Als Work and Travel Teilnehmer wäre meine Empfehlung der Tarif Young Travel Outgoing von der Hanse Merkur, da dieser auch Reisen in Länder wie USA oder wie in Deinem Fall Canada berücksichtigt.

Die Frage nach der Haftpflichtversicherung kann ich Dir so nicht beantworten. offene Punkte wären da: Wie alt?, abgeschlossene Erstausbildung?, gehst Du bereits einer Arbeit hier in Deutschland nach? usw.

Unfallversicherung: Grundsätzlich gilt in den meisten Unfallversicherungen weltweiter Versicherungsschutz. Ein muss ist es nicht - dennoch sinnvoll, wobei letztendlich das nur Du für Dich selbst entscheiden kannst.

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Nun es gibt Handlungen, die gesellschaftlich als verwerflich angesehen werden oder z.B Ordnungswidrigkeiten, welche aber nicht als strafbare Handlungen angesehen werden. Da bei uns der Grundsatz gilt: keine Strafe ohne Gesetz muss sich die Handlung auf eine strafrechtliche Norm beziehen 

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Ob und welche Zusatzabsicherungen lasse ich meine Kunden immer selbst entscheiden. Solange Du gesundheitlich keinerlei Probleme sind die Absicherungsmöglichkeiten unproblematisch. Stell Dir einfach mal den anderen Fall vor: Du hättest gesundheitliche Probleme, dann wird es meistens mit einer Zusatzabsicherung schwierig wenn nicht gar unmöglich.

Nur mal so als Tipp: Gute Zahnzusatzversicherungen mit professioneller Zahnreinigung. In jungen Jahren sehr günstig, PZR wird ohnehin in Anspruch genommen

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Es wurde mich schon sehr wundern, wenn Du nicht BaFöG bekommst. Die Schwierigkeit aus meiner Zeit war eigentlich nur die Antragsbearbeitung, kam mir eher vor wie eine Verzögerungstaktik. Also unbedingt alle Unterlagen bereithalten!

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Mit Deiner gesundheitlichen Vorgeschichte bleibt nur die staatlich geförderte Pflegeabsicherung (Bahr), da hier keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Sobald Pflegeleistungen beansprucht werden ist dann auch dieser Weg versperrt.

Keine Versicherungsgesellschaft wird in Deinem Fall das Risiko übernehmen. 

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Ein Negativeintrag bei der Schufa ist ein KO-Kriterium! Auch mit Alternativen wirst Du es schwer haben, kann Dir leider keine positivere Informationen geben.

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Die Frage wurde von Denis vom Barmenia-Team sehr gut beantwortet:

es gibt in Deutschland in der Krankenversicherung zwei Systeme. Zum einen die Gesetzliche Krankenversicherung, in der ca. 90 % der Bevölkerung versichert sind und zum anderen die private Krankenversicherung.

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beruht auf dem Solidaritätsprinzip. Die Beiträge werden nicht abhängig vom persönlichen Krankheitsrisiko berechnet, sondern allein nach dem Einkommen. Der allgemeine Beitragssatz liegt im Moment bei 14,6 % vom Bruttolohn. Darüber hinaus können die einzelnen Krankenkassen einen Zusatzbeitrag erheben.  

Für Ehepartner, die nicht mehr als 450 Euro im Monat verdienen und Kinder in der Schulausbildung besteht der Anspruch auf eine kostenlose Familienversicherung bei der GKV.

Die Gesetzlichen Krankenkassen haben einen einheitlichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog. Jeder Versicherte hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistungen. Darüber hinaus bieten Krankenkassen interessante besondere Leistungen an, um den Schutz bei Krankheit nochmals zu erhöhen. Diese Leistungen werden von jeder Krankenkasse individuell in ihrer Satzung festgelegt.

Einige Leistungen werden in der GKV teilweise oder gar nicht angeboten (z.B.: Heilpraktiker, Brille,Auslandsschutz usw.). Diese Leistungen können bei einer privaten Kranken-versicherung in Form von Ergänzungsversicherungen vereinbart werden.

Einige Personengruppen (z.B. Selbstständige, Beamte, Angestellte mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von über 56250 Euro) haben sogar die Möglichkeit sich komplett privat zu versichern.

Im Gegensatz zur GKV berechnet die private Krankenversicherung ihren Beitrag unabhängig vom Einkommen des Kunden. Der Beitrag wird unter Berücksichtigung vom Eintrittsalter, persönlichen Gesundheitszustand und dem Leistungsumfang des Tarifes festgelegt. Das bedeutet, je jünger und gesünder eine Personen beim Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag. Hierbei hat der Kunde die Wahl zwischen verschiedenen Tarifen mit unterschiedlichen Leistungen und verschiedenen Selbstbeteiligungen. 

In der privaten Krankenversicherung gibt es keine kostenlose Familienversicherung, so dass für jede Personen einen Beitrag erhoben wird.

Ein Privatpatient bekommt für seine Behandlung immer eine Rechnung, die er bezahlt und dann zur Erstattung bei seiner Versicherung einreicht. Im Gegensatz dazu geben gesetzlich Versicherte bei Behandlungen einfach ihre Versichertenkarte ab und die Ärzte/Krankenhäuser rechnen direkt mit der Krankenasse ab.

Ich hoffe, dass ich dir einen guten Überblick geben konnte.

Viele Grüße,

Denis vom Barmenia-Team

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Genau so ist es: die ersten drei Ziffern der Blz beziehen sich auf den Ort, die ab der 4. Stelle auf das Kreditinstitut (z.B. 400 bei der Commerzbank oder 800 da ehemals Dresdner Bank in der Commerzbank eingegliedert ist) 

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Gegebenenfalls wär eine Mietkautionversicherung eine Alternative, da Du zumindest nicht die 3 Monatsmieten aufbringen müsstest. Ist aber davon abhängig, ob dieser Dein neuer Vermieter akzeptiert.

Ich kann Dir auch nur den Rat geben sich von den Onlinekrediten fern  zu halten. Deine Genossenschaftsanteile müsstest Du aber zurückerhalten, was ist denn damit?

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Gesetzliche Krankenversicherung:

Ist der älteste Bestandteil der heutigen Sozialversicherung (seit 1881 von Otto von Bismarck).

Es gilt das sogenannte Umlageprinzip: Die eingenommen Beiträge werden für die bestehenden Behandlungen verwendet (gleiches Prinzip wird auch in der gesetzlichen Rentenversicherung angewandt)

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Darin liegt der Unterschied von der Reiserücktritt zur Reiseabbruchversicherung.

Dein Interesse wird wahrscheinlich darin liegen, dass falls die Reise nicht angetreten werden kann, Deine Buchung wieder erstattet wird. Somit ab dem Buchungszeitraum sinnvoll.

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Nun zunächst muss man verstehen, dass es sich nicht um Aktien gehandelt hat, sondern um Derivate.

In diesem Fall wurden ja Optionen bzw. Optionsscheine gekauft, die auf einen fallenden Kurs von der BVB-Aktie gesetzt haben. Diese nennt man auch Put.

Im Prinzip ist es ganz einfach: Nehmen wir mal an die Aktie würde heute 100 kosten, man geht aber davon aus, dass sie in nächster Zeit sinken wird z.B. 80. Zum besagten Zeitpunkt könnte ich dann durch die Option für 100 verkaufen obwohl der Wert nur bei 80 liegt, worin dann auch mein Gewinn liegt. Weiter geht ein Optionsschein, der auf die Differenz von  20 setzt, d.h. wenn man  nur auf die Differenz setzt und nicht auf den gesamte Wert kann man deutlich mehr Scheine kaufen und der Gewinn/ Verlust ist dementsprechend höher.

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Grundsätzlich fällt die Unfallversicherung unter die erweiterte Einlöseklausel. Damit ist gemeint, dass der Versicherungsbeginn vertraglich festgelegt ist und Du bereits zu diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz genießt.

Ob in Deinem Fall die erweiterte Einlöseklausel vorliegt kann man den Versicherungsbedingungen entnehmen. Du als Versicherungsnehmer hast aber die Pflicht nach Erhalt des Versicherungsscheines den Erstbeitrag zu entrichten (i.d.R. 14 Tage Frist) damit der Versicherungsschutz besteht.

Ein Knochenbruch allein genügt aber nicht unbedingt zur Leistung, da grds. nur dauerhafte Einschränkungen über die Unfallversicherung abgedeckt sind. Ausnahmen sind z.B. Gipsgeld oder Krankenhaustagegeld (sofern Du im Krankenhaus warst). Insoweit müsstest Du in Deiner Police nachsehen, ob diese Leistungen mitversichert sind.

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Fachwissen ist immer von Vorteil - eine Aktie ist ein Kapitalmarktpapier, d.h. ist eigentlich nicht als kurzfristiges Invest gedacht. Man kann gerade in Aktien sehr gut langfristig damit Geld verdienen, wenn man Regeln einhält z.B. breite Streuung.

Aber wenn Du  zocken (also nicht sicher) willst, dann solltest Du dies in Derivate (z.B. Optionen, Optionsscheine) machen, Gewinne riesig - Verluste ebenfalls

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Mein Ersatzhandy ist beim Praktikum ins Klo gefallen,wer bezahlt es,die Schule,ich oder niemand ?

Hallo Leute,also ich hatte mein Ersatzhandy beim Praktikum dabei gehabt,da mein richtiges Handy bei der Reperatur ist und ich in der Zeit ein Leihhandy bekommen habe. Die Schule hat gesagt,dass wir den ganzen Tag über versichert sind. Das Handy ist halt während der Arbeit ins Klo gefallen,ich habe es schnell rausgeholt,abgetrocknet und Akku,Simkarte und SD-Karte DIREKT raus geholt. Mein Chefin sagte mir,ich sollte das mit Spiritus oder der sowas einreiben (bin nicht mir sicher was das genau war),dies habe ich auch gemacht und halt weiter trocknen lassen.Natürlich habe ich es auch einmal angemacht,es hatte ein Streifen auf dem Bildschirm und weiter ging es nicht,aber ich habe dann das Handy ruhen lassen und jetzt zu Hause in Reis gelegt.

Nun habe ich drei Fragen an euch:

1. Wie bekomme ich das ganze Wasser raus? Ich habe heute nach geguckt und es sind im Bildschrim leichte Wasserspuren zu sehen und die Kamera ist verschwommen,sonst funktioniert es eigentlich. Ich habe es wieder ausgeschaltet.

  1. Wer wird nun den Schaden bezahlen müssen oder müsste ich garnichts bezahlen? Die Schule hat gesagt,dass wir über den ganzen Tag versichert sind,falls was passieren würde. Meine Chefin hat eine Erklärung geschrieben,wie es zu diesem Unfall gekommen ist. Ich muss ungefähr in einer Woche das Handy zurück geben und ich weiß nicht,wie und was machen und sagen soll. Ich habe vor mit meiner Klassenlehrerin darüber zu reden und hoffe sehr das ich für den Schaden nicht aufkommen muss und das Handy noch funktionstüchtig ist.

  2. Wenn ich bezahlen müsste,wie viel wäre der Schaden dafür? Das Handy ist ein älteres HUAWEI Touchhandy. MODEL: HUAWEI Y330-U01

Was GENAU passiert ist: Ich musste eine ältere Dame,die Sturzgefährdet ist,aufs Klo bringen.Als sie aufgestanden ist,ist ihr Gehstock runter gefallen. Ich habe es hoch gehoben und währenddessen ist halt mein Handy aus der Hosentasche gefallen...

Ich freue mich sehr über jede Antwort.

Mit freunlichen und lieben Grüßen -N

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Die Beantwortung der Fragen wären alle richtig, sofern es sich um Dein eigenes Handy gehandelt hätte. Da es sich aber in diesem Fall um ein Leihhandy handelt liegt ein Drittschaden vor, der durch die Haftpflichtversicherung reguliert werden kann.

Die Schule ist aber nach wie vor der falsche Ansprechpartner

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Jetzt gut ein halbes Jahr später waren wir wieder bei der Bank um nach zu fragen was mit dem Sparbuch jetzt sei.


Die Dame hat gemeint das Geld das wir in Juli haben wollten haben wir auch anscheinend erhalten was nicht der Fall ist.


Die Bank meint auch das sie keine Differenz in der Kasse hätten. Gut
gesagt fehlen 5000€ die wir in Juli abheben wollten aber nicht erhalten
haben auf dem Sparbuch.


Also irgendetwas passt hier gewaltig nicht, vielleicht könntest Du noch Angaben zum Sparbuch machen - Habt Ihr es zurückerhalten und wenn ja wann? (Anderenfalls wie habt Ihr erfahren dass 5000 vom Sparbuch fehlen?)

Grund ist, dass die Bank nur mit schuldbefreiter Wirkung das Geld auszahlen kann, solange Ihr das Sparbuch innehabt. Wenn sie es also weggenommen haben, wie konnte dann eine Auszahlung erfolgen? Insoweit sieht es dann rechtlich nach guter Aussicht auf Erfolg aus, auch wenn Ihr das Abhebungsformular bereits unterschrieben habt. Dennoch sind hier einfach sehr viele Punkte unklar um hier was detailliertes zu sagen.



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Die Privathaftpflicht kommt für solche Schäden nicht auf, es sei denn es ist eine Hundehaftpflichtversicherung mit enthalten. Letzteres kann ja auch einzeln abgeschlossen werden, die zur Regulierung herangezogen werden kann, sofern vorhanden.

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