Juristisch ist das nicht wirksam, wenn im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass eine Kündigung auch per mail möglich sein soll.

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Eine grundlose Befristung ist zulässig, wenn der Arbeitgeber Existenzgründer ist und noch nicht länger als 4 Jahre tätig ist, die Befristung darf dann einmalig erfolgen, wenn zuvor zu diesem Arbeitgeber noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

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Ja, durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister vom 10.11.2006 gilt dies seit dem 01.01.2007 auch für den Email-Verkehr einer GmbH.

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Nein, nicht wenn das Kind/die Kinder unter 3 sind und ein Ehepartner nicht berufstätig ist. Bei Paaren mit nur einem Verdiener gilt die neue Regelung, wonach Doppelverdiener und erwerbstätige Alleinerziehende für Kinder unter 14 Jahre zwei Drittel von maximal 6.000 Euro Betreuungskosten (= 4.000 Euro) pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen können, nicht. Die Bundesregierung meint zur Begründung, dass in dieser Altersgruppe der allgemeine Kindergartenbesuch für Kinder über 3 Jahren im Rahmen des Rechtsanspruches gesellschaftlich erwünscht ist, die Kosten für Babysitter, Kitas und Tagesmütter für Kinder unter 3 Jahren hingegen können vermieden werden, wenn nur ein Elternteil berufstätig ist.

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Nein, die Rechtsschutzversicherung zahlt nicht für Rechtsfälle, die schon existent waren, hinzu kommt die Wartezeit, bis die Versicherung überhaupt eintreten wird.

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Sozialleistungen sind zum Teil auch pfändbar, es kommte darauf an, welche Sozialleistung gepfändet werden soll. Nicht pfändbar sind: Sozialhilfe, Erziehungsgeld, Mutterschaftsgeld. Wohngeld und Kindergeld sind unter besonderen Umständen pfändbar.

Alle anderen Sozialleistungen können wie Arbeitseinkommen gepfändet werden. Dies gilt für alle Sozialleistungen mit Lohnersatzfunktion, wie Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Renten, Krankengeld Übergangsgeld oder Unterhaltsgeld.

Daher kannst du das Arbeitslosengeld pfänden lassen. Du musst beim Gerichtsvollzieher die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragen, falls der Schuldner dies noch nicht getan hat. Dabei muss er auch offenbaren, wieviel Arbeitslosengeld er bekommt und von welcher Stelle. Es gelten hier aber auch die Pfändungsfreigrenzen, d.h. du darfst erst ab einem bestimmten Betrag den Rest pfänden lassen, damit dem Schulder das nötigste verbleibt.

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Ja, das ist zulässig, nur das Hauptanstellungsverhältnis, das während der Elternzeit nicht angetreten wird, darf nicht gekündigt werden, daneben eingegangene Nebenbeschäftigungen dürfen -wenn sie begründet sind- normal gekündigt werden.

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Nein, auf keinen Fall! Das Setzen eines Links auf eine Website mit Abbildungen einer bestimmten Person setzt immer eine vorherige Einwilligung der Betroffenen voraus. Durch den Link liegt ein "öffentliches zur Schau stellen" des Betroffen vor, es ist daher nur erlaubt, wenn er vorher zustimmt.

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Zur Abklärung ist das nötig, allerdings gibt es hierfür 2 verschiedene Methoden, wobei eine der beiden Methoden besser verträglich ist, d.h. man kann direkt danach nach Hause. Ich glaube bei der belastenderen Methode wird der Bauchraum sozusagen aufgebläht, bei der schonenderen Methode ist das nicht nötig, da man für den Eingriff mit den Geräten nicht durch den Bauchnabel durch muss. Hört sich alles sehr laienhaft an, ist es auch, ich kann es nicht besser beschreiben. Aber ich würde mich danach auf jeden Fall erkundigen und auch nachfragen, wo der schonendere Eingriff vorgenommen werden kann.

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Jeder Zahn hat einen Überzug, der als Schmelzoberhäutchen bezeichnet wird. In diesem Überzug können sich Farbstoffe einlagern. Diese Farbstoffe führen dann zu Verfärbungen der Zähne. Das kann durch Tee, Kaffee, Früchte, Rotwein und Tabakwaren entstehen. Ich kenne das auch, passiert nicht bei jedem Rotwein, kann aber vorkommen, gerade bei sehr gehaltvollen, vollmundigen Tröpfchen! Dagegen hilft nur Zähneputzen, vielleicht auch Kaugummikauen, habe ich noch nicht ausprobiert.

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NEIN, eindeutig, dies ist keine Modernisierungsmaßnahme und aus diesem Grund ist eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt!

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Findet sich am eigenen Fahrrad plötzlich ein fremdes Schloss, darf der Radbesitzer das Schloss knacken. Das gilt auch dann, wenn jemand aus Versehen das Schloss dort befestigt hat. So sehen es jedenfalls die Gerichte. Du darfst dich dagegen mit Gewalt wehren und das Schloss knacken, selbst wenn es sich um ein teures Exemplar handelt. Darauf, dass der Eigner des Schlosses zurückkehrt, um es selber zu öffnen, muss nicht gewartet werden.

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So sieht die Gebührenberechnung des Anwalts aus, hinzu kommen die Gerichtkosten:

Streitwert 6.000 Euro
1,00 Verfahrensgebühr 338,00 Euro
Auslagenpauschale 20,00 Euro
19% Umsatzsteuer 68,02 Euro
Summe Mahnverfahren 426,02 Euro

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Gut ist der, der Scheidungssachen routinemäßig und damit regelmäßig macht. Suche dir einen Fachanwalt für Familienrecht, da kann man davon ausgehen, dass er Scheidungssachen regelmäßig bearbeitet!

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Ganz klarer Fall, du hast wahrscheinlich vergessen, die Anmeldegebühr -i.d.R. mind. 300 €, ist aber abhängig vom Umfang der Anmeldung- innerhalb von 3 Monaten nach Anmeldung der Marke zu zahlen, dann wird die Anmeldung vom DPMA einfach abgelehnt. Eine Zahlungsaufforderung kommt hierfür nicht vom DPMA, die Frist muss man selber einhalten. Du kannst die Marke jetzt noch mal anmelden, musst aber wieder zahlen!

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Nein, Pflegekinder haben einen anderen Freibetrag als leibliche Kinder. Wenn Eltern z.B. Vermögen an ihre Kinder verschenken, beträgt der Freibetrag beispielsweise 205.000 € (Steuerklasse I). Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass Pflegekinder nicht der Steuerklasse I zuzuordnen sind, weil sie nicht den Kindern und Stiefkindern gleichzustellen sind. Für sie gilt stattdessen nur ein Freibetrag von 5.200 €.

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Diejenigen, die etwas aus dem Nachlass erhalten, haben grundsätzlich die Pflicht, den Anfall innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt anzuzeigen. Auch Banken sind ab einem Vermögenswert von 1.000 Euro verpflichtet, dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen, welche Vermögenswerte der Verstorbene angesammelt hat. Hat der Nachlass einen Wert von 250.000 Euro oder erbt der Erbe Kapitalvermögen in Höhe von 50.000 Euro und mehr, so wird das für den Erben zuständige Finanzamt sogar darüber informiert. Es kann also in Zukunft überprüfen, wie das geerbte Vermögen versteuert wird. Deine Bekannte sollte die Erbschaft also auf jeden Fall ggü. dem FA anzeigen!

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Nein, die Kinder müssen auf keinen Fall in eine Pflegefamilie, der gerichtlich bestellte Umgangspfleger wird immer eingesetzt, wenn ein Elternteil grundlos das Treffen des anderen Elternteils mit dem Kind unterbindet. Der Umgangspfleger sorgt dann dafür, dass Besuchszeiten eingehalten werden.

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