Das wird so nicht funktionieren. Zumindest nicht über eine Baufinanzierung. Es fehlt dein wirtschaftlicher Nutzen. D.h. du nimmst ein Darlehen für ein Haus auf was dir nicht gehört. Dies werden Banken ablehnen.

Ein Privatkredit wird funktionieren da dieser nicht zweckgebunden ist. Allerdings zu deutlich höheren Zinsen.

Evtl. kannst Du einen Anteil am Haus der Eltern kaufen und dafür ein Darlehen aufnehmen. Hier wären Notar und Bank (gemeinsamer Termin) die richtigen Gesprächspartner.

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Der Kauf von Aktien oder einem ETF hat keinerlei Auswirkung auf das einzelne Unternehmen. Du kaufst Aktien die sich bereits im Umlauf befinden. Daher ist deine Grundidee schon falsch.

Der nächste Fehler wäre sich auf den Heimatmarkt (hier DAX) zu beschränken. Eine breitere Streuung ist langfristig immer besser.

Grundsätzlich ist die Anlage in Aktien, Fonds oder ETF´s immer zu empfehlen wenn es um langfristige Anlagen geht.

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Ich würde nie die alte Versicherung ungeprüft übernehmen. Wenn der Vertrag Deckungslücken enthält kann das im Schadensfall dazu führen dass eventuell erhebliche Kosten selbst getragen werden müssen. Lasse dich fachkundig beraten. Hier ist ein Versicherungsmakler die beste Option.

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Die Gebäudeversicherung sollte immer au einem aktuellen Stand sein. VGB 2008 sind sehr alt und es fehlen wichtige Leistungen (in der Regel). Am besten generell über einen Makler den Markt sondieren. Bei einem guten und günstigen Versicherer kann ein aktueller Vertrag sogar günstiger sein als der alte.

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Es ist nur mit der Versicherung zu sprechen. Laut BGB ist der entstandene Schaden zu ersetzen (somit Zeitwert bei Haftpflichtschäden). Bist du mit der Entschädigung nicht einverstanden bleibt der Klageweg gegen die Versicherung.

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So lange kein Mitarbeiter manuell eingreift bekommst du eine neue Karte.

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Die Sparkassse schickt die Karte an die Deutsche Bank. Die Sparkasse wird die Karte nicht aushändigen.

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Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird die Versicherung ablehnen indem sie Vorsatz unterstellt. Aus meiner Sicht auch zu Recht.

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Es gibt tatsächlich Unfallversicherungen die täglich kündbar sind ohne eine Mindestlaufzeit, z.B. von der Neodigital.

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Den meisten Banken reicht diese schriftliche Zusage aus.

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Reiche zwei Kostenvoranschläge ein bei der Versicherung. Einen über die Reparatur des Schadens. Einen über die Neueindeckung des Daches. Teile mit dass du das Dach neu decken wirst und die Reparatur somit durchgeführt wird. Lasse dir Zusagen dass die Versicherung sich im Rahmen des Kostenvoranschlags für die Reparatur an der Neueindeckung beteiligt.

Eine hilfreiche Begründung ist immer, dass dirch die Neueindeckung weitere Schäden vermieden werden können.

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Du kannst kein Gebäude versichern das dir nicht gehört. Widerrufe sofort den Antrag.

Dies ist extrem unseriös.

Um die Gebäudeversicherung kümmerst du dich erst sobald du als Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist. Bis dahin ist das Gebäude über den bisherigen Eigentümer versichert.

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Bei einem Sparbuch kannst du ohne Kündigung nur 2.000 Euro pro Monat verfügen.

Allerdings ist es möglich gegen Zahlung von Vorschusszinsen auch über größere Beträge sofort zu verfügen. Das geht aber im Regelfall nicht über das Onlinebanking.

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Es handelt sich um einen Eigenschaden. Dafür gibt es keinen Versicherungsschutz.

Mit grober Fahrlässigkeit hats dies nichts zu tun.

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Wenn man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wird und zum Schluss Versicherungen angeboten bekommt (dazu gedrängt wird abzuschliessen), dann ist das im höchsten Maße unseriös.

Auf der Homepage : wir wurden 1996 gegründet und haben 40 Jahre Erfahrung !

Wenn man mit derartigen Rechenkünsten etwas angeboten hat kann das nichts werden.

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