Das Einfachste wäre es direkt mal nach zufragen. Filialen gibt es ja genug. Zumindest erfährt man dort die Nummer der Personalabteilung!
Wenn jeder, der wegen Rückenproblemen arbeitsunfähig ist, eine Matratze über die Krankenkasse bekommen sollte, wäre die nächste Beitragserhöhung fällig. ;-) Aber jetzt mal ernst. Eine Matratze ist ein Gebrauchsgegenstand des tägl. Lebens und somit keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich bei dauernd bettlägerigen, pflegebedürftigen Menschen werden Anti-Dekubitusmatratzen (gegen das Wundliegen) verordnet. Am besten ist es in einem guten Fachgeschäft nach ausführlicher Beratung und Probeliegen eine Matratze zu kaufen. Wenn man mal davon ausgeht, dass man in 10 Jahren durchschnittlich pro Nacht 8 Std. auf einer Matratze verbringt. Ist bei 1000€ Anschaffungspreis für eine gute Matratze mit passendem Lattenrost, der "Stundenlohn" bei ca. 3 Cent. Jedes noch so kleine Auto, dass in den seltensten Fällen 8 Std. am Tag benutzt wird, kostet mehr. Oder jede Zigarette. Soll keine Vorhaltung sein, nur ein Vergleich oder ein Gedankenanstoss, wieviel einem die eigene Gesundheit und das Wohlbefinden wert ist.
Deine Lohnsteuerbescheinigung kann nur im Notfall unter Umständen (z.Bsp. Verlust durch Brand) als Anhaltspunkt für Beschäftigungsverhältnisse dienen. Sollte ggf. eine Differenz zwischen deinem steuerpflichtigen und deinem sozialversicherungspflichtigen Entgelt bestehen, kannst du es dann nicht nachweisen, weil du deine Meldebescheinigungen vernichtet hast und dir entstehen evt. Nachteile wenn es um die Rente geht. Hefte diese Bescheinigungen zusammen ab, wenn du später Rente beantragst, oder deinen Verlauf kontrollierst, brauchst du nur in einen Ordner zu schauen.Denn je nach Anzahl deiner Arbeitgeber, kommen im Laufe deines Arbeitslebens, unter Umständen mehrere Akten zusammen und du fängst dann mühsam an zu suchen.
Ich hefte diese Bescheinigungen zusammen ab, wenn du später Rente beantragst, oder deinen Verlauf kontrollierst, brauchst du nur in einen Ordner zu schauen.Denn je nach Anzahl deiner Arbeitgeber, kommen im Laufe deines Arbeitslebens, unter Umständen mehrere Akten zusammen und du fängst dann mühsam an zu suchen. Du kannst dir ja jeweils eine Kopie anfertigen und sie zum Arbeitgeber packen um ganz sicher zu gehen.
Stimme meinen Vorrednern zu. Wenn du öfters damit zu kämpfen hast, empfehle ich dir Schüssler Salz nr. 7 (Magensium phosphoricum) prophylaktisch zu nehmen. Hilft auch bei akuten Zuständen, wenn di 10 Tabletten in heissem Waser auflöst und zügig trinkst. Schau mal im WWW unter Schüssler-Salze nach.
schau mal unter Billiger telefonieren de rein. Dort gibt es einen Schnellrechner, der die aktuellen Tarife angibt.
Bei uns ist es leider auch nicht ohne Frühaufstehen gegangen. Ich habe meine Tochter(2 Jahre) heute einfach nach dem alten Rythmus (Sommerzeit) hingelegt und hoffe, dass es bleibt wie es ist, dann geht sie jetzt im Winter schon um 18.00/18.30 Uhr ins Bett ;-) Dann ist wenigstens mein "Feierabend" länger g
Betriebsnummervergabestelle (so heisst das Ding leider) ist beim Arbeitsamt. Ich weiss allerdings nicht, inwieweit die Auskunft geben wegen dem Datenschutz. Es kommt wohl auch auf das Anliegen an. Wenn du z.Bsp. eine Firma suchst weil dir Daten für deine Rentenversicherungszeiten fehlen,könntest du Glück haben. Eine Möglichkeit wäre auch noch bei der AOK nachzufragen (die ist meist besser als ihr Ruf), dort wissen sie noch am meisten.
Reichsgraf Otto v. Bismarck
1883 Krankenversicherung 1884 Unfallversicherung 1889 gesetzliche Rentenversicherung (ursprünglich Invaliditäts- und Altersversicherung)
Handelt es sich um einen 400 € Job oder um ein Arbeitsverhältnis mit mehr als 15 Std. die Woche? Im ersten Fall kommt keine Krankenversicherungspflicht zustande, allerdings kommt bei Wegeunfällen die Unfallversicherung zum Tragen. Da das Arbeitsverhältnis erst am 01.08. begonne hat, kann es schon mal vorkommen, dass durch Urlaubszeit oder WEiterleitung der Unterlagen zum Steuerberater (bei kleineren Unternehmen)die Anmeldung etwas zeitverzögert kommt. Wenn du einen gültigen Arbeitsvertrag vorlegen kannst, ist das in der Regel aber kein Problem. Der Kundenberater deiner Krankenkasse kann dir da weiterhelfen, denn wenn es in den ersten vier Wochen einer Beschäftigung zum Leistungsfall kommt, ist in der Regel die Krankenkasse zur Zahlung von Lohnersatzleistungen zuständig. Die wiederum holt sich das GEld dann von der zuständigen Berufsgenossenschaft wieder. Achte bitte drauf, dass eine Unfallmeldung an die zuständige BG auch erfolgt.