Alles, was auf dem Grundstück des Nachbarn ragt, kann er bedenkenlos abschneiden.

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Habe ich Gewährleistungsansprüche, auch wenn sie vertraglich ausgeschlossen sind?

Hallo liebe Community,am 04.07.2017 habe ich mir bei einem Händler (eine kleine Werkstatt in der Nachbarschaft) einen gebrauchten Roller für 500€ gekauft. Als Student ist das eine beachtliche Summe. In der letzten Woche gab der Roller ein paar komische Geräusche von sich, weswegen ich ihn dann diese Woche zum o.g. Mechaniker/Chef der Werkstatt gebracht habe. Gestern habe ich dann einen Anruf erhalten und er meinte es ist ein Motorschaden (irreparabel). Auf meine Frage hin, was man denn jetzt tun kann und was die Optionen sind meinte er nur folgendes:"Auf eBay verkaufen oder du kannst gucken, ob du schaffst die Teile zu besorgen bzw. einen neuen Motor für das Modell zu kaufen."So...das war gestern Abend und ich war zu der Zeit an der Uni und habe auch mit ein paar Freunden gesprochen. Es fiel sofort das Wort "Gewährleistung". Vor allem bei einem Verkauf von einem Gewerbe an eine Privatperson. Ich habe jetzt den Kaufvertrag rausgesucht und kann folgende Informationen geben:Vertrag zwischen Gewerbe/Firma und mir, also kein Privatverkauf.Unter "Besonderheiten" wurde eingetragen "Bastlerfahrzeug".Folgende Sätze kommen vor: "Das Fahrzeug wird im Besichtigungs- und Probefahrtenzustand verkauft. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen."Meine Frage ist jetzt: ist dies zulässig und habe ich trotzdem die Gewährleistung?Es handelt sich immerhin um einen Motorschaden und das kann nicht so wirklich von heute auf morgen kommen, denke ich. ich bin vor allem auch nicht fahrlässig oÄ gefahren. Natürlich werde ich die Werkstatt am Montag aufsuchen und einen Dialog suchen mit dem Herren, damit ich die 500€ Kaufpreis rückerstattet bekomme (er ist aber stur und unnachgiebig, was das betrifft), weswegen ich wissen will, wie ich rechtlich stehe...

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Hallo,

rechtlich gesehen stehst du leider auf der schlechten Seite: Bastlerfahrzeug!

LG,

Costa

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Da wird wohl jemand definitiv enttäuscht sein - wenn nicht sogar die meisten.

Ich würde Fleisch grillen und dazu Gemüse grillen, dann kannst du jeden zufrieden stellen.

Ist ja klar, dass du nicht nur auf deine Bedürfnisse achten darfst :)

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Hallo,

es ist für Menschen einfacher einen Fehler jemandem anderen unterzujubeln, als selbst ein Fehler zuzugeben. Daher ist es in den meisten Fällen so, dass die Schuld jemandem anderen untergejubelt wird.

Wir Menschen sind faul und machen das, was uns am leichtesten erscheint.

LG,

Costa

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Hallo,

wenn Du die Wohnung übernimmst, dann ist das reine Verhandlungssache soweit ich weiß. Er darf ja ruhig mit dir einen Deal eingehen.

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Hallo,

bei mir hat es geholfen weniger süßes zu essen (kein Scherz) vorallendingen Schokolade hat bei mir Pickel verursacht.

Ansonsten hilft öfters das Gesicht mit Seife zu waschen und öfters Cremes zu benutzen.

LG

Costa

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Kopfnuss auf die Nase, wenn er dir zu nah kommt. Dann kannst du mal sehen, wer wen die "Fresse poliert" hat. 

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Du kannst dein Realschulabschluss doch noch nachholen? Wenn das wirklich dein Ding ist so etwas zu machen, dann wiederhole nochmal dein Abschluss... wenn du sonst in irgendeinem Job landest, der dich nicht glücklich macht, wirst du es ganz schnell bereuen, dass du nicht noch ein Jährchen die Schule besucht hast.

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Ein Unterhemd anziehen wäre da optimal! Somit geht der Schweiß nicht komplett durch die Bluse :)

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Genau :) einfach reklamieren und die werden dir sicher einen neuen Key schicken.

LG

Costa

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Hallo,

vielleicht kannst du dir das im Urlaub stechen lassen? Wäre jetzt ein Termin, welches ich auch aussuchen würde. Dann kann das Tattoo entsprechend verheilen, ohne dass dort großartig Mehl und Schweiß etc. draufkommt.

Wenn dann alles wieder heile ist, geht's weiter auf der Arbeit! ;)

LG,

Costa

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Anno 1503

Auf jeden Fall wieder etwas in sehr weiter Vergangenheit!

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Klingt eigentlich ganz gut! Darauf sollten die meisten Spiele flüssig laufen.

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Wenn du das Ritalin absetzen möchtest, würde ich an deiner Stelle mit dem Arzt sprechen, der für deine Therapie zuständig war/ist.

Wenn der Arzt sagt, dass du es mal testen kannst, warum nicht?

Aber ohne einen Arzt zu konsultieren würde ich kein Medikament absetzen.

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Wissenschaftler besagen, dass wenn zwei Personen an mehreren Verschiedenen Orten gemeinsam waren, ein gutes Gefühl bei beiden entsteht unabhängig davon, wieviel Zeit man an den einzelnen Orten verbracht hat.

Ich würde dir empfehlen 3-4 verschiedene Orte auszusuchen und diese Orte quasi "abklapperst".

Ansonsten: Sei wie du bist. Dein Date merkt es, wenn Du unsicher bist.

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Das ist leider nicht möglich. Du musst deinen Sitz in Deutschland haben, damit das Gewerbe auf deinen Namen laufen kann.

Kannst Du kein Gewerbe in Afrika gründen?

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Hallo Flo5862,

die richtigen Voraussetzungen müssen auf jeden Fall gegeben sein, Leute
mit Hautproblemen, Schwangere und Tätowierte sollten an diesen
Körperstellen von einer Anwendung absehen.

Auch Männer können die IPL-Geräte verwenden, allerdings können die
Ergebnisse deutlich von denen bei der Behandlung von „Frauenhaaren“
abweichen.

„Das heißt, dass in der Praxis zwar jedes handelsübliche IPL-Gerät zur
dauerhaften Haarentfernung auch von Männern eingesetzt werden kann, die
Ergebnisse – vor allem bei schwächeren oder wenig gut ausgestatteten
Geräten – allerdings ernüchternd sein können.“ (Quelle: https://www.haarentfernung-ipl.net/maenner/)

Bei vielen Anwendern ist es so, dass die Haare nicht dauerhaft entfernt
werden, diese aber nach der 4. oder 5. Behandlung deutlich langsamer
nachwachsen, was das Ziel schon zu 90 % erfüllt. Mit den Misserfolgen
hast du aber recht: Ich habe auch schon häufig gelesen, dass trotz vermeintlich optimaler Voraussetzungen die Erfolge auf der Strecke bleiben.

LG,
Costa

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Hallo,

geh am besten dorthin wo Du dich wohl fühlst. Es ist nicht strafbar!

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