Wenn ich Sie richtig verstanden habe, überlegen Sie, wie Sie ob und wie Sie Ihren Mann davon in Kenntnis setzen, dass seine Nichte ihn verraten und gegen ihn intrigiert hat. Schließlich wusste sie ja nicht, dass Ihr Mann Ihnen bereits alles erzählt hatte.

Wenn Sie und Ihr Mann keine Geheimnisse voreinander haben - warum sollten Sie es jetzt haben? Es scheint mir, dass Sie und Ihr Mann alle in Ruhe klären können. Wie Ihr Mann dann mit der Situation umgeht, muss und wird er entscheiden.

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Menschen haben kein Gefieder wie etwa der Pfau. Darum müssen sich Männer etwas anderes einfallen lassen - und rücken ihre "Kompetenzen" in den Mittelpunkt. Mal kommt das an, mal nicht. Dennoch leben wir nun einmal in einer riesigen Herde von Menschen und müssen uns irgendwie abheben.

Versuchen Sie es doch auch einmal!

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Der Rat, zu einem Anwalt zu gehen ist immer gut.

Aber: Versuchen Sie herauszufinden, warum er nicht in eine Scheidung einwilligen möchte. Möglicherweise hat er nicht nur emotionale sondern auch sachliche Gründe dazu.

Suchen Sie das Gespräch mit ihm, eventuell auch mit ihm nahestehenden Personen, schauen Sie in Unterlagen und bieten Sie vielleicht eine Mediation an (evtl. bei ProFamilia). Hierbei moderiert ein Psychologe das Gespräch.

Versuchen Sie auch herauszufinden, was Ihn zu einer Scheidung bewegen könnte und überlegen Sie, wie Sie ihm die Entscheidung "schmackhaft" machen können.

Viel Erfolg!

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Da die Kinder bei der Mutter wohnen, schuldet meines Erachtens der Vater den sog. Barunterhalt. Wie viel Geld die Mutter dabei verdient, spielt eine untergeordnete Rolle. Zunächst ist der Elternteil finanziell gefragt, bei dem die Kinder eben nicht wohnen.

Dass Ihr Partner nun vier unterhaltspflichtige Kinder hat, wird sich an den Beträgen gemäß der Düsseldorfer Tabelle niederschlagen.

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So einfach fifty-fifty wird´s wohl nicht werden. Der Tipp, einen Fachanwalt zu beauftragen, ist hier sehr sinnvoll.

Den Besuch sollten Sie jedoch gut vorbereiten, da Sie den Anwalt selbst bezahlen müssen. Sammeln Sie also so viele Informationen wie möglich und überlegen Sie, welche Verhandlungsergebnisse für Sie akzeptabel wären.

Viel Erfolg!

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Wenn Sie kostenlos schreiben, meinen Sie wahrscheinlich nur für Sie ohne Kosten. Denn Kosten entstehen immer. Wer die Leistungen anderer im Internet anbietet, wird - so er es legal tut - zur Kasse gebeten. Die GEMA ist hier nur ein Beispiel. Diese Kosten muss der Anbieter wieder irgendwie in die Kasse spülen.

Das kann er tun, indem er eine Gebühr für den Download verlangt oder er verlangt nur eine Registrierung auf seinem Portal. Vielen erscheint eine Registrierung eine prima Alternative zu sein, weil sie kein Geld kostet.

Aber:

Die Adressen werden gehandelt und bringen dem Portalbetreiber in der Regel weit mehr Geld ein als eine kleine Gebühr. Das sei ihm auch gegönnt.

Aber:

Ich weiß nicht, wer alles meine Daten bekommt. Auch wenn eine kleine Registrierung sicher keine schlimme Sache ist - überlegen Sie sich einmal, wo Sie überall registriert sind und wie viele Daten Sie allein über Ihre Internetnutzung tagtäglich von sich preis geben. Wie überall macht es die Summe der kleinen Dinge aus.

Insoweit kostet alles etwas.

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Wow! Da haben Sie aber offenbar einen richtigen Schutzengel gehabt!!

Klären Sie die Angelegenheit in jedem Fall schriftlich über die Botschaft oder das Konsulat, sonst kann es Ihnen passieren, dass Ihre Bekanntschaft sich irgendwann einmal auf die Papiere beruft.

Viel Glück!

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Alle Indizien sprechen dafür, dass es dem Wohl Deiner Tochter entspricht, bei Ihnen zu wohnen und dort zur Schule zu gehen. Und allein darum geht es. Der Tipp, zum Jugendamt zu gehen, ist richtig und sinnvoll. Sie sind in der guten Situation, dass mit dem Willen Ihres Ex-Mannes Fakten geschaffen wurden, die eine Änderung des Aufenthaltbestimmungsrechts in Ihre Hände spielen.

Wichtig ist, dass Sie dem Jugendamt klar machen, dass es Ihnen ausschließlich auf das Kindeswohl ankommt und dass sie belegen können, dass es dem Kind gut geht. Verweisen Sie ruhig auf Lehrer und gegebenenfalls auf den Kinderarzt.

Mein Tipp: Vermeiden Sie gegenüber dem Jugendamt unbedingt Hinweise in Richtung Ihres Mannes, dass die Finanzierung des Hauses möglicherweise kippt. Das klingt oft nach Angriff und Nachtreten. Wenn dem so ist, halten Sie diese Information für einen eventuellen Prozess zurück. Konzentrieren Sie sich ausschließlich auf das Kindeswohl und beschreiben Sie die Verhaltensweisen des Kindes bevor es bei Ihnen war und jetzt.

Dann müsste alles klappen. Viel Glück!

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Vorsicht! Hier hat offenbar eine Nebenabsprache stattgefunden, die von beiden Seiten akzeptiert wurde. Ich habe den Eindruck, dass hier die Ex-Frau vorgesorgt hat: Der Unterhalt wurde nicht pauschal vereinbart, sondern endet erst an einem fixierten Tag. Wenn der Ex-Mann diese Vereinbarung so unterschrieben hat - und davon ist auszugehen, nachdem dies beurkundet wurde, hat er meines Erachtens Pech. Unabhängig davon, ob die Ex-Frau einen neuen Partner hat oder nicht, schuldet er den Unterhalt ("...gleich aus welchem Grund unabänderbar...") bis zum Tag X. Bevor also die Zahlungen eingestellt werden, sollte in jedem Fall ein Rechtsanwalt konsultiert werden.

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Mir fällt auf, dass Sie eine recht klare Ablehnung gegenüber der Kritik Ihrer Vorgesetzten haben. Hier sollten Sie für sich klären, ob es tatsächlich etwas mit der sachlichen Kritik zutun hat oder die Ursache für Ihre Ablehnung vielleicht woanders liegt, etwa in dem jungen Alter der Vorgesetzten.

Mein Tipp:

Sprechen Sie mit Ihrer Vorgesetzten darüber. Bitten Sie ruhig um ein Gespräch und führen Sie die sachlichen Punkte an. Vermeiden Sie persönliche Angriffe, da die nur in einer Spirale aus Angriff und Gegenangriff enden. Sprechen Sie ruhig auch einmal mit anderen Kollegen darüber, wie SIE von ihnen wahrgenommen werden. Vielleicht haben die ja auch den einen oder anderen hilfreichen Ansatz.

Ein Zusatz-Tipp:

Bitte vermeiden Sie es, ÜBER Ihre Chefin zu reden. Das hilft nie und verschärft nur die Situation.

Viel Glück!

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Erst einmal ruhig bleiben.

Grundsätzlich kann schließlich jeder jeden anzeigen. Von Vorteil ist es sicherlich zu klären, wo Ihr Freund zum Tatzeitpunkt war. Und dabei es sehr vorteilhaft, wenn er nicht in der Nähe der Beschwerdeführerin war. Noch besser, wenn er es schlüssig beweisen kann, wie es wohl der Fall ist

Dann kann sich Ihr Freund entspannt zurücklehnen.

Vorsicht ist jedoch bei gebauten Beweisen geboten. Manchmal steigern sich Menschen in ihr Engagement den Angriff abzuwehren emotional so sehr hinein, dass sie sich dazu verleiten lassen, zu dem Angriff auch den einen oder anderen Angriff zu platzieren, um es IHR jezt mal richtig zu zeigen.

Mein Tipp: Finger weg davon. Wenn die Sachlage klar ist und bei der Polizei bereits dokumentiert. Prima.

Fügen Sie nun aber keine anderen Punkte, die vielleicht nicht klar belegt werden können, hinzu.

Dann klappt es auch mit der Abwehr des Angriffs.

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Bei Trennungen geht es meist um Verletzungen, Enttäuschungen und lange aufgestaute Frustrationen. Ob ein Partner sexuell oder finanziell hintergangen wurde, spielt letztlich dabei nicht mal eine große Rolle. Der hintergangene Partner bleibt mit seinem Gefühl der Ohnmacht und Ungerechtigkeit zurück. Wenn in dieser Situation dann andere Menschen - Rechtsanwälte, Richter, Behörden - die Rechtslage verdeutlichen, wie etwa über das Aufenthaltsbestimmungsrecht, dann klingt das für den Verlassenen oft wie Hohn: Jetzt kriegt die auch noch die Kinder. Hier wird schnell klar: Im Familienrecht gibt es keine Gerechtigkeit. Hier wird nach sinnvollen Möglichkeiten gesucht, damit Kinder möglichst unbeschadet bleiben und so wenig wie möglich instrumentalisiert werden. Das klappt natürlich nicht immer und klar ist auch, dass immer wieder auch von Richtern, Rechtsanwälten, Jugendämtern etc. Fehler gemacht werden. Aber letztlich sind hier nur Menschen am Werk, die einer zerstörten Beziehung eine halbwegs klare Struktur geben müssen. Wenn das die beiden Partner schon nicht geschafft haben, ist vorstellbar, wie schwer diese Aufgabe ist.

Mein Tipp: Suchen Sie sich Ziele, die Ihnen wichtig sind. Verhandeln Sie mit Ihrer Ex-Partnerin und den Behörden Wege aus, mit der Situation und allen Belangen der Kinder umzugehen. Denken Sie daran, dass auch vor dem Familiengericht letztlich nur verhandelt wird - Gerechtigkeit ist nur ein Thema für Kirchen oder Parteien. Wenn Sie so daran gehen, wird Ihnen schnell klar werden, dass noch lange nicht alles verloren ist.

Viel Glück!

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Hat sie den Kredit alleine beantragt und erhalten und ist die Tilgung bislang von ihrem Konto abgebucht worden, so sieht es meines Erachtens nicht gut für Ihre Tochter aus. Grundsätzlich haftet derjenige, der auf dessen Namen ein Kredit läuft, unabhängig davon, wer schließlich davon profitiert. Das gilt für die Verpflichtung gegenüber der Bank. Ihre Tochter bleibt also hier alleinige Schuldnerin.

In dem Scheidungsverfahren würde ich diesen Betrag dennoch als Verhandlungsmasse einbringen. Um zu beurteilen, in welchem Umfang und mit welcher Strategie das zu realisieren wäre, fehlen hier jedoch detaillierte Informationen.

Hier gilt es, dem Gericht glaubhaft zu machen, dass der Kredit von Anfang an beide finanzieren sollte und der Ex ihn aus noch zu definierenden Gründen nicht beantragen konnte (zB SCHUFA-Eintrag etc.). Das ist nicht ganz einfach, jedoch kann es sich sehr lohnen, diese Verhandlung zu führen.

Viel Glück dabei!

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Ich entnehme zwischen den Zeilen, dass es hier um Trennungsunterhalt geht. Grundsätzlich kann man immer den Arbeitsplatz wechseln. Auch wenn der neue geringer vergütet wird. Oft wird dies im Glauben gemacht, man könne so auch die Höhe der Unterhaltsverpflichtungen nach unten korrigieren. Das allerdings geht oft ins Leere. Hier muss in der Regel ein Zwang zum Wechsel nachgewiesen werden. Das liegt aber hier offenbar vor. Da seine Kinder auch bei ihm leben, was ehedem selten ist, hat er (bzw. die Kinder) möglicherweise einen Anspruch einen Anspruch auf Unterhalt, was wiederum seiner Ex übel aufstoßen könnte. Insoweit kann Dein Nachbar beruhigt sein. Eine Anzeige wegen eines Arbeitsplatzwechsels wird wohl kaum Erfolg haben.

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Du möchtest Dich scheiden lassen - das klingt nicht nach einer einvernehmlichen Trennung. Der hier geäusserte Tipp, Dir einen Anwalt zu nehmen ist gut. Nimm Dir aber Zeit bei der Suche nach einem renomierten Anwalt und überlege sorfältig, was Du eigentlich möchtest (Haus, Trennungsunterhalt, nachehelichen Unterhalt, etc.) Das alles ist Verhandlungsmasse. Und Du wirst in den kommenden Monaten (bis Jahren) immer wieder verhandeln müssen. Das bedeutet, Du brauchst neben einem Verhandlungsziel auch eine Strategie und taktische Massnahmen. Das klingt martialisch? Ja, das ist es auch. Manche sprechen etwas romantisierend von nachehelicher Solidarität und manches Mal gibt es das auch. In Regelfall aber wird um alles gekämpft, verhandelt und gefeilscht - und das geht nur mit einem klaren Konzept. Viel Erfolg und Glück dabei.

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So sieht die Realität aus. Bei Gericht arbeiten viele Menschen. Manche können ihren Job, andere nicht. Es gibt auch unter Anwälten völlig unqualifizierte und auch wegen mangelhafter Honorarerwartung tendentiell unengagierte. Deshalb: Ein Anwalt ist nur Dienstleister. Wenn man nicht selbst weiß, wohin der Weg führen soll, wird ein Anwalt oft nicht hilfreicher sein. Bei offensichtlicher Schlechtleistung aber sollte auch kein Honorar gezahlt werden und Schadenersatzansprüche geprüft werden. Ein gesteigertes Interesse sollte man aber auch nicht von den vorsitzenden Richtern erwarten. Das ist eben nicht TV. Für Juristen ist das nur ein Vorgang, der abgearbeitet wird. Da alle davon ausgehen, dass vor Gericht jeder lügt und somit der gute Chancen hat, der seine (eigene, nicht eine wahre) Position vertritt, sollte sich jeder eine Taktik überlegen, die aber auch nah an der Gerichtsrealtät ist. Eine Lüge ist letztlich nur das, was als solche entlarvt wird. Der Rest ist Taktik. Also: Erst überlegen, was für mich wichtig ist, dann versuchen, eine klare und einfache Argumentation zu entwickeln. Und letztlich auf das Quentchen Glück hoffen, dass der Richter einem überhaupt Gehör schenkt, denn auch ein Richter ist nur ein Mensch.

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Meist reicht schon ein flüchtiger Bick in das Geschäftszimmer eines Familiengerichts, um die Verfahrensdauer abzuschätzen. Oft stapeln sich die Vorgänge bis knapp unter die Decke. Die Mitarbeiter und Richter sind oft am Rande ihrer Kapazität. Nicht zuletzt ist leider auch das Procedere bei einvernehmlichen Scheidungen recht schwerfällig. Da hilft es nur, Geduld zu haben.

Viel Glück!

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Natürlich reagiert jeder individuell. Da Männer aber oft als "Leistungsorientiert" und weniger als "gefühlsorientiert" gelten, wird ein solches Verhalten eher als typisch wahrgenommen. Bei einer Trennung versuchen Männer bisweilen Frust und Enttäuschung mit neuen Eroberungen zu kompensieren, teils zur Selbstbesätigung, teils als "Rache" an der Ex nach dem Motto: Siehste, ich bin doch ein Feger! Das Verhalten ist dem männlichen Ruf übrigens keinesfalls abträglich - im Gegensatz zu dem der weiblichen Leidensgenossen.

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Danke für die Antworten. Da hatte ich doch alles erforderliche erledigt. Jetzt bin ich gespannt, wann Rückzahlungen erfolgen.

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Das ist weniger eine Frage des "Verhauens", sondern vielmehr eine Frage der psychischen Dominanz, die pysisch unterstrichen wird. Dabei verhaut eine Frau ihren Mann in der regel nicht, sondern ohrfeigt oder tritt ihn, bewirft ihn mit allem, was sie findet. Ob aus reiner Lust, ihn zu unterwerfen oder um etwas materielles zu erreichen, wenn sich der Partner aus falschem Verständnis oder etwa Harmoniesucht nicht wehrt, hat er schlechte Karten. Vor einigen Jahren gab es in Deutschland einen Fall häuslicher Gewalt durch eine Frau, bei der der Mann starb. Die Frau hatte ihn wohl über Jahre hinweg geschlagen und gedemütigt. Interessant ist, dass bei häuslicher Gewalt weibliche und männliche Opfer die gleichen Verhaltensweisen an den Tag legen. Im Gegensatz zu Frauen ist die Zahl an männlichen Opfern weitgehend unbekannt, weil die Scham der Offenlegung zu groß ist.

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