Verboten:
Marktleiter möchte das bestimmt nicht da es unprofessionell aussieht.
Arbeitssicherheit ist eine wichtige Sache im Einzelhandel. Es gibt sogenannte Steighilfen und der Rücken einer zweiten Person ist leider nicht "absturzsicher"
Kunden denken sich dabei "sonstwas"
Es gibt zwar bis auf die Arbeitsstättenregel ( Arbeitssicherheit) kein Gesetz das es explizit verbietet aber es könnte zumindest arbeitstechnische Konsequenzen geben