Zu den typischen Symptomen zählen plötzliche Taubheit, die Schwäche oder Lähmung des Gesichts, eines Armes oder Beines sowie unvermittelter Schwindel und Probleme beim Sprechen, Hören oder Sehen. Auch Erbrechen und Wahrnehmungs- und Orientierungsstörungen sind Warnzeichen.

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In solchen Fällen muss ein Arbeitgeber oder sein Stellvertreter schon persönlich zum Kugelschreiber greifen, so ein Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichtes. Im entschiedenen Fall hatte ein Arbeitnehmer den blauen Brief mit einer gescannten Computer-Unterschrift erhalten. Die gilt nach Ansicht der Richter ebenfalls als gestempelt und macht die Kündigung damit ungültig.

http://www.wdr.de/recht

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als Erbe ist man gesetzlicher Nachfolger des Erblassers d.h. man übernimmt sowohl alle Rechte als auch Pflichten. Als Vermächnissnehmer hat man nur einen Anspruch an den Erben, nicht an den Erblasser und man ist nicht gesetzlicher Nachfolger.

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