Die Regelung der §§ 474 ff. BGB gelten für den Verbrauchsgüterkauf, d.h. für Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher / Privatpersonen. § 477 BGB regelt die Beweislastumkehr. Es wird grundsätzlich vermutet, dass ein Sachmangel, der sich in den ersten sechs Monaten zeigt, bereits bei Gefahrübergang vorlag.

Das HGB regelt spezielle Vorschriften zwischen Kaufleuten / Unternehmern. Bei § 425 HGB geht es um Schäden, die auf dem Lieferweg passieren. Insofern ist diese Vorschrift ohnehin nicht mit § 477 BGB vergleichbar, da es hier nicht um einen Sachmangel geht.

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Hi, ich weiß nicht wie es bei dir in BW ist, aber bei uns in Niedersachsen muss man die Bezüge anteilig zurückzahlen, wenn man freiwillig aufhört. Man muss ja eigentlich auch noch 3 Jahre nach Studium/Ausbildung da bleiben.

Aber es kann unter Umständen in BW anders sein, weil ja jedes Land eigene Regelungen hat. Vielleicht findest du etwas in der StBAPO dazu. Ansonsten würde ich mich in Verbindung mit der Steuerakademie und deinem Finanzamt setzen, die sollten das wissen.

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Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Man sollte halt ein gewisses Interesse dafür haben und sich damit auch auseinandersetzen wollen.

Wenn es dich interessiert, bewirb dich auf jeden Fall oder mach jetzt nochmal ein Praktikum, um sicher zu sein.

Ob du im gehobenen Dienst genommen wirst, ist aber nicht unbedingt sicher. Es reicht zwar laut Vorgaben die Fachhochschulreife, aber weil die Finanzämter teilweise viele Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife haben, werden die vorrangig genommen. Wir haben zwei Anwärter im mittleren Dienst mit Fachhochschulreife.

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Ich habe dieses Jahr im August angefangen in Niedersachsen. Es wird eher im Klassenverband unterrichtet, max. 25 Leute. Die Vorlesungen gehen meistens bis 13:15, einmal in der Woche haben wir 8 Stunden. Aber die Stundenpläne ändern sich wöchentlich, die muss man sich immer vorab im Intranet anschauen. Freitags ist aber kein Nachmittagsunterricht.

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Es stehen keine Fehltage im Abi-und Halbjahreszeignis.

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Mach doch einfach eine Nachprüfung, vielleicht bekommst du dein Abitur dann doch noch.

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Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an einer Fachhochschule.

Um an einer Uni studieren zu können, benötigt man die allgemeine Hochschulreife. Man kann diese an allgemeinbildenden sowie an beruflichen Gymnasien (z.B. Wirtschaftsgymnasium) erlangen.

Mit der Fachhochschulreife kann man bestimmte Studiengänge wie z.B Medizin oder Jura nicht studieren, weil es diese nur an Unis gibt.

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Es wird dir wohl keiner eine endgültige Antwort geben können, weil wohl niemand beides gemacht hat.

Ich selbst werde dieses Jahr ein duales Studium beim Finanzamt beginnen und bin extrem froh, dass es geklappt hat. Man ist ab Beginn schon Beamter auf Widerruf und nach den 3 Jahren Studium Beamter auf Probe. Man sagte mir, dass man sehr gute Karten habe, auf Lebenszeit verbeamtet zu werden. Man müsse silberne Löffel klauen, damit dies nicht der Fall wäre.

Du hast dann einen sehr sicheren Job und kannst nach dem Studium noch Jura studieren (Teile des Studiums werden dir da angerechnet) und somit dann in den höheren Dienst gelangen.

Aber letztendlich musst du das selbst wissen. Wenn das nicht das Richtige für dich ist und du dich mehr für soziale Arbeit interessiert, nützen dir all diese Vorteile nichts.

Lass es dir am besten nochmal in Ruhe durch den Kopf gehen und höre auf dein Bauchgefühl:-)

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Die gesetzliche Unfallversicherung haftet nur bei Arbeitsunfällen. Der Beitrag dafür wird komplett vom Arbeitgeber übernommen.

Die private Unfallversicherung kommt dafür auf, wenn du durch einen privaten Unfall bleibende Schäden davonträgst.

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Am besten solltest du auf ein berufliches Gymnasium gehen. Es gibt verschiedene Schwerpunkte (Wirtschaft, Gesundheit&Soziales, Technik, Gestaltung...).

So ist es üblich, wenn man nach der Realschule sein Abitur machen möchte. Du musst bis zur 13. Klasse machen, um die allgemeine Hochschulreife zu erlangen. Damit kannst du alles studieren, also auch Lehramt.

Sofern du auf der Realschule keine zweite Fremdsprache durchgängig (ab der 6. Klasse) gemacht hast, musst du noch eine über die 3 Jahre erlernen.

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Wieso solltest du nicht versetzt werden? Du hast deine Unterkurse noch nicht voll. Aber es könnte ggf eng werden in der 13. Klasse. Und je nach dem, in welchen Fächern du Abitur schreibst, könntest du u.U. die 100 Punkte nicht erreichen (sofern du in deinen Problemfächern Abitur schreibst).

Wieso besprichst du das nicht alles einmal mit deinem Tutor? Er wird dir raten, was für dich am besten ist.

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Das sind mehr als 1000 Fragen. Das alles auszudrucken wäre eine Verschwendung.

Die Fahrschule hat i.d.R. eine App zum Lernen.

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Als Studentin bist du doch über deine Eltern mitversichert (Familienversicherung).

Erst wenn du mehr als 450€ verdienen würdest, müsstest du dich selbst krankenversichern.

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Du musst ja nicht zwingend ein soziales Praktikum machen. Es hängt ja vom Schwerpunkt der FOS ab. Entweder Gesundheit und Soziales, Wirtschaft, Technik etc.

Beim beruflichen Gymnasium musst du dich auch für einen Schwerpunkt entscheiden.

Die FOS wird denke ich leichter sein, da man ja nur 2 Jahre macht und das erste Jahr ist ja quasi ähnlich wie in einer Ausbildung (3Tage Praktikum, 2Tage Schule).

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Wenn du die allgemeine Hochschulreife (Abitur) machst, z.B. auf einem Wirtschaftsgymnasium, dann brauchst du eine zweite Fremdsprache. Man kann bzw. muss, wenn man zuvor noch keine zweite Fremdsprache erlernt hat, von der 11. bis zur 13. Klasse eine neue Sprache lernen, z.B. Spanisch oder Niederländisch (ist sicher abhängig von der Schule und vom Bundesland).

Für die Fachhochschulreife, wofür du die Fachoberschule besuchen musst, brauchst du allerdings keine zweite Fremdsprache.

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