Einen Wohnraum kannst Du wohl offiziell nicht daraus machen. Da es wohl an der nötigen Fensterfläche und Deckenhöhe fehlen wird.
Du kannst bestenfalls bei der Baubehörde nachfragen ob Du einen Hobbyraum (oder ggf. ein Arbeitszimmer - aus baurechtlicher Sicht - daraus machen kannst.
Wenn das positiv entschieden ist, dann musst Du Dir den Durchbruch der Bodendecke (= GE ) von deiner GdWE genehmigen lassen. Ggf. muss auch das Grundbuchblatt geändert werden, ...
Frag erstmals Deine MiteigentümerInnen, ob Du mehrheitlich überhaupt einen Beschluss bekommst, der Dir eine Öffnung der Bodendecke prinzipiell genehmigen würde, sollten alle Formalitäten vorliegen.
Wie das Arbeitszimmer/Hobbyraum dann genutzt wird - darüber musst Du ja niemanden Rechenschaft abgeben.
Ohne sämtliche Genehmigungen solltest Du es definitiv nicht machen, da es eines Tages sicherlich hinterfragt wird. Dann droht Dir der Rückbau usw.