Einen Wohnraum kannst Du wohl offiziell nicht daraus machen. Da es wohl an der nötigen Fensterfläche und Deckenhöhe fehlen wird.

Du kannst bestenfalls bei der Baubehörde nachfragen ob Du einen Hobbyraum (oder ggf. ein Arbeitszimmer - aus baurechtlicher Sicht - daraus machen kannst.

Wenn das positiv entschieden ist, dann musst Du Dir den Durchbruch der Bodendecke (= GE ) von deiner GdWE genehmigen lassen. Ggf. muss auch das Grundbuchblatt geändert werden, ...

Frag erstmals Deine MiteigentümerInnen, ob Du mehrheitlich überhaupt einen Beschluss bekommst, der Dir eine Öffnung der Bodendecke prinzipiell genehmigen würde, sollten alle Formalitäten vorliegen.

Wie das Arbeitszimmer/Hobbyraum dann genutzt wird - darüber musst Du ja niemanden Rechenschaft abgeben.

Ohne sämtliche Genehmigungen solltest Du es definitiv nicht machen, da es eines Tages sicherlich hinterfragt wird. Dann droht Dir der Rückbau usw.

...zur Antwort
Kellerraum Eigentum von Hausverwaltung aufgebrochen was tun?

Hallo liebe Ratgebende. Folgend meine Frage an Euch: Gestern 07.02.25 wollte ich meinen etwas entfernt (ca. 40 km von meinem Wohnort) liegenden Lagerraum (geschlossener Kellerraum, komplett ummauert mit fester Metall-Brandschutztür verschlossen) betreten um etwas daraus heraus zu holen. Der Lagerraum befindet sich im Kellerbereich einer größeren Liegenschaft mit zahlreichen Eigentumswohnungenn und Mietwohnungen. Ich habe darin nur besagten Kellerrum vor Jahren käuflich erworben. Habe dort keine weitere Wohnung, weder als Eigentum, noch als Mietwohnung. In meinem Kellerraum befindet sich aber eine Einrichtung der Telekom oder auch Vodafone (Schaltkasten an der Wand, von welchem zahlreiche Leitungen in die Wand abgehen). Es wurde beim Kauf vertraglich festgehalten, daß die Hausverwaltung einen Schlüssel mit Zutrittsrecht in meinen Lagerraum hat; in den wenigen Fällen (ca. maximal 1 x im Jahr), wenn ein Mitarbeiter der Telekom oder auch Vodafone, zu Servicearbeiten in meinen Lagerraum muß. Für diese Fälle muß auch der Hausmeister der Hausverwaltung dabei sein, denn dieser hat dann den Schlüssel zu meinem Lagerraum. Es sind bei der Hausverwaltung für "Notfälle", natürlich meine Mail-Adresse und meine Handytelefonnummer und Festnetznummer mit Anrufbeantworter hinterlegt. NUN ZUM PROBLEM: wie geschildert, wollte ich gestern in meinem Kellerraum, statt dessen war ein neues Schloß in die Sicherheitstüre eingebaut und ich konnte meinen Kellerraum nicht mehr betreten! An der Türklinke der Sicherheitstüre meines Lagerraums, war ein Notizzettel eingeklemmt (nicht mal mit einem Tesafilm an der Türe draußen angebracht) auf dem Stand: "Durch ein Mißverständnis haben wir die Türe aufgebrochen". Setzen Sie sich wegen eines neuen Schlüssels unter folgender Telefonnr. ....mit mir in Verbindung. Ihre Hausverwaltung." Nun hätte ich aber gestern als ich in meinen Kellerraum wollte, dringend einen Gegenstand herausholen müssen, da ich diesen veräußert habe und dringend versenden müßte. Abgesehen davon, ist es doch vermutlich nicht erlaubt, daß eine Hausverwaltung einen Kellerraum aufbricht und vorher den Eigentümer nicht mal versucht zu erreichen, daß die Hausverwaltung da Zutritt braucht. Wie geschrieben: Es liegen der Hausverwaltung Mail-Adresse, Telefonnummern u. natürlich die postalische Anschrift, von mir vor. Ich habe nachkontrolliert. Es sind weder Telefonanrufe, noch Mails von der Hausverwaltung an mich gegangen (auch im Spam kontrolliert). Aber so traurig es ist, die Hausverwaltung sendet circa 14-tägig WERBUNG von sich an meine Mail-Adresse und das seit Jahren! Nur mal zur Info. Einen Anwalt gegen die Hausverwaltung möchte ich mir eigentlich nicht leisten, denn diese Kosten sind mir eigentlich viel zu hoch und eine Anzeige bei der Polizei gegen die Hausverwaltung zu machen, wird wenig Sinn ergeben, denn die wird darauf verweisen, daß das ja „alles nicht so schlimm ist“, denn ich könnte mir ja laut dem an der Tür eingeklemmten Zettel von der Hausverwaltung, einen neuen Schlüssel dort abholen. Trotzdem möchte ich diese „Sache“ so nicht auf sich beruhen lassen, denn auch wenn ich ein paar „scharfe“ Worte bei der Hausverwaltung fallen lasse, wird es dort wohl niemanden richtig interessieren und ich stehe dann auch noch als Querulant da – u. das wars. Was würdet Ihr also gegen die Hausverwaltung unternehmen? Ich danke im Voraus für Euere, baldigen, zahlreichen Tipps (PS: Am 07.02.25 wo ich bemerkte das das Schloß ausgetauscht wurde und die angegebene Telefonnr. Auf dem „Zeittel“ angerufen habe, war nur eine Sprachansage der Hausverwaltung, daß diese erst ab Montag 10.02.25 erreichbar ist, es war auch keine Notfallnr. oder die Möglichkeit auf ein Band aufzusprechen vorhanden.)

...zum Beitrag

Natürlich ist das nicht in Ordnung. Du weisst ja nicht, wer tatsächlich die Tür aufgebrochen hat und aus welchem Grund. Daher ist erstmal auch Vorsicht geboten. Auf dem Zettel steht, "... durch ein Mißverständnis ... " - das kann vieles sein. Frag doch erstmal höflich, auf welchem Missverständnis das ganze beruht.

...zur Antwort

Ganz klare Antwort.

Die Genossenschaft muss es der Gebäudeversicherung (LW) melden.

Du und der Mieter unter Dir muss die Hausratversicherungsnummer und den Versicherer der Genossenschaft melden, diese gibt dies an die Gebäudeversicherung weiter.

Den Rest klären die Versicherer unter sich. Wenn jemand keine Hausratversicherung hat, dann zahlt alles die Gebäuderversicherung (LW).

Ihr müsst keinen Ct bezahlen, Ihr könnt eine Mietminderung sogar verlangen, wenn Euro Wohnung zur Baustelle wird. Diese muss jedoch sofort geltend gemacht werden. Aber keine Kürzung der Miete ohne Zustimmung der Genossenschaft. Am Ende zahlt auch die Gebäudeversicherung (LW) die geltend gemachte Mietminderung.

Die Stromkosten für eine evt. Trocknung wird mit 30 Ct/kWh erstattet, es sei denn Ihr könnt höhere Stromkosten nachweisen.

...zur Antwort

Ja - kann er, er verwendet halt den Index, der zum Zeitpunkt des Schreibens zur Mieterhöhung zum 01.04.2025 - also Dezember/24 oder Januar/25 veröffentlicht wurde.

...zur Antwort

Den Thermostatregler bekommst Du in der Regel nur dann wieder drauf, wenn er auf 5 (komplett offen) eingestellt ist. Da es Dir in der Regel nicht möglich ist, den Thermostatregler gegen den Widerstand des Ventilstiftes festzuschrauben. Ob Baumärkte so was haben ist fraglich - musst ggf. in der Bucht kaufen.

Zur Not kannst eine Schraubzwinge - sofern vorhanden ansetzen - um den Stift reinzudrücken. Aber Vorsicht den Stift nicht verbiegen - sonst brauchst den Installateur, was dann locker 400 € kosten kann!

...zur Antwort

Lass Dir das vom Vermieter schriftlich geben. Dann lass dir das Angebot geben und reiche es bei Deiner Haftpflichtversicherung zur Deckungszusage ein. Wenn diese das Angebot für alle 4 Scheiben akzeptiert, dann ist es ok. Wenn die Versicherung sagt, nein - dann gib dies an Deinen Vermieter weiter und bestehe auf die Auszahlung der Kaution, welche Du notfalls gerichtlich geltend machen würdest.

...zur Antwort

Zunächst sollte jede Wohnung einen Absperrhahn haben - dann hast halt gar kein Wasser. Dann drehst halt nur auf, wenn Du es brauchst. Wenn der Spülkasten sowieso offen ist, dann kann man dort wohl auch zudrehen, hätte der der Installateur aber auch zeigen sollen.

Aber Deine Aufregung ist unbegründet, wenn Du keinen Wasserzähler in der Wohnung hast und dieser sich sogar in einem anderen Haus befindet, dann zahlen alle im Haus diesen unnützen Wasserverbrauch mit.

...zur Antwort

Klopfende oder schlagende (laute) Geräusche sind oftmals darauf zurück zuführen, dass der HK falsch angeschlossen wurde. Vor- und Rücklauf ist vertauscht. Das Problem kann auch erst nach Jahrzehnten auftreten.

Prüfen kannst Du dass, indem Du den HK abdrehst und wenn er kalt ist und Du drehst den HK wieder an, dann prüfe, welche Rohr zuerst heiß wird, das welches direkt am Thermostat hängt - dann ist es in Ordnung. Sollte aber zuerst das andere Rohr heiß werden, dann muss ist der HK falsch angeschlossen. In diesem Fall, muss der Installateur eine anderes HK-Ventil einbauen.

Die Ursache kann aber auch an einem HK unterhalb oder oberhalb Deiner Wohnung liegen!!! Auch schon gehabt.

Vorübergehende Abhilfe schafft den Druck im HK auf ein Minimum zu reduzieren - den Hausmeister/Vermieter/HV ansprechen. Oder ggf. den Durchfluss am HK zu reduzieren (in der Regel mit einem Imbus-Schlüssel)

...zur Antwort

So ist es. Wenn Du die Wohnung auskühlen lässt - dann brauchst Du in etwa genausoviel Energie um diese wieder auf die "wohlfühltemperatur" aufzuheizen - oder noch mehr. Mit dem weiteren neg. Effekt - dass Du erstmal in einer kalten Wohnung sitzt, wenn Du nach Hause kommst.

Wenn der Gaszähler frei zugänglich ist, dann kannst es ja selbst beobachten. Bei gleichen Außentemperaturen mal das eine und mal das andere machen und den Gaszähler im 24 Std-Zeitraum abfotografieren. Es ist wohl auch ein Unterschied ob es draußen 10 Grad oder 0 Grad hat.

...zur Antwort

Du schreibst nicht ob die Nebenkosten gestiegen sind oder ob die HK-Einzelabrechnung so viel teurer geworden ist.

Du musst erst wissen, warum die Kosten so hoch sind. Daher musst Du einen Termin zur Beleg-/Rechnungseinsicht bei der Vermieterin bitten. Mach von allen relevanten Rechnungen Fotos. Dann kannst Du ggf. selbst erkennen, was ggf. falsch abgerechnet wird, oder Du kannst dir fachlichen Rat holen - das geht aber nur mit Kenntnis aller relevanten Rechnungen.

...zur Antwort
Darf die Hausverwaltung so handeln?

WEG vertreten durch HV hat im Jahr 2015 Wohnungswasserzähler (kalt 14 Stück, warm 7Stück) und Wärmemengenzähler (7 Stück) gekauft!!! Für insgesamt 3600eur (Messgeräte, Montage, Gebühren) . Die HV tut diese Anschaffungskosten seit 2015 mit 950 eur jährlich bis heute noch im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf alle!!! Eigentümer (nicht nur an Vermietende) umlegen! Unter der Position Heiznebenkosten als "Wartung HKVE" oder es hiess schon mal als Wartung Messeinrichtung".

Stand heute wurden bereits 9k bezahlt, wofür? verstehen wir nicht!

Für die Umlage hat die HV ihre eigene!!! Rechnung kreiert, Kontonr des Chefs der HV, das Geld geht nachweislich auf sein Konto!

Auf dieser Rechnung, die HV als Messdienstrechnung nennt, lauten die einzelnen Positionen wie folgt :

-Garantiewartung WMZ

-Wartung Wohnungswasserzähler warm

-Wartung Wohnungswasserzähler kalt

Da wir Beirat haben haben wir uns darauf verlassen.

Dieses Jahr wollten wir der ganzen Sache im Rahmen der Belegprüfung auf den Grund gehen.

Auf Nachfrage von uns uns die entsprechenden Verträge zu zeigen (Wartungsvertrag, Messdienstvertrag) auf Grundlage derer die HV diese Kosten seit 2015 kassiert, wurde uns schriftlich mitgeteilt, nach langem hin und her, dass sie keine Verträge haben!!!

Wir (die Mehrheit) haben um ne außerordentliche ETV gebeten, wo wir die HV bezüglich dieser Sache zur Rede stellen wollen.

Wie ist Ihre Einschätzung?

Handelt die HV rechtens?

Können wir das zur Unrecht bezahlte Geld zurück fordern? Wenn ja, für welchen Zeitraum - ab 2015 oder ab 2021? Oder nur für 2023?

Es muss angemerkt werden, dass die HV bis auf 2023 leider immer entlastet wurde.

Vielen Dank im voraus.

...zum Beitrag

Um eine a.o. ETV zu bitten - reicht nicht aus. Das wird die HV ignorieren. Ihr müsst Euch schon an das prozedre halten - sucht im Internet.

Schriftlich unter Nennung der Tagesordnungspunkte und mit Begründung!

Mind. 25 % nach Köpfen der ET müssen das unterschreiben.

Die Entlastung kann ein Problem sein - aber die Entlastung kann nur für das erteilt werden, was ALLEN Eigentümern bekannt war. Da ist die Rechtsprechung aber unterschiedlich.

Wenn die HV die a.o. ETV nicht einberuft - trotz Einhaltung aller Formalieren - so darf der Beiratsvorsitzende oder sein Vertreter zur ETV einladen.

An einem Fachanwalt für WEG-Recht kommt Ihr wohl nicht vorbei - spätestens, wenn Ihr vom Verwalter Geld haben wollt - was durchaus wahrscheinlich sein könnte.

Schaut mal in Euren Verwaltervertrag und die Verwaltervollmacht - sofern der Verwaltung nicht von den Beschränkungen des BGB 181 (Insich-Geschäft) befreit ist - darf er sowas sowieso überhaupt nicht machen.

...zur Antwort

Textform - wäre auch eine SMS oder WhatsApp. Insbesondere wenn es über diese Medien in der Vergangenheit ebenfalls schon Kommunikation gab.

...zur Antwort

Zum Verständnis, die Gastherme schaltet nicht ab, weil es draußen (weit) über 30 Grad hat, sondern der Kamin zieht nicht, die Abgase bleiben in der Gastherme, der Abgastemperatursensor dort zeigt an, dass die Abgase nicht über den Kamin abgeleitet werden, deshalb wird aus Sicherheitsgründen - CO(2)/NOx Vergiftungsgefahr - die Gastherme abgeschaltet.

...zur Antwort
Betrüger Hausverwaltung?

Hallo, ich habe vor kurzem einen Mietvertrag unterschrieben und habe die Zählernummer vom Vermieter bekommen, allerdings besteht die Zählernummer aus 14 Stellen, die nur aus Zahlen sind, was mir komisch vorgekommen ist. Auch unter der Adresse von der Hausverwaltung gibt es eine ganz andere Firma, die mit einer Hausverwaltung nichts zu tun hat. Der Sitz von der Hausverwaltung ist auf der Abensstraße 8, 93059 in Regensburg, mit dem Namen Novium. Gibt es überhaupt einen Stromzählernummer mit 14 Stellen, die nur aus Zahlen bestehen? Das Ganze wirkt auf mich sehr unseriös. Auch hat der eigene Mitarbeiter von Novium anscheinend auf Google eine positive Rezension geschrieben. Der Mietvertrag wird ab dem 01.07.2024 beginnen und der Vermieter antwortet manchmal nicht auf meine E-Mails, wen auch nur verzögernd. Wie kann ich es überprüfen lassen, ob es die Hausverwaltung wirklich gibt? Der Mietvertrag wurde digital unterschrieben, bis jetzt habe ich nicht einmal mit dem Vermieter telefoniert und die Wohnung besichtigt, weil ich einfach zu weit entfernt wohne und die Hin her Fahrerei würde sich nicht lohnen, nur um eine Wohnung zu besichtigen. Der Vermieter meint, dass die Kaution und die erste Miete vor Schlüsselübergabe bezahlt werden müssen. Bis jetzt habe ich nichts überwiesen. Ich werde ab dem 28.06.24 in die neue Wohnung einziehen und den Umzugsunternehmen habe ich schon beauftragt und meine alte Wohnung gekündigt, es besteht halt die Gefahr, dass ich niemandem zur Schlüsselübergabe am 28.06.2024 eintreffen werde, wenn ich vor Ort bin und dann mit leeren Händen dort stehe mit meinen ganzen Sachen. Das Umzugsunternehmen wird auch sicher sein Geld wollen. Wer weiß, vielleicht ist die neue Wohnung auch bewohnt. Aber die Adresse stimmt auf jeden Fall von der neuen Wohnung. Was könnte man jetzt unternehmen, um zu überprüfen, dass die Hausverwaltung jetzt letztendlich existiert oder nicht? Lg

...zum Beitrag

Sorry - das ist unglaubwürdig. Das eine Wohnung an jemanden vermietet wird, der sich nicht persönlich vorgestellt hat!

...zur Antwort

Die WEG wird doch von einer Verwaltung betreut und somit vertreten. Dieser hat einen Rechtsanwalt zu beauftragen um die Klage abweisen zu lassen.

...zur Antwort

Ohne Anwalt solltet Ihr keine Eigenbedarfskündigung aussprechen - die Fallstricke sind zu groß. Lass erst einmal, eure Eigenbedarfskündigung - die Ihr erhalten habt - am besten vom Mieterverein prüfen. Seit Ihr auf Euer Widerspruchsrecht nach §574 BGB hingewiesen worden? Wenn nicht, ist eure Kündigung sowieso nicht wirksam - wenn ihr dagegen rechtlich vorgeht. Dann muss der Vermieter nochmals kündigen und ihr habt Zeit gewonnen.

Am besten also selbst zum Mieterverein - dann wisst Ihr, was Euch wohl bei Eurem Mieter drohen wird! Ggf. seit Ihr auch schon von Beginn an rechtsschutzversichert. Alternativ - bzw. später - sprecht euren Vermieter an, ob er Euch nicht eine Frist von 9 Monaten gewähren kann. Vor Gericht wird Euch in der Regel sowieso ein Aufschub gegönnt - also sollte der Vermieter nicht zu kleinlich sein.

...zur Antwort

Bevor Fahrräder tatsächlich verschrottet werden, werden bzw. müssen diese zwischengelagert werden - in der Regel 6 Monate.

Wenn es sich um ein fahrtüchtiges Fahrrad gehandelt hat, hat es sich wohl jemand vom Hausmeisterdienst "unter den Nagel gerisssen". Hartnäckig bleiben, dann taucht es schon wieder auf!

...zur Antwort

Leider durchaus der Fall:

1.) Geld regiert die Welt

2.) akuter Personalmangel

...zur Antwort