Es gibt keine geister höre auf damit

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Keiner kann das wissen. Bei der größe darf man lrider nicht nur Mutter und Vater berücksichtigen, sonder es könnte sein das du nur so groß wirst vie dein Onkel oder Großvater oder Großmutter

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Frage einen Techniker doch vor Ort

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Selbst eine Anzeige erstatten. So kannst du den Rechnung vielleicht zurück bekommen.

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Möchte nicht unhöflich sein.

Du bist Kellner und weißt nicht ob du eine Masske tragen sollst oder nicht?

Das solltest du schon wissen wenn du den Beruf machst.

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Iphone 11 pro ist besser als Iphone 11 deshalb würde ich nicht tauschen wollen.

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Machst du witze oder lügst du uns an? Was du erzählst ist unmöglich. Aber was ich von dir verstehe ist das du kein ahnung hast.

Ohne einen Pass kannst du kein Aufenthalt beantragen.

Damit der Antrag erst überhaupt bearbeitet wird, muss man einen Reisepass und Meldezettel und vielleicht auch andere Dokumente mitnehmen.

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Mann kann das Spiel auch one cheats durch zocken.

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Googles weiße Seite mit dem schmalen Suchfenster und den bunten Buchstaben ist allgegenwärtig. Meistens zumindest, denn derzeit bleibt der vertraute Anblick hierzulande vielen zunächst verwehrt. Wollen sie Google aufrufen, zeigt ihnen ihr Browser stattdessen eine Warnung.

"Unsere Systeme haben ungewöhnlichen Datenverkehr aus Ihrem Computernetzwerk festgestellt", steht dort, und weiter: "Diese Seite überprüft, ob die Anfragen wirklich von Ihnen und nicht von einem Robot gesendet werden." Wer zur Suchseite will, wird aufgefordert, ein sogenanntes Captcha zu lösen, also eine Buchstabenkombination einzugeben.

Das erfordert keine große Mühe und wäre der Erwähnung kaum wert, wäre da nicht der Text auf der von Google vorgeschalteten Seite. Denn darin wird dem Nutzer suggeriert, sein Rechner sei mit schädlicher Software infiziert und Google habe seine Anfrage deswegen gestoppt.

Die Warnung kann verunsichern

Der seltsame Datenstrom, heißt es da, sei "möglicherweise von bösartiger Software, einem Browser-Plug-in oder einem Skript" verursacht worden. Der Nutzer also sei das Problem.

Von Google vorgeschaltete Seite, die Nutzer blockiert und verhindert, dass die Suche genutzt werden kann.

Eine solche Warnung dürfte den einen oder anderen Internetbediener verunsichern und möglicherweise gar zu kostenpflichtigen Gegenmaßnahmen treiben. Das aber ist unnötig, niemand muss deswegen einen neuen Virenscanner kaufen. Denn die Betroffenen trifft keine Schuld.

Beim IT-Portal Golem.de ist man sich dessen sicher. Zitat: "Das Problem trat bei den privaten Internetzugängen mehrerer Golem.de-Mitarbeiter auf. Auf allen Computern lief aktuelle Sicherheitssoftware, und alle Software-Patches waren installiert. Das Problem trat mit Windows- und Mac-OS-Computern sowie mit iOS-Geräten auf. Nachträgliche Überprüfungen konnten auf den betreffenden Rechnern keine Schadsoftware finden."

Ursache ist wohl vielmehr ein im Netz alltäglicher Prozess: Wer sich über seinen Provider im Netz einbucht, bekommt von diesem automatisch eine IP-Adresse zugewiesen. Die IP behält der Nutzer aber nicht ewig. Schaltet er seinen Router aus, ist seine IP wieder frei und wird an jemand anderen vergeben. Außerdem gibt es die sogenannte Zwangstrennung. Wenn der Nutzer nicht aktiv ist, spätestens aber nach 24 Stunden, trennt ihn der Provider und vergibt die IP-Adresse neu.

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