Also grundsätzlich kommt es darauf an, auf welchen Tag der letze tsg des Monats fällt. Wäre der 30/31. ein Sonn- oder Feiertag, wäre auch der nächste Werktag noch als Fristeinhaltung zu werten. Auch mit der Aussage „4 Wochen“ passt es nicht so genau. Es gilt: in der Probezeit 4 Wochen was auch 4 Wochen bedeutet (also 28 Tage da hilft nur der Kalender) Danach gilt 1 Monat jeweils zum 1. oder zum 15. wobei der tsg des Zugangs gilt, quasi muss die Kündigung so abgeschickt werden, dass sie dem Chef unter Einhalt der Frist in die Hände fällt (persönlich übergeben, Brief) do jedenfalls hab ich es gelernt

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ab und an mal etwas mash geben das rezept findest du bei google

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ed sheeran heisst der mensch ;-)

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das liegt daran, dass dein handy im hintergrund automatisch updates zieht. das kannst du bei einstellungen ändern

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klingt nach hämorridhe am besten creme aus der apotheke und die 3x täglich auftragen

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wichtig ist wer im fahrzeugbrief steht, das ist dann der halter, bzw besitzer des fahrzeugs, wenn da die eltern drin stehen, kann die schwester nichts machen

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die stehen für den anfang deiner kto nr, also zbs ****** = 123456 und die restlichen 4 zahlen sind das ende deiner kto nr. zieh doch mit der karte einen auszug da steht sie dann ohne sternchen dauf

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mach die vaterschaftsanerkennung so früh wie möglich am besten gleich, weil, wenn dem vater während deiner schwangerschaft was passiert, das baby keine waisenrente und nix kriegt, dafür ist das wichtig

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babyshampoo geht auch super ist etwas kostengünstiger

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Umzugskosten von KoBa nicht erstattet...

Hallo, ich hoffe jemand hat einen Rat für mich! Ich bin in einer ziemlich mißliegen Lage. Ich hatte ein Geschäft, ich habe es soweit noch rechtzeitig geschlossen das sich auf Grund der schlechten wirtschaftlichen Lage mich nicht zu sehr verschulde. Nun bin ich aber aus meiner Wohnung geflogen die mir eine Verwandte zur verfügung gestellt hatte. Ich hause zur Zeit in meinem Laden da der Pachtvertrag noch nicht ganz ausgelaufen ist. Auf Grund der Jobsuche habe ich mich bei der KoBa gemeldet umwenigstens für die Zeit Geld zu bekommen. Ich bekomme aber nur die Grundsicherung von 375€! Klar das ist schon eine Menge Geld aber davon kann man nicht leben bzw exestieren. Nun habe ich die Chance umzuziehen da mir jemand gestattet bei sich mit einzuziehen da dort ein Raum frei wurde. Ich habe die KoBa gefragt ob ich Umzugskosten erstattet bekomme von 750 €, denn ich kann hier echt nicht bleiben.Ich kann mir nichts zu essen kochen und einen richtigen Schlafplatz habe ich auch nicht. Es macht mich fast krank da ich nachts kaum noch schlafe. Die KoBa lehnte ab mit der Begründung ich kann kein Arbeitsvertrag(soziversichert) vorlegen,ich solle einfach meine Freunde fragen.(aber ich kann doch nicht jeden Tag irgendwen anders anbetteln das ich da schlafen und duschen und essen kann) oder ich solle meine Sachen die ja laut KoBa angeblich nicht viel sind nochmals minimieren in ein Auto packe und umziehen. Für mich ist es hirnrissig,da ich hier nicht bleiben will,auch nicht in dem Bundesland, weil dort wo ich hin will(hab mich auch schon beworben dort) bessere Berufsmöglichkeiten bestehen. Weiß jemand einen Tip für mich?

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grundsätzlich musst du glaub ich einen arbeitsvertrag nachweisen, wenn du in ein anderes bundesland ziehen möchtest. du könntest aber bei dem jobcenter in der stadt, wo du hinmöchtest nachfragen, vielleicht können die dir weiterhelfen. allerdings sind die umzugskosten ziemlich hoch angesetzt. die solltest du auf jeden fall erstmal minimieren.

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