JA, weil...

Ja würde ich. Wie es damals im Urteil beschrieben wurde, gibt es für solche Fälle keine Gesetze. Wenn ich das Leben tausender Menschen schützen kann, in dem ich eine erheblich kleinere Zahl an Menschen (wie in einem Verkehrsflugzeug üblich zw. 90 und 500) abschießen muss, würde ich es tun.

Auch wenn meine Familie drinsitzen würde.

 Es wird in diesem Fall jedoch vom Gericht aus immer eine Einzelfallentscheidung geben

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Ja, bekommst du. Was aber richtig teuer wird, ist das Aufbauseminar, an welchem du teilnehmen musst. 

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Solange du mit GLE und Wohnwagen unter 3.500 kg zul. Gesamtgewicht bleibst UND der Wohnwagen nur eine zul. Gesamtmasse von 750kg hat, darfst du auch nur mit Klasse B den Hänger ziehen. Weitere Infos: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/klassen-b-b96-und-be/

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Die Übertretung der zul. Geschwindigkeit um 15 km/h ist lediglich eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Verwarngeld (keinem Bußgeld) geahndet. Von den 15 km/h (wenn du 60 gefahren bist) gehen ohnehin nochmal 3 km/h Toleranz ab, d.h. effektiv bist du nur 12 km/h zu schnell gewesen. Da du keinen Punkt bekommst bzw. nur es eine Verwarnung ist, ist es für das "Fahreignungsregister" nicht relevant und wird dort nicht eingetragen. Also nach Zahlung der 25€ (wenn innerorts) ist die Sache Geschichte. 

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Ja, das kann leider sein. Wenn deine FS neben der TÜV-Gebühr eine sog. "Vorstellungsgebühr" verlangt, wirst du es wieder zahlen müssen. Du kannst höchstens mal mit deiner FS verhandeln, ob man da keine andere Regelung finden kann.

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Dazu gibt es per Gesetz keine Vorschrift. Es obliegt also dem Autofahrer selbst, ob er die Polizei oder den Pannendienst anruft. Es genügt aber, nur den Pannendienst zu verständigen. Wichtig ist, Warnweste anziehen, Warndreieck ca. 150m hinterm Auto aufstellen und hinter der Leitplanke Schutz suchen. Weitere Infos gibts auch hier: http://www.channelpartner.de/a/panne-auf-der-autobahn-was-nun,3041690

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Kein normaler, seriöser Mensch würde sein Auto wegen eines Fetisch verschenken. Das ist auf jeden Fall nicht echt

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Ich hatte mir bei einer CB Aktion das Note 4 gekauft. Gerät kam, PC an, registriert, dann kam eine Fehlermeldung, das Gerät sei bereits registriert/die IMEI bereits verwendet. Es handelte sich aber um ein Neugerät (ungeöffnete Siegel). Nach einem netten Telefonat mit MMW, habe ich die Tdpenschilder im Akkufach fotografiert, denen geschickt und zack-kam der CB-Betrag von 100€. Kann nicht klagen über MMW. Habe mir nun wegen der "Zweinachtsaktion" das S6 gekauft und eben registriert, mal sehen, ob das ebenso reibungslos funktioniert.

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Wenn du es ohnehin von deinen Eltern bekommen hast, sie es also bezahlt haben ist es ihr Besitz und somit darf sie das auch ;)

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Hmm, das ist natürlich eine doofe Situation. Bei dem Kauf eines Autos bedarf es keinem förmlichen Kaufvertrag (zumal das Auto ja in der Familie blieb). Es ist aber eben mit der Beweislast schwierig. Wenn es Zeugen gibt ist das schonmal gut. Wenn jedoch auf dem Fahrzeugbrief nicht dein Name, sondern noch der deines Bruders steht ist das Auto formal noch im Besitz deines Bruders. Da du aber ja schon dafür bezahlt hast und auch ein mdl. abgeschlossener Kaufvertrag wirksam ist, bist eigentlich du der rechtmäßige Eigentümer. Wenn es sich nicht doch noch friedlich klären lässt, empfehle ich Dir, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

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Danke für die schnellen Antworten, ja ich denke, das wars, auch mit PS lässt sich nichts öffnen... aus (bösen) Fehlern lernt man...

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Ja, so ist es, entsprechende Pläne dazu wurden auf der DAS (Dubai Air Show) 2013 vorgestellt. Demnach wird 2015 eine neue Flugschule, die "Emirates Flight Academy", eröffnet. Es gibt ja bereits die Möglichkeit seine ATPL bei EK am Emirates Aviation College zu machen, aber dann hat man ja auch noch lange keinen Job (zumindest habe ich nichts auf der Seite gefunden, bzgl. Übernahme etc.) hier der Link zum anderen Artikel: https://www.career.aero/site/de/news/66-pilot-ausbildungwurden

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