Du kennst deinen Sohn besser als wir.

Ist er ein Schürzenjäger auf der Jagd nach einem Abschuss, dann würde ich mit ihm reden, was er damit dem Mädel antun kann.

Ist es ihm ernst und er mag sie (und sie ihn auch), so wäre es egal ob sexuell oder nicht sexuell.

Manchmal ist eine gute Freundin nur eine gute Freundin. Warum eine jüngere? Meistens verstecken jüngere Menschen ihr Wesen nicht hinter Floskeln sondern sprechen Tacheles.

Ich hatte seinerzeit auch eine wesentlich jüngere beste Freundin. Auch ohne sexuelle Bindung. Sie hat später sogar meine Ehefrau kennengelernt, al sie mit ihrem Partner mich besuchen kam. Sie war aber unter 14 als wir uns kennenlernten.

Aber sie hatte ihre Art die Welt zu sehen und hat mir sogar geholfen eine Entscheidung zu treffen, wo alle meine "erwachsenen" Freunde und Familienmitglieder sich hinter Floskeln und guten Sprüchen versteckten.

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Ich bin mir nicht zu 100 % sicher, aber ich glaube man kann die Q abkürzen wenn man binnen 5 Tagen einen 2. neg. Test vorweist, da ein Test nur eine Momentaufnahme ist.

Ansonsten ist das Land und der Grund des Aufenthalts manchmal wichtig. Für Polen gibt es z.B. Ausnahmen

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Das ist auch sehr abhängig von der Firma, wo du arbeitest.

Beispiel bei mir. 2 Vorstellungsgespräche, beide mit gleichem Gehaltswunsch. AG1 sagt, ohne Zertifikate kann ich nicht so viel Geld verlangen, AG2 sagt - so wenig können wir nicht zahlen, wir müssen was oben drauf legen.

Ich denke, man kann es nicht pauschalisieren, denn beide Bereiche sind unglaublich komplex. Der FiSi z.B. hat einen 50 % kaufmännischen Anteil und kann somit nicht nur Hotline Anrufe bearbeiten, sondern auch Richtung Projektmanagement gehen, wo man mehr Geld verdient.

Als Entwickler kommt es auch drauf an, wie firm du mit anderen Sprachen bist und wie flexibel.

Und ganz wichtig die Branche.

Als Studierter hast du am Anfang sicherlich bessere Karten, aber es trennen sich auch schnell Spreu vom Weizen.

Ich habe FiSi gelernt und bin im Job und Gehalt zufrieden.

Zudem gibt es wichtigeres als das Gehalt. Auf Arbeit verbringst du mehr wache zeit, als zu Hause. Daher ist es unabdingbar mit guter laune aufzustehen und dort hinzugehen.

Das Gehalt sollte nur eine kleinere Rolle spielen. Achte lieber auf Work-Live Balance und ich glaube da haben FiSis bessere Karten. Zumindest was ich hier beobachten kann.

Ich hoffe das hilft dir

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Das kommt auf die Firma an.

Bei uns z.B. müssen sie Schnittstellen bauen z.B. mit Java oder CSharp auch Dot.net.

Wir haben aber auch Eigenentwicklungen, darunter kleinere wie Fahrzeugreservierung (Oberfläche für Datenbanken), Bilanzzeug etc.

Viel wird auch im Bereich DataWareHouse gemacht und dort eben Berichte zu generieren.

Wir sind aber auch kein IT-Unternehmen, wir nutzen IT für die Geschäftsprozesse. In Softwarebuden sieht das schon ganz anders aus.

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Hallo Valdoga,

was du willst ist praktisch so nicht durchführbar. Es gibt Tools, die beim Löschen einer Datei oder Verzeichnis, diese Speicherbereiche mehrfach überschreiben, damit eine Rekonstruktion nicht mehr möglich ist.

Das setzt aber voraus, dass du alle Dateien und Verzeichnisse kennst. Und ich sage mal Browser Verlauf, Cockies und andere Dinge die MS scannt, die kennst du nicht!

Wenn du verkaufen willst rate ich zu einer Boot CD wo ein entspr. Lösch Programm drauf ist. Dann die ganze Festplatte mehrfach überschreiben lassen.

Aber Achtung: Bei SSDs funktioniert auch das nicht restlos. Jede SSD hat eine Art Reservespeicher. Wenn Sektoren kaputt gehen, werden diese nicht mehr beschrieben und der Reservespeicher genutzt. Es sind aber immer wieder andere Sektoren Reservespeicher, auf die hat ein Löschprogramm keinen Zugriff.

Darum kann man SSDs auch nicht gut verschlüsseln.

Also wenn du sicher gehen willst, dass alle Daten weg sind, Platte ersetzen.

Ein Eraser Programm, welches die Platte mehrfach überschreibt kann helfen.

Windows dabei intakt lassen wäre nur ein Feigenblatt.

Wenn du bei Windows auf entf drückst löscht du den Verweis im Inhaltsverzeichnis eines Buches. Die Seite mit dem Text ist aber noch da. Mehrfach überschreiben heißt dann, dass neue Buchstaben auf die alten gedruckt werden. Je öfter man das macht um so schwieriger kann man die original Buchstaben lesen (so kannst du es dir bildlich vorstellen). Die Buchstaben ausradieren geht nur übers Schreddern der Platte :-D

Ich hoffe das hilft dir weiter.

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Kann Ehefrau Ehemann wegen Umgang zu Oma/Tante verklagen?

Hallo liebe Foristen, ich hoffe ich bekomme hier ein paar Denkansätze.

Folgendes Szenario: Ehepaar trennt sich mit 2 Kindern. Sorgerecht ist je zu 50 % aufgeteilt. Ehefrau bekommt Stress mit ihrer eigenen Familie und will den Umgang zw. Kindern und Oma/Tante komplett einstellen.

Die Familie (mütterlicherseits) will dann über den noch Ehemann gehen um die Kinder mal sehen zu können.

Die Noch Ehefrau droht dem Noch Ehemann damit, ihn zu verklagen, sollte er mit den Kindern Umgang mit ihrer Familie haben. Person A: Ehefrau Person B: gemeinsame Kinder Person C: Ehemann Person D: Oma, Tante, Cousin, Cousine

Ist es in diesem (un)rechtsstaat wirklich möglich, dass Person A im Namen von Person B Klage gegen Person C erhebt, damit Person C mit Person B keinen Umgang mehr mit Person D hat?

Oder muss Person A im Namen von Person B den Umgang mit Person D gerichtlich verbieten und Person C wird aufgefordert das Urteil zu befolgen?

Jeder Antrag vor Gericht kostet dem Kläger und Beklagten viel Geld. Person A bezieht ALG II und bekommt immer VKH bewilligt. Person C dagegen geht regelmäßig arbeiten und erhält VKH nur ganz knapp, muss die Kosten aber eventuell zurückzahlen wenn sich in einem Jahr einige Ausgaben erübrigen.

Person C ist an einem Verfahren nicht interessiert, will aber an der Vendatta zw. Person A und Person D nicht beteiligt werden bzw. sich einspannen lassen.

Das Kindeswohl ist nach Meinung Person C nicht gefärdet, da der bisherige Umgang eh nur unter Aufsicht statt fand. Person B möchte gern Umgang mit Person D.

Vielen Dank für eure Hilfe und Meinungen LG Thomas

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So nach Rücksprache mit meinem Anwalt kann meine Frau einen entsprechenden Antrag vor Gericht stellen.

Ob dieser Erfolg hat sei dahingestellt - die Anwalts- und Gerichtskosten kommen dann auf alle Fälle.

Anderswo würde mand as räuberische Erpressung nennen.

Daher versuche ich jetzt den Spieß umzudrehen, bevor ich verklagt werde.

ich werde versuchen meine Schwiegermutter und Schwägerinnen ihre Umgangsrechte mit einem Anwalt gegen meine Frau einzuklagen und dabei nur sie als beklagte Partei zu benennen, da ich mich dem Umgangsrecht ja nicht entziehe.

Dann können sie, so meine Theorie das unter sich austragen. gern fungiere ich als Zeuge und Schlichter, der den Umgang praktisch regelt.

Ich möchte nur nicht Kläger oder beklagter sein.

Es lebe der Unrechtsstaat.

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Recht einfach. Der Mensch ist das stärkste Tier und steht an der Spitze, da er sein gehirn nutzen kann um Werkzeuge zu bauen, die ihn wiederrum mächtiger machen als jedes Tier.

Das heißt nicht, dass wir Intelligenter sind - wir haben nur mehr Wissen und Fertigkeiten.

Und die ander Spitze bestimmen die Regeln.

Brich das mal runter auf die Details.

Wir reden heute davon, dass wir uns an gesetze halten müssen. Und Gesetze sind Gesetze. Streng genommen hätte es dann nie die Nürnberger Kriegsverbrecher Tribunale geben dürfen. Denn nach dt. Recht war das alles ok was gelaufen ist. Diese Leute wurden nach einem höherem Maßstab beurteilt bzw. nach einem anderem Gesetz, was man erst nachträglich etablierte verurteilt.

Heute sind die Menschenrechte fester Bestandteil der UN Karta und Teil unserer Verfassung.

Aber am Ende hat irgendwer, irgendwann irgendwelche Regeln festgelegt. Und wir halten uns daran - wir sind gesellschaftstiere. Ohne Regeln können wir nicht existieren. Wir erlegen uns aber diese Regeln selbst auf und sind erschüttert, wenn sich jemand nicht daran hält und z.B. mit nem LKW über den Weihnachtsmarkt fährt oder ein Flugzeug in einen Berg rammt weil er gerade Traurig ist (überspitzt formuliert).

Wir brauchen Regeln zum Leben und gestelten diese Regeln selbst. Die Tiere können sich kaum wehren und sind vom Mitleid abhängig.

Und diese Regeln werden den Umständen angepasst - Leben ist nicht gleich Leben. Siehe die syrischen Flüchtlinge. Wir lassen sie draußen erschießen weil wir Angst vor Anschlägen haben. Sprich 100.000 Sysrische Tote sind weniger Wert als vielleicht 100 Deutsche Anschlagsopfer. Also lassen wir sie draußen.

Der Mensch ist nicht intelligent, er ist ein Parasit der sich auf Kosten anderer den Wanst vollschlägt. Und am Ende wird er drauf gehen wie die Dinos.

Aber as solls. Ich bin auch ein Mensch, wie du auch. Du kannst was für dein gewissen tun und nicht töten, aber du wirst nie wirklich fair zu anderen Tieren sein. Und mal ehrlich so ein Rumpsteak....ist schon lecker.

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Soweit ich weiß gibt es eine gewissen Zeit wo das so funktioniert. Aber später ist er in einer Bedarfsgemeinschaft, wo du mit deinem Einkommen Mitglied bist. Es wird dann alles angerechnet und du kommst für ihn auf. Von den 450€ bleiben dann ca. noch gute 100€ übrig - Rest wird angerechnet.

Prinzipiell sollte das ausbleibende Geld bei Liebe egal sein aber auf der anderen Seite ist es auch ein gr. Schritt für jemanden die finanz. Verantwortung zu übernehmen.

Auch wenn mir jetzt viele aufs Dach springen - wäre er als offizieller WG Untermieter dann besser aufgehoben. Müsstest halt nur nachweisbar ein Zimmer so einrichten, dass er drin wohnen kann und die Mieteinnahmen entspr. versteuern. Dank der Abzugsmöglichkeiten (eig. Miete, NK, Abnutzung Möbel etc.) sollte dabei aber kaum ein Steuernachteil entstehen.

Für das Jobcenter dürfte es schwer werden hier aus einem Mietvertrag eine Bedarfsgemeinschaft zu ermitteln.

Als Steuerzahler bin ich natürlich auch daran interessiert, Sozialschmarotzer fern zu halten - aber wenn jemand regulär arbeitet und einfach nur leben will, sehe ich auch ein, dass der Staat nicht bei der erst besten Gelegenheit seine Verantwortung auf andere abwälzen sollte. Mit den dt. gesetzen passiert am Ende nur eins. ALG2 Empfänger und Arbeiter bleiben jeweil unter sich.

Ich habe das ähnlich machen müssen. Meine damalige Freundin war ALG2 Empfängerin. ich habe sie sehr geliebt - war aber nicht bereit sofort für alles aufzukommen. Ich hätte gesagt - sie muss keine Miete zahlen aber die eigentlichen ALG2 Sätze schon. Das Jobcenter kennt aber nur alles oder nichts, also mussten Jahrelang eine leere Wohnung bezahlen.

Als die Liebe soweit gereift war sind wir zusammengezogen (offiziell) und seit 7 Jahren ist sie raus aus dem System und ich komme für sie auf (über das warum sie nicht arbeitet reden wir hier jetzt nicht - das würde den Rahmen sprengen).

Insofern kann ich als Steuerzahler sagen - nimm es hin, dass du aufkommst und als Jemand, der das auch durchgemacht hat - mach ne WG auf. Jeder ist in erster Linie für sich selbst verantwortlich. Du für dich und er für sich. Ja er sollte versuchen sich eine bessere Arbeit zu suchen - das ist aber Aufgabe vom Jobcenter. Es ist meiner Ansicht nach zu einfach vom Jobcenter gedacht hier zu sagen - supi der hat sich verliebt - jetzt zahlt wer anders.

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Ich denke es ist schwer für dich zu unterscheiden wann die Menschen mit "Wenn du einen zum Reden brauchst komm her" das so meinen und wann es nur eine Floskel ist.

Ich denke man wird immer verschiedene Bekannte und Freunde haben, die zu unterschiedlichen Dingen gut sind.

Also ein Bereich Freunde, mit denen du schlecht reden kannst, die dich aber gut ablenken können wenn es dir schlecht geht. Aber auch leute, die dir gut zuhören können.

Ansonsten kann ich aus eig. Erfahrung sagen, dass es für Außenstehende oft schwer ist wirklich für jemanden da zu sein. Es ist heutzutage schade, dass viele in Floskeln reden und nicht meinen was sie sagen, nur um niemanden zu verletzen. Ehrlichkeit wehrt am längsten.

Psychologen halte ich nicht für geeignet. Die haben wenig Zeit, man hat lange Wartezeiten. Ich habe derzeit z.B. viel Stress mit einer Trennung und werde zu ProFamilia gehen in der Hoffnung das das hilft.

Stell dir selbst die Frage, was du von anderen erwartest. Ich für meinen Teil brauche niemanden, der mir das Offensichtliche sagt. Z.B. Trennungsschmerz geht vor, das wird wieder etc. - ja das weiß mein Verstand auch. Aber nicht mein Herz. Manchmal sucht man eventuell nur Jemanden der mitleidet und dann im richtigem Moment versucht die Laune zu heben.

Also zuhören und nicht Ratschläge geben.

Und dein Gespühr wird dir dann sagen wer für welche "Aufgabe" in Frage kommt.

Eventuell ist es aber vermutlich auch nur Überforderung oder Unwohlsein - zu denken, dass man dir nicht helfen kann, da man es selbst nicht verarbeiten/Begreifen kann.

Ich weiß an mir was es bedeutet mit so etwas konfrontiert zu werden - habe es 12 Jahre lang mitgemacht - es ist für den Zuhörer auch eine Belastung. In Summe sollten aber wahre Freunde trotzdem zu dir stehen, zuhören und auf Wunsch Ratschläge geben und sich nicht abwenden.

Wie lange kennst du deine Vertrauenspersonen?


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Wie werden die Bestattungskosten verteilt?

Hallo an alle, von meiner Frau ist der Vater verstorben. Da vermutlich mehr Schulden als Haben da sind, wird sie das Erbe ausschlagen (auch im Namen unserer Kinder).

Nun kommt der 2. Part - die Beerdigung. Meine Frau hat 2 Schwestern und es gibt wohl noch 2 Kinder aus 1. Ehe zu denen kein Kontakt besteht.

Das Problem ist, dass die Ehefrau und die beiden Geschwister die Beerdigung nicht stemmen können - es sind alles mehr oder weniger ALG II Empfänger.

Meine Frau hat lediglich einen 400 € Job ansonsten muss mein Einkommen für alles herhalten.

Wir schlagen nun das Erbe aus und sind somit zunächst nicht für die Beerdigung zuständig. Sollten die Erben nicht zahlen können wird meine Frau aber wieder Zahlungspflichtig, weil Verwandtschaft ersten Grades.

Und hier setzt meine Frage ein. Die Ehefrau wird einen Antrag auf eine Sozialbestattung stellen müssen. Wird das Sozialamt anschließend die Erben bzw. die Zahlungspflichtigen durchgehen um sich das Geld zurückzuholen? Muss man, sofern das passiert nur für einen Anteil aufkommen oder als eventuell einziger Leistungsfähiger alles übernehmen müssen?

Inwieweit zählt dann mein Einkommen dazu, schließlich bin ich ja so gesehen nicht Verwandtschaft 1. Grades. Wird mein Einkommen voll gerechnet oder nur damit der Selbstbehalt meiner Frau nach unten gerechnet? Wie wird die Zahlungsfähigkeit überhaupt berechnet?

Das Problem bei der Sache ist halt einfach, dass sich Ihre Schwestern das Leben super einfach machen. Der Steuerzahler kommt ja für alles auf. Nun auf der anderen Seite - ich bin dieser Steuerzahler - der sie mit durchfüttert. Irgendwo sehe ich nicht ein doppelt besteuert zu werden. Die anderen können einfach zum Sozialamt gehen und sich freuen und als Arbeitnehmer bin ich der mit der A-Karte.

Klingt alles etwas lieblos aber schließlich muss ich mit den Folgen der Eltern leben. Mutter ist Alkoholikerin und hat in der Schwangerschaft getrunken. Meine Frau hat daher gesundheitliche Probleme (Rücken, Zähne....). Sie musste als Kleinkind auf Ihre Schwestern aufpassen auch in der Schule und hat somit keinen Abschluss und keine Ausbildung. Die Folgen trage ich derzeit allein und sehe nun irgendwo nicht ein auch noch allein für die Beerdigung für eines der Hauptverantworlichen einstehen zu müssen, bloß weil ich so besch. bin Arbeiten zu gehen.

Wäre schön wenn mir jemand da helfen könnte, wie die rechtlichen Bedingungen aussehen.

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Hallo nochmal,

vielen Dank schonmal für die Antworten.

Ich möchte hier keinen falschen Eindruck vermitteln.

Wir sind z.B. Eigentümer in einer WEG. Wenn andere Eigentümer nicht zahlen können wird nach Verkauf Immobilie etc. die restlichen Verbindlichkeiten (Wohngeld) gemäß Miteigentumsanteilen auf die anderen verteilt (Forderungsausfall). Das hat mich dieses Jahr allein 1.000 € gekostet. Aber ich musste nicht für 100.000 € gerade stehen, sondern gemäß meiner Miteigentumsanteile nur für 1 % da ich nur einer von 100 bin.

Wenn es also heißt die Beerdigung kostet 3.000 € und meine Frau müsste entsprechend nur für Ihren Anteil gerade stehen (1.500  an die Ehefrau und je 1/5 an die Kinder) reden wir von ca. 300 €. Damit kann ich leben und würde auch nicht versuchen hier groß zu demonstrieren. Wenn aber das Sozialamt sagt, die anderen können nicht und du zahlst alles - dann sehe ich das nicht ein, denn ich zahle mit meinen Steuern schon für alle anderen (ALG II) und auch das Sozialamt wird aus meinen Steuern finanziert - und nun soll ich die gesammten Unkosten zusätzlich tragen?

Schonmal gut zu wissen, dass ich nur im Rahmen der Unterhaltspflicht für meine Frau in Frage komme. Wir haben 2 Kinder, für die ich ja auch Unterhaltspflichtig bin. Dazu Immobilienkredite und diverse andere Verbindlichkeiten wie jeder andere auch. 3.000 € würden uns definitiv schwer treffen.

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WEG Recht - Recht auf Information als Eigentümer

Hallo Gemeinde, vielen Dank, dass Ihr euch das durchlest und hoffentlich auch etwas dazu sagen könnt.

Da mir der Umgang zwischen unserer Verwaltung und den Eigentümern bzw. die allg. Informationspolitik nicht zusagte, war ich damit einverstanden mich in den Beirat wählen zu lassen. Gesagt getan und es gibt viel Arbeit. Unsere Anlage ist stark Sanierungsbedürftig und es hat in der Vergangenheit (bevor ich Eigentümer wurde) viele Probleme inkl. Strafverfahren gegen eine kriminelle Altverwaltung und Beiratsvorsitzenden gegeben. Fusch am Bau, Nichteintreiben von Wohngeldern etc. etc. Das ist nun 10 Jahre her aber die Nachwirkungen sind noch zu spüren.

Wie dem auch sei, da ich mir als Eigentümer mehr Informationen gewünscht habe, habe ich damit begonnen eine Homepage für die WEG zusammenzustellen. Diese ist mit Authentifizierungsebenen ausgestattet und beinhaltet z.B. alle Protokolle aller Eigentümerversammlung seit Ihrer Gründung in den 70ern.

Wir informieren darüber über alle Neuigkeiten, machen Bilder von Bauabschnitten etc. etc. Die Homepage wurde bei der letzten Versammlung einstimmig angenommen.

Nun wollen wir diese natürlich erweitern und stoßen auf Fragen. In unserer WEG gibt es viele Rechtsstreitigkeiten. Angefangen von Wohngeldern die nicht gezahlt werden, über Sonderumlage, Anfechtung von Beschlüssen. Dies hat in den letzten Jahren zu hohen Anwaltskosten geführt, was die Eigentümer auf die Palme brachte.

Darum wollen wir auf der HP alle laufenden Rechtsstreitigkeiten veröffentlichen, Streitgegenstand, beklagter, Kläger, Status, Verlauf....

Nach unserem Rechtsverständnis bin ich als Eigentümer der WEG Beklagter oder Kläger und habe damit das Recht diese Informationen zu erhalten. Es sollte nichts dagegen sprechen diese auf der HP (abgesichert nur für Eigentümer einsehbar!!!) zu veröffentlichen. Der einzige Unterschied zur Einzelnachfrage beim Verwalter ist, dass wir diese Infos Proaktiv ausgeben.

Spricht eurer Meinung nach was dagegen und wenn ja was?

Ich wollte unseren Verwalter um eine rechtssichere Auskunft bitten, doch der meint, dass dies Kosten verursacht, die zuvor per Beschluss genehmigt werden müssen (Anwalt befragen). Ich dachte da eigentlich eher daran, dass ein Anwalt, der im Jahr um die 30-50k an uns verdient eine solche Aussage eventuell kostenfrei geben kann. Aber wenn man nicht fragt, kann man auch keine Antwort bekommen und unser Verwalter macht sich das manchmal sehr einfach. Darum die Frage an euch, was Ihr davon haltet bzw. welche Fallstricke ihr seht.

Vielen Dank für eure Kommentare Gruß Thomas

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Hallo an alle, vielen Dank für Eure Antworten.

Nach einem Gespräch mit unserem Verwalter hat sich diese Frage von selbst beantwortet. Der Verwalter ist gemäß WEG dazu verpflichtet JEDES Schriftstück (nicht nur Klageschrift und Urteil), was zu Rechtsstreitigkeiten eingeht, an ALLE Eigentümer zu übermitteln. Dies ist natürlich unpraktisch und wird anders gehandhabt, löst aber unser Problem.

Natürlich darf und muss jeder Eigentümer über alle Rechtsstreitigkeiten bescheid wissen. Eine Veröffentlichung (nur für Eigentümer) ist daher möglich.

Er hat mir jetzt natürlich gesagt welcher § dafür zuständig ist, aber er verwaltet viele Gemeinschaften und bisher hatte fast alles Hand und Fuß was er gesagt hat.

Von daher sollte dies ausreichen.

VG und vielen Dank nochmal Gruß Thomas

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ich denke das Immobilien den gleichen gesetzen unterliegen wie andere Produkte zum Erwerb. Man hat nur ein wenig Firlefanz mit Maklern und Notar und grundbuch eingearbeitet da der Wert höher ist. Bsp: Du kaufst dir ein Auto und bezahlst das schon und willst es abholen. Der Händler sagt kein thema steigt ein setzt es es gegen die Hausmauer, dann hat der Händler das Problem bzw. seine Versicherung. Bei der Übergabe am 1.10. muss der Verkäufer das Haus wie im vertrag beschrieben übergeben. Beide Seiten haben eien Bringschuld, der verkäufer muss Grundstück und Haus "liefern", dein Freund das geld. Der Vertrag ist natürlich gültig, dein Freund könnte auf den vertrag bestehen, dann muss der Verkäufer das haus vertragsgemäß wieder herstellen. Dafür muss er eine angemessene zeitspanne erhalten. Ich würde mir da keine Sorgen machen.

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