Die Bewerberlage für die Offizierlaufbahn erlaubt es dem ACFüKrBw, relativ viele Bewerber schon aufgrund des Notendurchschnittes auszusortieren. Auch mit schlechtem Abitur dürftest du aber zumindest für die Feldwebellaufbahn zur Testung eingeladen werden, sofern keine anderen Faktoren dagegensprechen.

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Schülerpraktika grundsätzlich ja - wie das mit mehrwöchigen Praktika, ggf. mit Unterbringung in der Kaserne ausschaut, vermag ich aber nicht zu sagen.

Der Karriereberater ist erstmal der richtige Ansprechpartner für dich.

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Die klassischen Altersbeschränkungen wurden im Zuge der letzten Reform aufgehoben, die Wiedereinstellung auch über 30 ist also kein Problem (ab 40 ist das aufgrund der nötigen Zustimmung durch das BMF noch ein anderer Hut...).

Chancen lassen sich jedoch nicht pauschalisieren. Welche Laufbahn soll es werden, welche Schul- und Berufsbildung wird mitgebracht? Mit welchem Dienstgrad wurdest du entlassen?

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Du bist also bis Freitag kaS geschrieben und musst dann am Freitag zur Wiedervorstellung, korrekt?

Am Wochenende wird man dich eher nicht krank auf Stube schreiben, weil dann ja in der Regel auch niemand in der Einheit ist, der dir was von der Truppenverpflegung o. Ä. mitbringen könnte. Bleibt also die Möglichkeit, dass der Arzt dich auf die Bettenstation verlegt oder eben regulär nach Hause fahren lässt mit der Auflage, dich zu schonen. Die Verlegung auf die Bettenstation kann man auf eigenes Verantwortung verweigern - das wird der Truppenarzt dann aber auch schriftlich festhalten und du musst das unterschreiben.

Tipp: An die Pflicht zur Gesunderhaltung denken und die Geburtstagsfeier verschieben. Eine Lungenentzündung ist ja nun auch ein bisschen schwerwiegender als eine durchschnittliche Erkältung.

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Das kommt ganz auf die Ausprägung an und den Einfluss der Krankheit auf die "Anpassungs-, Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit" (Wortlaut nach ZDv 46/1). Mit leichtem ADHS im Jugendalter ohne Folgen ist man eingeschränkt verwendungsfähig, allerdings hat man aufgrund der hohen Anzahl an Ausschlüssen auch nicht mehr besonders viel Auswahl bei den Verwendungen.

Spätestens bei "dauernder Einschränkung der Anpassungs-, Leistungs- oder Gemeinschaftsfähigkeit" ist Schluss und man ist dauerhaft nicht wehrdienstfähig - das betrifft übrigens auch therapierbares ADHS! 

Hier wird gerne mal ein psychologischer Befund eingeholt, wenn sich der Musterungsarzt nicht hundertprozentig sicher ist.

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Abhängig von deinem Schulabschluss kannst du die Ausbildung ggf. als Soldat über die Bundeswehr machen, z. B. in der Laufbahn der Unteroffiziere (ab Hauptschulabschluss) sowie in der Laufbahn der Feldwebel (ab Realschulabschluss). Bedenke, dass du dann allerdings auch Soldat mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten bist, ggf. in den Einsatz musst und auch mit Versetzungen im gesamten Bundesgebiet rechnen musst.

Ansonsten: Wenn du die Ausbildung nicht machen willst, würde ich sie auch gar nicht erst beginnen. Einerseits plant der Betrieb ja irgendwie mit dir, andererseits macht sich sowas später im Lebenslauf auch nicht besonders gut. Du kannst die Zwischenzeit mit FWDL überbrücken und dich dann für's nächste Jahr erneut auf deine Wunschausbildung bewerben.

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Probieren kannst du es durchaus, aber mach dir keine zu großen Hoffnungen. Die Musterungsvorschrift besagt für das Herz-/Kreislaufsystem u. a.:

angeborene Herzfehler und erworbene Herzklappenerkrankungen, prothetisch korrigierte Fehler an Herz und/oder Herzklappen

Dies führt zur Vergabe der GNr. VI46 und damit zur Untauglichkeit. Entscheiden wird das letztendlich der/die Musterungsarzt/Musterungsärztin im Karrierecenter, die sind allerdings auch an diese Vorschriften gebunden.

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Du wirst nicht als Fachinformatiker bezahlt, sondern als Soldat, d. h. du erhälst Dienstbezüge gemäß deines Dienstgrades.

Wenn du die Ausbildung zum Fachinformatiker noch nicht abgeschlossen hast, wirst du als Schütze UA/FA eingestellt und erhälst gemäß Besoldungstabelle ~ 2.050 € brutto. Bei der Einstellung als Unteroffizier/Stabsunteroffizier bist du bei 2.109 € bzw. 2.154 € brutto.

Angegeben ist nur das Grundgehalt in Stufe 1 - je nach Alter steigst du noch in den Erfahrungsstufen und erhälst so auch ein wenig mehr Geld. Beachte, dass du als Soldat keine Sozialversicherungsbeiträge zahlst und daher netto weit mehr von deinem Brutto hast, als ein ziviler Angestellter.

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Mein letzter Stand ist, dass die reine Dienstzeit bei der Bundeswehr für den praktischen Teil der Fachhochschulreife nicht anerkannt wird. Das 1-jährige Praktikum kann also nicht durch 12 oder mehr Monate freiwilligen Wehrdienst ersetzt werden.

Anders sieht das in den Laufbahnen der Unteroffiziere und Feldwebel im Fachdienst aus. Hier ist eine zivile Ausbildung bestandteil der Laufbahn und die Ausbildung kann, genau so wie im zivilen auch, den praktischen Teil für die FH-Reife darstellen.

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Nein, ein Recht Deine Halbgeschwister kennenzulernen hast Du nicht. Kurze Erklärung:

§ 1685 BGB, Absatz 1 besagt zwar folgendes:

(1) Großeltern und Geschwister haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient.

Zu beweisen, dass es dem Wohl Deiner Halbgeschwister dient, wenn Du mit ihnen Kontakt hast, wird allerdings kaum funktionieren - insbesondere, da das Verhältnis zu Deinem Vater ja auch eher schwierig ist.


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Die mTAN ist für alle Pakete gleich, an der Packstation kannst du dann die einzelnen Fächer separat öffnen.

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Und jetzt mal eine sachliche Antwort, ohne gefährliches Halbwissen oder sonstiges bla bla.

Im Rahmen deiner Bewerbung must du jegliche Vorstrafen angeben und du unterschreibst für die Richtigkeit deiner Angaben. Wenn du die Vorstrafe angibst, wird deine Bewerbung von einem Rechtsberater der Bundeswehr geprüft, der dafür dann eine Einschätzung abgibt. Das kann dann zu einer Einladung zum Einstellungstest führen, oder eben auch zu einer Absage ganz ohne Einstellungstest - wie hoch die Chancen sind, ist reine Spekulation.

Solltest du die Vorstrafe nicht angeben und wirst eingestellt, begehst du einen so genannten Einstellungsbetrug nach § 46, Absatz 2 Soldatengesetz. Wenn dies an's Tageslicht kommt - und das wird es im Rahmen irgendeiner SÜ so oder so - wirst du entlassen und musst noch mit einem weiteren Strafverfahren rechnen.

Die Bundeswehr ist bei weitem nicht so verzweifelt, dass tatsächlich jeder genommen wird oder irgendwelche zwielichtigen Ausnahmen gemacht werden.

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Warum soll's denn jetzt beim zweiten Mal bluten, wenn es das erste Mal schon nicht getan hat? Jungfernhäutchen können auch bei sportlichen Aktivitäten reißen und beim ersten Mal passiert dann halt nicht mehr viel. Vielleicht solltest du ihm mal erklären, wie "das da unten" bei einer Frau so alles funktioniert?

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