Hallo PumbaderGamer!
Es ist für mich ein wenig schwer durchshaubar, wie die Zusammenhänge sind.
Daher versuche ich es in eigenen Worten zusammenzufassen:
Du besitzt ein gültiges Semesterticket, das Du bei der betreffenden Fahrt dabeihattest. Du hättest aber eine ergänzende Fahrkarte gebraucht, die normalerweise beim Kauf vorab € 7,- kostet. Der Kontrolleur hat Dich ohne diese Fahrkarte angetroffen. Du bist nicht eigenständig auf den Kontrolleur zugegangen und hast von Dir aus nach dem Kauf einer Fahrkarte zum Bordpreis gefragt.
Meine Schlußfolgerung daraus: Was du als "diesen Standart Zettel" bezeichnest, ist eine "Fahrpreisnacherhebung". Standard wäre der Betrag von € 60,- ( Sozusagen die Strafe).
Für den Betrag von € 7,80 gibt es für mich zwei Möglichkeiten: 1. Dir wurde zusätzlich eine Fahrkarte zum Bordpreis erstellt. Der Preis wäre dann gegenüber einer vorab gekauften Fahrkarte einerseits berechtigt; andererseits eventuell sogar zu niedrig berechnet gegenüber den Beförderungsbedingungen der Bahn. Die sprechen von 10% Aufschlag; dabei aber mindestens € 2,- und höchstens € 10,- War es aber e entuell gar keine Kontrolle der DB sondern eines regionalen Verkehrsanbieters, z.B. eines Verkehrsverbundes, gelten da eventuell auch andege Regelungen.
2. Es handelt sich um die zusätzlich fällige Bearbeitungsgebühr. Laut Beförderungsbedingungen läge diese bei € 7,- Entweder hat sich aktuell der Betrag erhöht und der Text der Bedingungen ist noch nicht angepasst oder - wie unter 1. beschrieben - handelt es sich um ein anderes Unternehmen als die DB.
Vielleicht kannst Du mal zurückschreiben, ob meine Zusammenfassung zutrifft und welche meiner Schlußfolgerungen.
Dann lässt sich vielleicht genau klären, warum nun eine Mahnung zugestellt wurde!
Beste Grüße
diejan