WEG vertreten durch HV hat im Jahr 2015 Wohnungswasserzähler (kalt 14 Stück, warm 7Stück) und Wärmemengenzähler (7 Stück) gekauft!!! Für insgesamt 3600eur (Messgeräte, Montage, Gebühren) . Die HV tut diese Anschaffungskosten seit 2015 mit 950 eur jährlich bis heute noch im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf alle!!! Eigentümer (nicht nur an Vermietende) umlegen! Unter der Position Heiznebenkosten als "Wartung HKVE" oder es hiess schon mal als Wartung Messeinrichtung".
Stand heute wurden bereits 9k bezahlt, wofür? verstehen wir nicht!
Für die Umlage hat die HV ihre eigene!!! Rechnung kreiert, Kontonr des Chefs der HV, das Geld geht nachweislich auf sein Konto!
Auf dieser Rechnung, die HV als Messdienstrechnung nennt, lauten die einzelnen Positionen wie folgt :
-Garantiewartung WMZ
-Wartung Wohnungswasserzähler warm
-Wartung Wohnungswasserzähler kalt
Da wir Beirat haben haben wir uns darauf verlassen.
Dieses Jahr wollten wir der ganzen Sache im Rahmen der Belegprüfung auf den Grund gehen.
Auf Nachfrage von uns uns die entsprechenden Verträge zu zeigen (Wartungsvertrag, Messdienstvertrag) auf Grundlage derer die HV diese Kosten seit 2015 kassiert, wurde uns schriftlich mitgeteilt, nach langem hin und her, dass sie keine Verträge haben!!!
Wir (die Mehrheit) haben um ne außerordentliche ETV gebeten, wo wir die HV bezüglich dieser Sache zur Rede stellen wollen.
Wie ist Ihre Einschätzung?
Handelt die HV rechtens?
Können wir das zur Unrecht bezahlte Geld zurück fordern? Wenn ja, für welchen Zeitraum - ab 2015 oder ab 2021? Oder nur für 2023?
Es muss angemerkt werden, dass die HV bis auf 2023 leider immer entlastet wurde.
Vielen Dank im voraus.