Er war zu betrunken um bestraft zu werden? Hallo, geht`s noch?

Hey!

Ich bin schockiert! Habe eben eine Ladung per Post bekommen, ich soll als Zeuge aussagen wegen folgendem Sachverhalt:Vor einigen Wochen habe ich beobachtet, wie jemand rückwärts ausparkte und dabei voll in ein parkendes Auto krachte. Der Unfallverursacher machte sich aus dem Staub, vielmehr fuhr er in Schlangenlinien davon - mir war klar, der muss total betrunken sein.Ich rief daraufhin die Polizei an und sie konnten ihn aufgrund meiner Beschreibung schnappen. Das Ganze musste ich dann 2 Tage später auf der Polizeiwache nochmal schriftlich zu Protokoll geben und habe dort vom Polizisten erfahren, dass der Typ nicht mal mehr in der Lage war einen Atemalkoholtest zu machen. Ein Bluttest ergab einen Wert von 3 Promille!!!Habe gerade diesen Polizisten angerufen und gefragt, wozu ich denn jetzt nochmals vor Gericht erscheinen muss, ich habe doch alles was ich weiß zu Protokoll gegeben und die Sachlage ist ja wohl mal mehr als glasklar.Er sagte mir, dass derjenige den Strafbefehl abgelehnt hat und er nun darauf plädiert, dass er derart besoffen war und somit unzurechnungsfähig gewesen sei.Da frage ich mich doch echt: Wie kann das denn sein?Das heißt für mich, ich hau mir `ne Flasche Wodka rein, begehe eine Straftat und komme ungeschoren davon? Das ist doch der Hammer! Was wäre gewesen, wenn er ein Kind umgefahren hätte und geflüchtet wäre?Er bleibt laut Aussage des Polizisten nicht mal auf dem Schaden an seinem Auto und an dem des Geschädigten sitzen, weil das Auto auf seinen Vater angemeldet ist. Wie kann das sein? Der Vater ist doch nicht gefahren?!?Wer kann mir zu der Rechtslage etwas sagen? Kommt er damit schlussendlich auch noch durch?

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Moin!Also erstmal: Du hast vollkommen Recht! - Hier in Deutschland gibt es mindestens fünftausend mehr oder weniger gute Gründe, aus denen ein (guter) Rechtsanwalt dann ein "unzurechnungsfähig" machen kann. Das fängt an bei/ mit betrunken gewesen, Drogen genommen, emotional beeinträchtigt, schlimme Kindheit, gemoppt worden, und und und.Und das wirklich Schlimme daran ist, dass (sollte der Anwalt des Beschuldigten dies auch eindeutig belegen bze. nachweisen können, dass dem wirklich so war und eine "Beeinträchtigung" der Urteils- oder Zurechnungsfähigkeit zu dem Zeitpinkt vorgelegen hat) es dann entweder in einem milden oder gar keinem Urteil; sprich: Freispruch (evtl. noch mit der Auflage, sich in therapeutische Behandlung zu begeben); davon kommt.Und in Deinem Fall ist es leider so, dass ziemlich eindeutige und unstreitbare Beweise für diese "Unzurechnungsfähigkeit" vorliegen: Nämlich der Bluttest von/ bei der Polizei. Der Anwalt wird dann argumentieren, dass sein Mandant mit einem dermassen Promille-Gehalt überhaupt gar nicht mehr in der Lage gewesen sei, zu erkennen, was er da macht, geschweige denn, dann auch noch die richtige(n) Entscheidung(en) zu treffen. Und als weiteren Beweis dafür wird er das misslungene Pusten (bei der Polizei) anführen.Solange es niemanden gibt, der eindeutig bezeugen kann, dass z.B. der Alkohol erst NACH der Tat getrunken wurde oder dass der Betreffende sich kurz vor dem "Vorfall" eindeutig und unmissverständlich geäussert hat, dass er noch ganz klar wisse, was er tue (und das am Besten noch mehrfach), sieht es da wohl eher schlecht aus, denke ich.Ich schätze, er bekommt ein (zwar saftige aber doch relativ geringe) Geldstrafe, Punkte in Flensburg und den Führerschein für eine gweissen Weile (ein bis zwei Monate) entzogen. Das war's dann. - Aber vielleicht gibt es so einen Zeugen ja sogar? Man müsste ihn eben nur finden und von der Wichtig- und Richtigkeit (s)einer Aussage vor Gericht überzeugen.Ich weiss, traurig. Wobei ich ehrlicher Weise sagen muss, dass es in so einem Fall, wo keine Menschen verletzt oder getötet wurden oder bei dem vieleicht sogar (kleine) Kinder die Opfer sind, nicht ganz so schlimm ist. Hart wird's, wenn ein Pädophiler mit drei, vier Jahren und der Auflage zur Therapie davon kommt!So, ich hoffe, ich konnte etwas helfen ?!? Liebe Grüße und (trotzdem) noch eine schöne Woche,

ds floh

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Moin. Im Allgemeinen gilt, dass die Eltern unterhaltspflichtig sind (und dazu zählt in diesem Falle auch die Krankenversicherung), wenn das Kind 1. noch in der Schule od. 2. in der ersten Ausbildung od. 3. unter 27 Jahren alt ist. Da Du allerdings schon eine Ausbildung abgeschlossen hast, kommt diese Möglichkeit für Dich leider nicht mehr in Frage.

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Moin. Ich schließe mich meinen "Vorrednern" an: Nein, es gibt keine Altersbegrenzung, um zu studieren. Die Voraussetzung(en) dafür sind einzig und allein die Fachhochschulreife (sprich: Fach-Abi) bzw. die Allgemeine Hochschulreife (sprich: Abi). Allerdings sollte man sich darüber im Klaren sein, dass, je älter man zu Beginn des Studiums ist, auch die Semester-Anzahl und somit die Dauer des Studiums allgemein ansteigt. Das ist jetzt nicht abwertend gemeint; aber so zeigt es die Statistik.

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Moin.

   Das was Du meinst ist sicher der "literarische Kanon" oder der "Kanon der Literatur". Dies ist eine Zusammenstellung der Werke, die in der Literatur herausgehobenen Wert haben sollen.
   Das Problem ist allerdings, dass dieser Kanon von Betrachter zu Betrachter unterschiedlich ausfällt. So gehören für den einen zum Beispiel Werke wie "Die Judenbuch" von Annette von Droste-Hülshof oder die "Antigone" von Sophokles eindeutig dazu; für die anderen jedoch nicht.
   Also ich finde, man sollte schon das ein oder andere literarische Werk gelesen haben (gerade, weil es sich ja bei uns Deutschen auch immerhin um das "Volk der Dichter und Denker" handelt ... *grins*); oder zumindest einen groben Eindruck von dessen Inhalten haben ... oder wenigstens wissen, wer Goethe war oder was z.B. die "Ringparabel" ist ...

   Oh Mann, mein damaliger Deutschlehrer hatte auch einen literarischen Kanon verfasst, der nur Werke enthielt, die man seiner Meinung nach in der achten/ neunten Klasse geleseb haben sollte. Dummerweise fiel diese Liste meiner Mutter in die Hände, und so habe ich fast die gesamten anschließenden Sommerferien damit verbracht, mich von einem Reklam-Heft zum anderen zu quälen. Nur den "Fausr" hatte ich mir sozusagen aufgespart, weil man den im Allgemeinen bei uns an der Schule so in der 11. oder 12. Klasse im Deutsch-Unterricht las. - Nicht bei meinem Deutsch-Lehrer. Er sagte nur kurz angebunden, dass er den "Faust" für überbewertet halte; aber wen es/ er interessiere und wissen wolle, wovon das Werk handele, der könne sich ja gerne aus einer Videothek die Verfilmung ausleihen und ansehen - womit das Thema "Faust" erledigt war .... *lach*

LG,
das floh

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Moin.

Ähm, also soweit ich weiss, gibt es schon seit etwa 10 Jahren kein großes und kleines sondern nur noch ein "allgemeines" Latinum.
Denn unser gesamter Latein-Kurs aus der 10. hat für das erste Halbjahr der Elften auch noch Latein gewählt, um das "große Latinum" zu bekommen; und nicht nur wegen einem fehlenden halben Jahr das kleine. - Aber als wir dann in der 11. waren (Schuljahr 1996/97 muss das gewesen sein), teilte man uns mit, die beiden Latina seien zu einem zusammengefasst worden. So steht auf/ in meinem ABI-Zeugnis, dass ich das "Latinum" erworben habe; die Unterscheidung ist ganz weggefallen.

LG,
das floh

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Moin.

Kann nur zustimmen:
Der Mensch ist eingebildet genug, um zu denken, er wäre wirklich die "Krone der Schöpfung" und gleichzeitig dumm genug, anzunehmen, dass seine Form der Intelligenz alle anderen (uns zur Zeit bekannten) weit hinter sich läßt bzw. dass andere Formen von Intelligenz minderwertig oder sogar kaum bis gar nicht vorhanden sind. So hat der Mensch quasi "bestimmt", dass er das einzige Lebewesen auf der Erde mit einem Bewusstsein sei - ohne dies jedoch auch nur annähernd beantworten zu können,

Als Rechtfertigung dient für all das praktischer Weise die Bibel: Gott sprach zu dem ersten Menschen, dass er ihm die soeben geschaffene Welt überlasse, damit er "sich die Tiere Untertan" machen könne.

LG,
das floh

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Moin.

Mein Schwager hatte/ hat das gleiche Problem. Jahrelang konnte er für seine Kinder keinen Unterhalt zahlen, weil er arbeitslos war; deswegen hat das Amt das übernommen und ihm praktisch eine lange lange Rechnung geschrieben, die sich schließlich auf über 70.000 Euro belief. Er dachte, sie Sache sei erledigt, als seine Kinder über 18 waren, Ausbildung beendet hatten und fest angestellt arbeiteten. Dann bekam er endlich wieder einen Job - und mit der ersten Gehaltszahlung auch gleich den Bescheid vom Amt, dass man sich freue, da er ja nun offensichtlich fähig sei, seine gemachten Schulden abzubezahlen. Bums; blieben ihm von etwa 1.400 Euro plötzlich nur noch knapp die Hälfte.

Eine Möglichkeit: Zum Gericht gehen und einen höheren Pfändungsfreibetrag fordern. Der wird (soweit ich mich richtig entsinne) berechnet aus den monatlich anfallenden Fixkosten plus Lebensunterhalt. Bei meinem Schwager waren es z.B. 997 Euro (Miete knapp 400 + Strom + Heizung + Versicherungen + Telefon etc.). Dazu muss man aber; wie gesagt; selber zum Gericht hi und dort alle auch nur irgendwie relevanten Daten angeben: Kontoauszüge, Mietvertrag, Versicherungs-Policen und weiss der Geier was noch alles. Damit würden euch immerhi ein paar mehr Euro im Monat bleiben.

Die zweite Möglichkeit wäre gewesen, sich schon früher gegen die stetig steigende "Aufrechnung" zu wehren. Etwa mit Argumenten, dass man sehr wohl Unterhalt bezahlt habe, allerdings bar - direkt an die Mutter der Kinder. Diese muss das jedoch bestätigen können (... und auch wollen).

Dritte Möglichkeit: Privatinsolvenz. Das dauert dann zwar ab Antragstellung mehrere Jahre, durch die man dann irgendwie durch muss, aber danach ist man restlos schuldenfrei. - Je nachdem, wie hoch der Betrag oder die gesamten Schulden sind, lohnt sich das auf jeden Fall. Denn man sollte/ muss auch bedenken: Geht man diesen Schritt nicht, hat das betreffende Amt 30 Jahre (oder vielleicht sogar auch noch länger, das weiss ich leider nicht so genau) einen Titel darauf und kann das Geld während/ in dieser gesamten Zeit immer noch einfordern (mit Zinsen !).

LG,
das gloh

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Moin Du !!!

Ich weiß ja nicht, wie viel Zeit Du noch hast, um Dein Referat vorzubereiten; denn mein Tipp/ meine Antwort erfordert schon eine gewisse (auch längere) Zeit. - Und zwar habe ich selber vor einigen Jahren nach einer guten und umfassenden Quelle über die RAF, deren Hintergründe und so weiter gesucht. Es sollte aber "Alles in Allem" sein und nicht tausend verschiedene. Und mir wurde der "Aust" (wie das Buch nur genannt wird) empfohlen; "Der Baader-Meinhof Komplex" von Stefan Aust (dem Chefredakteur des "Fokus"). Dieses Buch enthält alles, was es so zu diesem Thema zu wissen gibt; angefangen noch vor der eigentlichen Gründung der RAF und den (politischen und gesellschaftlichen) Hintergründen, bis hin zu den Auswirkungen und Folgen (bis in die heutige Zeit). - Also ich kann das Buch nur wärmstens empfehlen; aber wie gesagt, Du solltest "etwas" Zeit mitbringen ... *smile*

So, ich hoffe, ich konnte helfen ?!? Frohe Ostern und liebe Grüße,

Jessica

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Moin Du !!!

Bei DIr "Pille danach" musst Du immer eins bedenken und im Hinterkopf haben: Es handelt sich hierbei um geballte Hormone, die die Aufgabe haben, eine evtl. Schwangerschaft in den allerersten Stunden oder Tagen nach der Befruchtung der Eizelle abzubrechen; oder dieser ggf. vorzubeugen. - Dass muss sichergestellt sein. Und dazu wird die "alte" Gebährmutterschleimhaut (in der sich das befruchtete Ei festsetz und wächst) abgeschieden - also das selbe, was auf natürlichem Wege auch während der Menstruation passiert. Dies geschieht eben immer in Begleitung von Bluten.

Ich hoffe, ich konnte Deine Frage beantworten und wünsche Dir frohe Ostern,

Jessica

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Tja, also wenn Du auf diese Frage wirklich eine (oder eben die eine) Antwort finden solltest, hättest Du mit einem Schlag die wichtigste und wahrscheinlich wohl auch älteste Frage der gesamten Menschheit beantwortet ...

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Moin!

Allgemein gesagt sollte im Schluß eine kurze Zusammenfassung und/ oder ein Fazit (Deine Schlußfolgerung o.ä.) folgen. Eingeleitet werden kann dies mit Floskeln wie: "Abschließend läßt sich feststellen/ sagen ..." - "Man erkennt also deutlich (...), dass ..." Aber wie gesagt: Kurz und knapp.

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Moin ... !!!

Also, wenn mich mein leider nur noch wenig vorhandenes Mathe-Leistungskurs- und ABI-Halb-Wissen nicht täuscht, würde man hier die Wahrscheinlichkeit (jedoch bevor die Frage an das Publikum weitrgereicht wird !!!) wie folgt berechnen: Anzahl der Leute im Publikum x Antwortmöglichkeiten Da sich aber aus dem "Pool" der Zuschauer nur diejenigen melden, die meinen, die Antwort auch wirklich zu kennen, würde ich persönlich meinen, dass man diese "spezielle" Wahrscheinlichkeit eigentlich nicht berechnen kann. Dazu variiert das Publikum zu stark. Allerdings sei anzumerken, dass gerade bei diesem Joker die Wahrscheinlichkeit zu gewinnen aus dem Grunde enorm steigt, da sich ja auch niemand ausgerechnet im Fernsehen blamieren möchte und sich daher Zweifler gar nicht erst melden ... (Oh Gott, mein ehemaliger Mathe-Lehrer würd' mich jetzt sicher am liebsten würgen wollen ... lach)

Liebe Grüße, das floh

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Wie wäre es mit Tb (Tuberkulose) oder Meningitis (Hitnhautentzündung) ?!? Oder vielleicht oder MS (Mukoviszidose) ?!?

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Ein Historiker ist ein Wissenschaftler, der sich mit der Erforschung und Darstellung der Geschichte beschäftigt. Neben den Vertretern der Geschichtswissenschaft werden auch die antiken, mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Geschichtsschreiber als Historiker bezeichnet, obgleich sie nicht als Wissenschaftler im heutigen Sinne gelten – zur besseren Abgrenzung wird hier auch oft lediglich von „Geschichtsschreibern“ oder „Historiographen“ gesprochen, was aber nicht zwingend ist. Die Bezeichnung „Historiker“ leitet sich vom altgriechischen Begriff ἱστορία [hɪstoˈʁia] „Erkundung, Erforschung“ ab.

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