Moin!Also erstmal: Du hast vollkommen Recht! - Hier in Deutschland gibt es mindestens fünftausend mehr oder weniger gute Gründe, aus denen ein (guter) Rechtsanwalt dann ein "unzurechnungsfähig" machen kann. Das fängt an bei/ mit betrunken gewesen, Drogen genommen, emotional beeinträchtigt, schlimme Kindheit, gemoppt worden, und und und.Und das wirklich Schlimme daran ist, dass (sollte der Anwalt des Beschuldigten dies auch eindeutig belegen bze. nachweisen können, dass dem wirklich so war und eine "Beeinträchtigung" der Urteils- oder Zurechnungsfähigkeit zu dem Zeitpinkt vorgelegen hat) es dann entweder in einem milden oder gar keinem Urteil; sprich: Freispruch (evtl. noch mit der Auflage, sich in therapeutische Behandlung zu begeben); davon kommt.Und in Deinem Fall ist es leider so, dass ziemlich eindeutige und unstreitbare Beweise für diese "Unzurechnungsfähigkeit" vorliegen: Nämlich der Bluttest von/ bei der Polizei. Der Anwalt wird dann argumentieren, dass sein Mandant mit einem dermassen Promille-Gehalt überhaupt gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, zu erkennen, was er da macht, geschweige denn, dann auch noch die richtige(n) Entscheidung(en) zu treffen. Und als weiteren Beweis dafür wird er das misslungene Pusten (bei der Polizei) anführen.Solange es niemanden gibt, der eindeutig bezeugen kann, dass z.B. der Alkohol erst NACH der Tat getrunken wurde oder dass der Betreffende sich kurz vor dem "Vorfall" eindeutig und unmissverständlich geäussert hat, dass er noch ganz klar wisse, was er tue (und das am Besten noch mehrfach), sieht es da wohl eher schlecht aus, denke ich.Ich schätze, er bekommt ein (zwar saftige aber doch relativ geringe) Geldstrafe, Punkte in Flensburg und den Führerschein für eine gweissen Weile (ein bis zwei Monate) entzogen. Das war's dann. - Aber vielleicht gibt es so einen Zeugen ja sogar? Man müsste ihn eben nur finden und von der Wichtig- und Richtigkeit (s)einer Aussage vor Gericht überzeugen.Ich weiss, traurig. Wobei ich ehrlicher Weise sagen muss, dass es in so einem Fall, wo keine Menschen verletzt oder getötet wurden oder bei dem vieleicht sogar (kleine) Kinder die Opfer sind, nicht ganz so schlimm ist. Hart wird's, wenn ein Pädophiler mit drei, vier Jahren und der Auflage zur Therapie davon kommt!So, ich hoffe, ich konnte etwas helfen ?!? Liebe Grüße und (trotzdem) noch eine schöne Woche,
ds floh