Die Mindestausstattung einer Wohnung

Die festgelegte Mindestausstattung ist hier folgende: einen Kochraum mit Entlüftungsmöglichkeit, Wasserzapfstellen, Spülbecken und Anschlussmöglichkeit für Gas- und Elektroherd sowie Toilette und ein Bad. Dies wurde vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) im Januar 1990 festgelegt.

https://www.google.com/search?client=firefox-b-d&q=Mu%C3%9F+in+einer+Mietwohnung+ein+Herdanschluss+vorhanden+sein%3F

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Ich könnte mir auch vostellen, es geht mit 2 Anschlüssen. Ich nehme den Schleifer und einen der beiden äußeren Anschlüsse wenn ich das in Reihe in einen Glühlbirnenstromkreis einpflanze, kann ich doch die Birne damit in der Helligkeit verstellen.

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