wir können das auch nicht ändern! so ist das leben!

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Nein, der bekommt das Geld so nicht. Vermutlich wirst du verdächtigt, die Hose geklaut zu haben und musst dann vor Gericht. Geh besser zu dem Laden und klär das.

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Ist das nicht egal?

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MÄDEL, DAS INTERESSIERT UNS NICHT!!!

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  1. du hast das fahrzeug beschädigt 2. du hast den fahrzeughalter nicht informiert (hättest einen zettel schreiben können)

Also hast du fahrerfluch begangen. du solltest zu dem fahrzeughalter hingehen und ihm sagen dass du das warst. wenn er den schaden bereits angezeigt hat musst du wegen fahrerflucht strafe bezahlen.

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was hast du denn für erfahrungen mit fotografie?

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ausschlag und übelkeit vortäuschen? lehrer anlügen? betrügen? was soll das denn geben???????

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Wenn die Platte USB 3.0 hat kannst du sie trotzdem an einen PC mit USB 2.0 anschließen. Natürlich hast du dann nur die Geschwindigkeit vom USB 2.0. Aber falls du eines Tages einen PC mit USB 3.0 hast, hättest du auch eine Festplatte dafür.

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