Es gibt die Möglichkeit über das Familiengericht eine erlaubnis zu holen. Damit könntest du dann offiziell selber ein Gewerbe gründen, welches auch bei einem Tiktok Account der Einnahmen erzielt Pflicht ist. Jedoch ist dein Vater für Steuererklärung und weiters verantwortlich läuft aber über deinen Namen dann.
Dass die Anmeldung nachträglich erfolgt ist nicht besonders schlimm, dass liegt häufiger vor da einige des nur zum Zeitvertreib machen und auf einmal dann doch Gewinn nach gewisser Zeit machen. Bei Einnahmen von 20€ im Monat(vom anderen Post gesehen) kann auch von einer Nebentätigkeit bzw. möglichen Liebhaberei ausgehen also nicht besonders.
Auch könnte er wie du es sagtest dass Gewerbe auf sich auch nachträglich melden. Jedoch um 100% rechtlich korrekt zu sein müsste er 100% der Arbeit leisten. Ein nachträgliches Anmelden eines Minijobs für dich bzw. als Angestellt ist nicht möglich.
Ich würde es so machen dass dein Vater dass Gewerbe anmeldet. Dich als Minijobber einstellt, wenn du natürlich nur 520€ (12€ Stundenlohn) bekommst. Und dass der TikTok Account am besten über dein Vater geht. Aber jedes Finanzamt sieht es anders worüber ich drigend eher empfehlen würde einen Steuerberater anzurufen und diesen rechtlich Frage da dies ein eher heikleres Thema ist.
Bedenke wenn du das Gewerbe deines Vaters dann übernimmst ist dies eine Betriebsveräußerung und im jeweiligen Jahr dann anzugeben.