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Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen. Allerdings gilt für den Köln Pass als Ticket aufgrund der Beförderungs-

bedingungen ein Lichtbildausweis die Gültigkeit nur mit Ausweisdokument. Im Bedarfsfall wird bei Nichtvorlage eine EMA Abfrage initiiert.

LG

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