Hallo Gemeinde, vielen Dank, dass Ihr euch das durchlest und hoffentlich auch etwas dazu sagen könnt.
Da mir der Umgang zwischen unserer Verwaltung und den Eigentümern bzw. die allg. Informationspolitik nicht zusagte, war ich damit einverstanden mich in den Beirat wählen zu lassen. Gesagt getan und es gibt viel Arbeit. Unsere Anlage ist stark Sanierungsbedürftig und es hat in der Vergangenheit (bevor ich Eigentümer wurde) viele Probleme inkl. Strafverfahren gegen eine kriminelle Altverwaltung und Beiratsvorsitzenden gegeben. Fusch am Bau, Nichteintreiben von Wohngeldern etc. etc. Das ist nun 10 Jahre her aber die Nachwirkungen sind noch zu spüren.
Wie dem auch sei, da ich mir als Eigentümer mehr Informationen gewünscht habe, habe ich damit begonnen eine Homepage für die WEG zusammenzustellen. Diese ist mit Authentifizierungsebenen ausgestattet und beinhaltet z.B. alle Protokolle aller Eigentümerversammlung seit Ihrer Gründung in den 70ern.
Wir informieren darüber über alle Neuigkeiten, machen Bilder von Bauabschnitten etc. etc. Die Homepage wurde bei der letzten Versammlung einstimmig angenommen.
Nun wollen wir diese natürlich erweitern und stoßen auf Fragen. In unserer WEG gibt es viele Rechtsstreitigkeiten. Angefangen von Wohngeldern die nicht gezahlt werden, über Sonderumlage, Anfechtung von Beschlüssen. Dies hat in den letzten Jahren zu hohen Anwaltskosten geführt, was die Eigentümer auf die Palme brachte.
Darum wollen wir auf der HP alle laufenden Rechtsstreitigkeiten veröffentlichen, Streitgegenstand, beklagter, Kläger, Status, Verlauf....
Nach unserem Rechtsverständnis bin ich als Eigentümer der WEG Beklagter oder Kläger und habe damit das Recht diese Informationen zu erhalten. Es sollte nichts dagegen sprechen diese auf der HP (abgesichert nur für Eigentümer einsehbar!!!) zu veröffentlichen. Der einzige Unterschied zur Einzelnachfrage beim Verwalter ist, dass wir diese Infos Proaktiv ausgeben.
Spricht eurer Meinung nach was dagegen und wenn ja was?
Ich wollte unseren Verwalter um eine rechtssichere Auskunft bitten, doch der meint, dass dies Kosten verursacht, die zuvor per Beschluss genehmigt werden müssen (Anwalt befragen). Ich dachte da eigentlich eher daran, dass ein Anwalt, der im Jahr um die 30-50k an uns verdient eine solche Aussage eventuell kostenfrei geben kann. Aber wenn man nicht fragt, kann man auch keine Antwort bekommen und unser Verwalter macht sich das manchmal sehr einfach. Darum die Frage an euch, was Ihr davon haltet bzw. welche Fallstricke ihr seht.
Vielen Dank für eure Kommentare Gruß Thomas