Hallo, Hier kannst du dich auch informieren: eja-training.de

Grundsätzlich kannst du alles mitnehmen was nicht nach dem Gesetzt (§11 LuftSiG, § 27 LuftVG oder nach der VO EU 185/2010) verboten ist.

Flüssigkeiten die im Handgepäck mitgeführt werden, dazu zählen auch Creme, Salben oder ähnliche Konsistenten, müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max 1000ml Volumen separat an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.10 Behälter a 100ml Fassungsvolumen sind erlaubt, keine brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Gifte etc. Medizin und Babynahrung sowie Getränke für Kleinkinder bis 4 Jahren zum Verzehr während des Fluges bilden die Ausnahme.

Gegenstände wie Werkzeuge und Waffen, sowie Teile von Waffen und Gegenstände die schwere Verletzungen hervorrufen können (Baseballschläger etc) sind in der Fluggastkabine verboten. Auch Gegenstände die Waffen ähneln oder als Waffen aussehen!

Laptops und größere elektronische Geräte die als Versteck von o.g. dienen müssen separat kontrolliert werden. Aber wie gesagt, kannst du nachlesen! Guten Flug

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Flüssigkeiten die im Handgepäck mitgeführt werden, dazu zählen auch Creme, Salben oder ähnliche Konsistenten, müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max 1000ml Volumen separat an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.10 Behälter a 100ml Fassungsvolumen sind erlaubt, keine brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Gifte etc. Medizin und Babynahrung sowie Getränke für Kleinkinder bis 4 Jahren zum Verzehr während des Fluges bilden die Ausnahme.

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Grundsätzlich kannst du alles mitnehmen was nicht nach dem Gesetzt (§11 LuftSiG, § 27 LuftVG oder nach der VO EU 185/2010) verboten ist.

Flüssigkeiten die im Handgepäck mitgeführt werden, dazu zählen auch Creme, Salben oder ähnliche Konsistenten, müssen in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren Beutel von max 1000ml Volumen separat an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.10 Behälter a 100ml Fassungsvolumen sind erlaubt, keine brennbaren Flüssigkeiten oder Chemikalien, Gifte etc. Medizin und Babynahrung sowie Getränke für Kleinkinder bis 4 Jahren zum Verzehr während des Fluges bilden die Ausnahme.

Gegenstände wie Werkzeuge und Waffen, sowie Teile von Waffen und Gegenstände die schwere Verletzungen hervorrufen können (Baseballschläger etc) sind in der Fluggastkabine verboten. Auch Gegenstände die Waffen ähneln oder als Waffen aussehen!

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Im aufgegben Gepäck kannst du alles einpacken was nicht nach der Gefahrgutverordnung oder dem Waffengesetzt, Kriegswaffenkontrollgesetz oder Sprengstoffgesetzt verboten ist. Das Messer mit der Klingenlänge bedarf in Deutschland seit 2008 ein sog. BEDÜRFNISS es in der Öffentlichkeit zu FÜHREN. Es zu transportieren, stellt kein Vergehen da. Es ist ein security Gegenstand und darf im Hauptgepäck mitgeführt werden. Welche Bestimmungen aber im Zielland bestehen ist einen völlig andere Sache, deshalb sollte man sich darüber informieren, um nicht ggf gleich am Zielflughafe in einer evtl. stattfindenden Gepäckkontrolle Ärger zu bekommen.

Eine Machete in Südamerika ist nichts besobderes, eine Machete in Los Angeles schon...

Das beste ist, solchen unnützen Krempel, zuhause zu lassen, wenn man in Urlaub fliegen will.

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Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von

  1. Schuss--‐, Hieb--‐ und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs--‐ oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,

  2. Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können,

  3. Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken,

  4. Sonstigen in der Anlage der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 und der Ergänzung 68/2004 genannten Gegenständen in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten.

Dazu noch die Flüssigkeitsverordnung! Kurz: 10 x 100ml in einem durchsichtigen wiederverschließbaren Plastikbeutel Wenn es als Handgepäck mitgeführt wird. Flüssig ist alles was streich und schmierfähig ist, also auch Lippenstifte und Nutella.....oder ähnliche Konsistenzen.

nachzulesen auch bei eja-training.de, gute reise

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Lies einfach mal § 11 LuftSiG Verbotenen Gegenstände:

Das Mitführen im Handgepäck oder Ansichtragen von

  1. Schuss--‐, Hieb--‐ und Stosswaffen sowie Sprühgeräten, die zu Angriffs--‐ oder Verteidigungszwecken verwendet werden können,

  2. Sprengstoffen, Munition, Zündkapseln, brennbaren Flüssigkeiten, ätzenden oder giftigen Stoffen, Gasen in Behältern sowie sonstigen Stoffen, die allein oder zusammen mit anderen Gegenständen eine Explosion oder einen Brand verursachen können,

  3. Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken,

  4. Sonstigen in der Anlage der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002 und der Ergänzung 68/2004 genannten Gegenständen

in Luftfahrzeugen und in nicht allgemein zugänglichen Bereichen auf Flugplätzen ist verboten.

Dazu noch den §27 LuftVG Gefährliche Güter und dann hast du was du brauchst!

Das BMI kann aber generell oder im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, dann sind aber spezielle Sicherheitsvorschriften einzuhalten! Auch nachzulesen bei eja-training.de

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Bis zu 10 Flaschen a 100 ml sind generell erlaubt, egal wie viel sich in dem Behälter befinden. Ausschlaggebend ist die aufgedruckte Füllmenge. Also darfst du 30ml mitnehmen.

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Alle Gegenstände die per Luftweg transportiert werden, müssen durchleuchtet werden, mindestens aber auf andere Art und Weise kontrolliert werden! Sprengstofftest oder Nachschau! Eine Urne zum Beispiel, im Handgepäck mitgeführt, wird nicht durch das Gepäckröntgengerät geschickt, aus Gründen der Pietät! Hier kontrolliert man auf Sprengstoff und Gewicht oder Nachschau, was selten gemacht wird aus o. g. Grund.

Ein Sarg kann durchleuchtet werden, da die RöV vorschreibt keine lebende Materialien zu röntgen, oder manuell kontrolliert werden. Ein Sprengstofftest würde hier großen Sinn machen, da Sprengstoffe ausgasen und somit detektierbar sind. Beim röntgen wird Sprengstoff in einer Farbe dargestellt, die zu häufig zu sehen ist, da Sprengstoff organisch dargestellt wird. Deshalb wäre es ein leichtes, Sprengstoffe in einem Sarg zu befördern oder in anderen Gepäckstücken.

Maßgeblich sind weitere Komponenten eines Sprengsatzes die anders erkennbar sind!

Zum Beispiel wäre in einem Sarg kein elektronische Bauteil als Fernzünder eingebaut oder Batterien zur Stromversorgung. Diese würden sofort zu sehen sein, wenn der Sarg durchleuchtet wird.

Terroristen, die Sprengstoff am Körper tragen, würden nur durch Zufall entdeckt werden, da Sprengstoffe keinen Torsondenalarm auslösen. So wie damals in Amsterdam als ein Nigerianer den Sprengstoff, der an seinen Beinen versteckt wurde, beinahe eine Katastrophe ausgelöst hat.

for further information: www.eja-training.de

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Hallo, es liegt nicht an der Fluggesellschaft, sondern an den EU Bestimmungen, die für alle gelten. Das bedeutet Flüssigkeiten oder ähnliche Konsitenzen (alles was streich und schmierfähig ist) dürfen nur im separaten verschliesbaren Beutel mit einem Gesamtvolumen von 1liter mitgeführt werden. Darin darfst du 10 x 100 mml Flüssigkeiten mitführen! Egal wieviel letztlich in der Flasche oder Tube ist, es gilt, was auf der Flasche aufgedruckt ist! ausnahmen bilden medikamente und Babynahrung, was während des Fluges (!) benötigt wird. Nachlesen kannst du auch auf www.eja-training.de/flüssigkeitsverordnung

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