Und an alle die sagen dass das den Bullen einen Grund liefert ihn mitzunehmen weil er sich dadurch verdächtig macht: Nein das stimmt nicht! Das Gesetz besagt dass man erst bei eindeutigen Hinweisen: komisches Verhalten (als wäre er auf Drogen), (Marihuana-) Geruch etc. Eine Verweigerung gilt nicht als Beweis. Damit die Herren in Blau sich aber Zeit sparen können wird oftmals etwas dazu gedichtet wie eben zB starker Geruch etc.

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Dann musst du mit auf die Wache oder in ein Krankenhaus und dort wird dir Blut abgenommen. Jetzt darfst du entscheiden:
Was ist unangenehmer? In einem Polizeiauto auf der Rückbank zu sitzen und dann sich eine Nadel einstechen lassen oder einmal pieseln?

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Ich weiß nicht ob es mit ihr dann klappt ein leben zu verbringen. ich würde gerne mein ganzes Leben mit ihr verbringen, aber ich habe sie noch nicht gefragt ob sie mit mir zusammen sein will. Ich glaube aber nicht dass selbst wenn wir zusammen wären, wir auch für immer zusammen bleiben würden.

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Geht zusammen saufen. Klappt immer.

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Ja es geht schon, aber wenn du bis dahin nicht kiffst, werden die THC-Werte so gering sein dass du behaupten kannst du hättest neben jemanden gestanden während er kiffte und du hast den Rauch eingeatmet.

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Ja, da TCH (leider) illegal ist.

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Ja, als es noch Wehrdienstpflicht gab, haben manche davor einfach gekifft um nicht aufgenommen zu werden.

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Hahahaha das ist auch immer so bei mir xD wenn ich meinem Mädchen n Screen schicke check ich 10 mal nach dass ich sie nicht als Hintergrund hatte xD

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Dass sie als 15jährige auf ältere steht ist in der Pubertät ganz normal (es gibt mehr als du glaubst die auf Erwachsene stehen). Ich würde mir eher Gedanken darüber machen wieso ein 50jähriger verheirateter Mann auf eine 15jährige steht.

Sie soll sich nichts festes von ihm erhoffen. Dieses Verhalten dass sie auf Erwachsene steht mit 35 Jahren Altersunterschied wächst sich nach der Pubertät wieder aus. Es ist keine wahre Liebe. In ein paar Jahren wird sie nicht verstehen was bloß in sie gefahren ist damals.

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1) Frauenarzt hat Schweigepflicht
2) mach n Test

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Natürlich darfst du ihn besuchen und reden aber nicht bedrohen und wenn er will dass ihr geht, dann müsst ihr auch gehen. Aber nehmt lieber einen Anwalt mit.

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