Dein Vater das volle Kindergeld von der Unterhaltssumme abziehen. Das ist schon mal der erste Punkt. Zweitens das Urteil ist hinfällig,Du bist jetzt 18 und musst Dich selber darum kümmern. Einfachste ist, bitte Deinen Vater um einen aktuellen Rentenbescheid und gehe damit zum Jugendamt. Die berechnen Dir das dann. 

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Anwalt, Stallmiete, wer hat recht?

Hallo, ich habe eine Frage und zwar:

Ich habe letztes Jahr am 7.6.2016 mein Pferd in einen Stall eingestellt wo die Miete monatlich 170€ betrug. Dieser Preis ist für die Box, Heu, Stroh, ausmisten, rein und rausbringen zur Weide, sowie die Anlagennutzung. Die Box meines Pferdes wurde leider nie richtig sauber und trocken ausgemistet sodass ich sehr oft mit Strahlfäule und jeglichen anderen Verletzungen zu tun hatte. Anfang Januar hatte ich dann erneut meinen Tierarzt da, da mein Pferd am lahmen war und ein Bein nicht mehr belastet hat. Er hat daraufhin eine Huflederhautentzündung festgestellt und Boxenruhe verordnet sowie das tägliches grundreinigen der Box notwendig ist. Dies hat die stallbetreiberin mitbekommen sich aber nicht drum gekümmert. Sodass mein Pferd 1,5 Wochen in demselben Mist stand und die Verletzung immer schlimmer wurde. Daraufhin habe ich im Wohle meines Tieres gehandelt und mir einen neuen stall gesucht. Was relativ schnell ging. Zum 15.01.2017 konnte ich in den neuen Stall einstellen. Ich habe zur Entschädigung für die leere Box (was ihr nach meines Wissen als Kaltmiete zusteht) die Hälfte des Betrages überwiesen. Nun habe ich einen Brief ihres Anwalts bekommen der nochmal die komplette Miete einfordern möchte. In dem Brief des Anwaltes sind zudem falsche Angaben gemacht worden. Kann sie damit durchkommen? Bzw stehen ihr die kompletten 170€ zu? Mir wurde gesagt das ihr die Kaltmiete zusteht und mehr nicht, sowie das ich im Recht stehe da sie ihre Verpflichtung verletzt hat und einen Vertragsbruch begangen hat.

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Du wirst eine Kündigungefrist haben, man kann nicht heute von morgen einfach einen Platz kündigen. Ich gehe mal davon aus, das Ihr einen Mietvertrag gemacht habt, wenn nicht, gehe mal von drei Monaten Kündigungszeit aus.

Was mich viel viel mehr beunruhigt, wenn die Box von meinen Pferd nicht richtig sauber gemacht wird, und mein Pferd krank wird, dann nehme ich die Mistgabel in die Hand und mache es selber. Als sich über andere zu beschweren. Ich kann über so ein Verhalten von Tierbesitzern echt nur den Kopf schütteln. Ein Pferd macht Arbeit, und ist nicht nur zum reiten und angeben da

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Bei 2800 Euro die Ihr momentan habt, bekommt Ihr definitiv keinen Zuschuß mehr für die Wohnung. Auch wenn Ihr nicht soviel Geld zur Verfügung hättet, würde diese Wohnung nicht akzeptiert werden, da Sie für drei Personen zu teuer ist. 

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Also mein Ex hat nichts dazu gegeben für die Zahnspange von meinen Junior. brauchte er auch nicht, laut Anwalt. 

Aber bedenke bitte doch eins, Du musst 20 Prozent selber bezahlen, die Du allerdings von der Krankenkasse wieder bekommst, wenn die Behandlung abgeschlossen ist. 

Bei meinen Sohn waren das innerhalb von 4 Jahren, knappe 800 Euro die ich bezahlen musste, die ich allerdings auch wieder bekommen hatte, nachdem die Behandlung fertig war.

Sehe es doch als Sparbuch an

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Klares nein. Die Neue ist Deinen Kindern nichts schuldig, auch wenn er Sie heiraten würde, müsste Sie schon ein Spitzengehalt verdienen, das dein Exmann Taschengeld von Ihr bekommen würde, das dies dann angerechnet werden würde

 Und er muss sich auch nicht an der Mittagsbetreuung oder ähnliches beteiligen, dafür ist der Unterhalt da. 

Wenn Dir das Geld nicht reicht, musst Du Anträge auf Zuschüsse stellen. Das Amt wird dann genau überprüfen, ob Dein Ex mehr zahlen könnte, aber bei 1300 Euro netto im Monat ist es nicht die Welt. 

Wo nix ist, kann auch nix geholt werden, versteht das doch endlich mal. 

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Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Das einzige was Du machen kannst, gehe zum Jugendamt, die stellen Dir einen Beistand, das Du zumindest einen Unterhaltstitel bekommst, dann kannst Du, falls Sie wieder arbeiten gehst, Sie pfänden lassen

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Bei mir war das so, das mein Ex mir erst den Unterhalt kürzen konnte, nachdem meine Kids so alt waren, das ich eine Halbtagsstelle annehmen konnte, da hat meine neue Partnerschaft gar nichts gemacht. Solange Ihr nicht zusammen wohnt, also eine gemeinsame Wohnung habt, kann der Ex Mann nichts machen

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Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden?

Hallo liebe Mütter und Väter,

derzeit lebe ich alleine und führe mit meiner Partnerin eine Wochenendbeziehung. Ich habe 3 Kinder im Alter von 18,14,14 Jahren und Zahle 725€ Unterhalt bei einem Nettoverdienst i.H.v. 2040€, der durch das Jugendamt am Wohnsitz meiner Ex Gattin errechnet wurde. Dieser setzt sich zusammen aus Selbstbehalt und Fahrtkosten zur Arbeitsstelle. Unterhalt für meine Ex zahle ich nicht da sie bereits seit einigen Jahren wieder verheiratet ist. Sie selber hat einen Nettoverdienst von 1000€, der Gatte ist Selbständig und verdient natürlich nichts.

Nun möchten ich und meine Partnerin (Nettoverdienst 1725€) zusammen ziehen. Die Wohnung ist näher an der Arbeitsstelle so dass die Fahrtkosten wegfallen. Jetzt habe ich im Netz recherchiert und dort sind die Aussagen doch sehr unterschiedlich, bis hin zum Worst Case bei dem mir nur noch 782€  verbleiben und das dann bei Vollbeschäftigung mit 173 Std. im Monat /Stundenlohn Netto 4,50€  ( http://www.scheidung-online.de/unterhalt/selbstbehalt/reduzierung-des-selbstbehalts/index.php)

Es ist nicht so dass ich nicht Zahlen will, jedoch muss auch was zum Leben über bleiben. Unterhalt habe ich immer gezahlt, ebenso Taschengeld für alle 3, auch an allen Klassenfahrten etc. habe ich mich hälftig beteiligt. Guten Kontakt habe ich auch zu meinen Kindern, dass steht außer Frage.

Nun noch einmal die Wiederholung meiner Frage: Um wie viel € kann der Selbstbehalt bei einer neuen Partnerschaft und gemeinsamer Wohnung gekürzt werden, bzw. wieviel € mir tatsächlich überbleiben?

Gibt es jemanden von Euch der/die mir bei der Fragestellung vlt. weiter helfen kann?

LG Darloree

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Solange Ihr nur so zusammen lebt, kann das Geld von Deiner neuen Partnerin nicht angerechnet werden. Dir bleiben also im minimal Fall 1000 Euro, wenn Du arbeitest.

Aber anderes Thema für Deinen 18 jährigen ist die leibliche Mutter auch Barunterhaltpflichtig, hast Du das mal neu berechnen lassen????

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Viel macht es nicht aus. Musst Du zur Gemeinde oder Finanzamt gehen. Mit Geburtsurkunde deines Juniors und dann kannste Dir ein halbes Kind eintragen lassen. Allerdings muss Deine Ex dann auf Ihrer Lohnsteuerkarte auch ändern lassen

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Dein Freund ist der Vater für das Kind, oder. Nur weil die zwei nicht mehr zusammen leben, ist er doch seinem Kind gegenüber verpflichtet, dafür zu sorgen, das das Kind leben kann, oder??

Ob die Mutter arbeitet ja oder nein, kann Dir realitiv egal sein, Das wird erst interessant, wenn das Kind 18 wird, weil dann sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. 

Du wußtest doch, das Dein Freund ein Kind hat, und dann sagt der normale Menschenverstand auch, das er Unterhalt zahlen muss. oder???

Und ob das Kind im Wechselmodell lebt, ist realitiv egal. Solange das Kind bei der Mutter lebt, bzw gemeldet ist, wird Dein Freund, jeden Monat ganz artig Unterhalt überweisen dürfen.

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Unterhalt kann erst eingefordert werden ab wann er beantragt worden ist. Rückwirkend geht gar nichts.

Bedenke das Dein Ausbildungsgehalt und Kindergeld gegen den Unterhalt gerechnet wird. Ich weiß nicht wieviel Du verdienst, und was Dein Vater verdient. Wenn er in den unteren Einkommenstufen ist, wird der Unterhalt so gering sein (laut Düsseldorfer Tabelle) das dein Ausbildungsgehalt Deinen Bedarf deckt.

Desweiteren bist Du volljährig und da sind beide Elternteile für Dich barunterhaltverpflichtend. Das heißt nur gegen Dein Vater geht es nicht, dann muss Deine Mum auch ran

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Wenn ich sowas lese, bekomme ich einen dicken Hals. Sorry. Deine Mutter wird sich mit Sicherheit nicht an Dir bereichern. Fakt ist, das Leben ist teuer. Strom, Wasser, Versicherung, Telefon, dass alles hast Du nicht mit eingerechnet. Der Unterhalt ist für den täglichen Bedarf da, und nicht um Party zu machen.

Das Kindergeld steht nicht Dir zu, sondern dem Elternteil, wo Du lebst. 

Kleiner Tipp am Rande, wenn Du meinst, das Deine Mutter Dir zuviel Geld abnimmt, dann nehme Dir mal eine eigene Wohnung, dann weißt Du, was am Monatsende noch übrig ist. 

Ehrlich gesagt, kann ich mir nicht vorstellen, das Du sämtliche Essensachen alleine kaufst, wie sieht es denn aus, wenn Du Dir was kochst, stehen da zwei Salzpackungen, etc im Schrank, mit Namen beschriftet, das keiner was vom anderen nimmt.

Wenn das so ist, tut mir Deine Mutter echt leid

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Solange du in keiner Schulausbildung oder Ausbildung bist, hast Du keinen Anspruch auf Unterhalt. Wenn Du nächstes Jahr eine Ausbildung machst, wird deine Ausbildungsvergütung, Kindergeld gegen Dein Bedarf gerechnet. Die Differenz müssen dann beide Elternteile bezahlen. Also nicht nur Deine Mutter, sondern auch Dein Vater, ist Dir gegenüber dann Barunterhaltsverplichtet

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Nein, das Kindergeld steht Dir nicht zu, auch nicht die Hälfte. Das Kindergeld steht dem Elternteil zu, wo das Kind auch lebt. Das Kindergeld ist übrigens schon im Unterhalt mit eingerechnet worden. Das einzige was Du machen kannst, Dir ein halbes Kind auf die Steuerkarte eintragen lassen

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Wenn Du in einer Ausbildung, oder Schulbildung bist, kannst Du Deine Mutter auf Unterhalt verklagen. Rückwirkend allerdings nicht, das hätten Deine Großeltern machen müssen. Es gilt ab den Tag, wo Du Deinen Unterhaltsanspruch gerichtlich geltend machst

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Ja kann Sie.

Der Unterhalt bezieht sich nur auf die Kinder, und nicht auf Sie. Erst wenn Deine Kinder 18 sind, ist Deine Ex-Frau ebenfalls Barunterhaltsverpflichtet. 

Deine Ex-Frau bezahlt, Miete, Strom, Telefon, Schulsachsen, Kleidung, Taschengeld, Freizeitaktivitäten, etc. Meinst Du wirklich, da reicht der Unterhalt für aus. 

Im Gegenteil sei doch froh, das Deine Ex wieder arbeiten geht, da haben bestimmt Deine Kinder auch was von

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Das Haus gehört Deinem Mann, er hat es mit in die Ehe gebracht. Fakt ist das Du die 50000 Euro auch abschreiben kannst.

Es gibt nur einen Zugewinn, das heißt, das Haus muss neu geschätzt werden, und aus der Differenz müsste Dir die Hälfte zustehen. 

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Dein Sohn darf sich als Beistand das Jugendamt holen, das steht außer Frage.

Allerdings, wenn Dein Sohn 18 ist, sind jetzt beide Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet. Das heißt, der Bedarf Deines Sohnes wird ausgerechnet, und das wird anteilmässig (je nach Gehaltshöhe) von beiden Elternteilen bedient. Sollte allerdings die KM keine Einkünfte haben (wegen Krankheit, z.B.) wirst Du weiterhin den vollen Unterhalt zahlen müssen.

Ich an Deiner Stelle würde Kontakt zum JA aufnehmen, nachfragen, und dann Deine Gehaltsbescheinigungen hinschicken, aber nur unter der Vorraussetzung, das die KM dies auch tut

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