Hey, ich bin Sozialarbeiterin und arbeite eng mit der KJH zusammen.
Solange deine Mutter das Sorgerecht hat, darf sie entscheiden wo du dich aufhältst. Anders wäre es, wenn du einen Vormund bekommen hättest oder wenn dein Gesundheitszustand so gravierend ist/war dass es nicht anders ging.
Eine Zwangseinweisung ob in die KJP oder in eine Wohngruppe gegen den Willen der Erziehungsberechtigten geht nur wenn erhebliche Gründe vorliegen.
Die Polizei darf dich aufgreifen wenn du dich ohne Zustimmung der Erzieher deinen Aufenthaltsort verlässt, denn sie haben die Aufsichtspflicht, egal wo du hingehst.
Beim Jugendamt muss das Kindeswohl an erster Stelle stehen. Es müssen alle Beteiligten involviert werden. Die Betreuer in der Wohngruppe müssen ihre persönliche Einschätzung schildern und klar legen, ob und warum sie die Unterbringung (noch) für nötig halten.
Dann muss sichergestellt werden, ob deine Mutter die Hilfe gewährleisten könnte die du brauchst.
Sei dir sicher dass du nicht dein Leben lang bzw bis zu deinem 18. Lebensjahr in der Wohngruppe bleiben MUSST, wenn keine explizite Notwendigkeit vorliegt. Jede Hilfseinrichtung ist daran interessiert ihre KlientInnen zu entlassen, damit sie wieder neue aufnehmen können, die dringend Hilfe brauchen.
Kein Jugendamt darf willkürlich eine Maßnahme einleiten.
Und im Zweifelsfall kannst du bzw deine Mutter die Entlassung beim Familiengericht einklagen.
Alles Gute dir!