Wenn ihr zu zweit sein wollt, dann macht doch was Leckeres zu essen wie ein Raclette oder Fondue oder so. Da kann man schön zusammen naschen und eventuell eine DVD anschauen.

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Erlaubt ist es, aber eher erfolglos. Die kommt sicher geschmolzen dort an, wenn sie bei den hohen Temperaturen dort länger gelagert wird und du nicht viel in ein teures DHL Premium-Paket investieren möchtest.

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Du kannst gut die Farben von Directions verwenden. Eine Dose kostet ca. 6 Euro und die gibt in allen Farben von rot über grün und gelb bis blau. Verwende aber unbedingt Handschuhe beim Färben und eine Plastikwanne beim Auswaschen, damit du nicht dein Waschbecken bzw. deine Badewanne ruinierst. Die Farbe hält ca. eine Woche bei normalem Haarewaschen, je nach Grundhaarfarbe.

Du solltest aber blond sein oder vorblondieren, sonst wird man nicht viel erkennen können.

Und frag vorher die Eltern, nicht, dass die einen Totalschock bekommen!

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Ich lasse den Ölwechsel einmal pro Jahr machen, egal, wie viel ich gefahren bin, um den Motor zu schonen/zu pflegen. Wenn du dein eigenes Öl mitbringst, ist das auch nicht so teuer.

Ansonsten gilt bei den Aufklebern immer das, was als Erstes zutrifft.

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Nach jeder Haarwäsche eine Kur benutzen ist viel zu oft. Nicht mehr als einmal die Woche. Vermeide Fönen und starkes Rubbeln mit dem Handtuch beim Trocknen. Töne die Haare nicht und nimm kein zu heißes Wasser beim Waschen. Verwende ein Shampoo gegen Spliss.

Zudem öfters Spitzen schneiden und einen Spliss-Schnitt beim Friseur machen lassen.

Eine supergute Kur ist diese hier:

http://www.amazon.de/Alcina-strukturst%C3%A4rkende-Vital-Kur-2-0-150/dp/B0012X6JA4

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Ein Aquarienbecken, einen Bakterienfilter, eine Pumpe, einen Heizstab, ein Thermometer, Bodengrund und Pflanzen solltest du schon haben, bevor du Fische kaufst. Dann brauchst du Futter und Testmaterial, um Wasserwerte zu testen.

Fische, Futter und Tests kosten meist nicht viel, das Material schon.

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Ja, du hast ein Recht auf einen eigenen Briefkasten. Deine Vermieterin muss ich um die Umsetzung kümmern.

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Ja, klar, wenn du es nicht gebraucht gekauft hast, meist tauscht Amazon das Gerät aus oder zahlt das Geld zurück, da eine Reparatur zu aufwändig wäre. Wende dich einfach an das Servicecenter, die sind sehr kulant.

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Schau mal hier:

http://en.wikipedia.org/wiki/List_of_songs_about_New_York_City

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Reparieren darf er schon, bevor er umtauscht, erst nach fehlerhafter Nachbesserung muss er dir das Geld zurück erstatten.

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Meines Wissens nach musst du nur noch zwei Wochen warten bis zum nächsten Versuch.

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Meines Wissens nach bildet nicht die EWE direkt, sondern nur die swb zum Industriemechaniker aus. Da kannst du hier nachfragen:

http://www.swb-gruppe.de/ueber-swb/kontakt/karriere.php

Ich lasse mich aber gerne korrigieren. Viel Erfolg!

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Ein Ablauf wird verbessert, indem man die Probleme erkennt, weshalb er nicht funktioniert und diese löst.

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Nein, bei einer rechtmäßigen Kündigung gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Siehe auch hier:

Bei Arbeitnehmern herrscht vielfach die Vorstellung, dass bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber - insbesondere bei einer betriebsbedingten Kündigung - regelmäßig eine Abfindung zu zahlen wäre. Das ist jedoch nicht der Fall: Wenn ein Arbeitgeber eine rechtmäßige Kündigung ausspricht, braucht er grundsätzlich keine Abfindung zu zahlen!

Es ist jedoch möglich, dass der Arbeitgeber im Falle einer betriebsbedingten Kündigung dem gekündigten Arbeitnehmer gemäß § 1a KSchG eine Abfindung anbietet. Zum Entstehen des Abfindungsanspruchs muss der Arbeitgeber in der Kündigung darauf hinweisen, dass er die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse stützt und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist von drei Wochen eine Abfindung beanspruchen kann. Die Höhe der Abfindung beträgt gemäß § 1a Absatz 2 KSchG ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Zeiträume von mehr als sechs Monaten sind dabei auf ein volles Jahr aufzurunden. Hat der Arbeitgeber die oben genannten Hinweise in dem Kündigungsschreiben gegeben, will jedoch eine geringere Abfindung als ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr zahlen, muss er unmissverständlich erklären, dass sein Angebot kein solches nach § 1a KSchG sein soll. Andernfalls hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Zahlung der fehlenden Differenz zu einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 807/06 -). Sowohl die Erhebung einer Kündigungsschutzklage als auch ein Antrag auf nachträgliche Klagzulassung schließen den Abfindungsanspruch aus. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Kündigungsschutzklage oder den Antrag auf nachträgliche Klagzulassung wieder zurücknimmt (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Dezember 2007 - 2 AZR 971/06 -).

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Das ist gut und darf gegessen werden. Aber mindestens 2 Stunden vor dem Sport essen und 15 Minuten vorher noch etwas trinken, ca. einen halben Liter. Dann bist du leistungsfähiger.

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