Frage
www.kvb-koeln.de
Grundsätzlich besteht keine gesetzliche Pflicht einen amtlichen Lichtbildausweis mit sich zu führen. Allerdings gilt für den Köln Pass als Ticket aufgrund der Beförderungs-
bedingungen ein Lichtbildausweis die Gültigkeit nur mit Ausweisdokument. Im Bedarfsfall wird bei Nichtvorlage eine EMA Abfrage initiiert.
LG