Hab schon mal die Frage gestellt, jetzt noch mal mit (hoffentlich) besserer Verständlichkeit.
1 - Darf ich ein normales Pedelec (bis 25 km/h, 250 W und ohne Kennzeichen) in der DB, Regio, S-Bahn, Tram mitnehmen (auf die Fahrradkarte)?
2 - Gibt es Unterschiede der Mitnahmemöglichkeiten in der Straßenbahn, S-Bahn oder Regionalzug, wenn das PEDELEC aufgrund seiner Leistung und ungebremsten Kraftunterstützung (45 km/h) angemeldet, pflichtversichert und mit Minikennzeichen (und Spiegel) versehen werden musste.
Weil:
Eigentlich ist dies doch kein Fahrrad mehr. Oder ? Bei einem zulassungsfreien Pedelec (250 W bis 25 km/h und und .... ) sieht das Pelelec ja optisch wie ein Rad aus (ich möchte ein Stevens E-X6 DISC für 1.500 Eu aus dem Angebot kaufen)), da wird ja wohl der Schaffner im Regionalzug nichts sagen. Wenn bei Stevend der Akku im Zug abgemacht wird, verschwindet die Optik des Pedelec gänzlich, und ich fahre ja dann eh wie mit Fahrrad).
3 Oder darf man im Regionalzug doch ein Pedelec (auf Fahrradkarte) im Fahrradabteil mitnehmen, wenn es ein Kennzeichen hat?
Immer unter die Promisse: ordentlichen Fahrschein fürs Hahrrad und im Fahrradabteil(Gepäckabteil DB/Regionalzug abgestellt.
Danke für die Mühe.