Ja, aber da kommen dann vorgeschlagene Gründe wovon du 1 anklicken musst. (Es darf kein Gebot oder Kauf vorliegen. Sollte ein Preisvorschläg vorliegen kann man das Angebot trotzdem beenden.)
Man kann einen Verkauf abbrechen, allerdings nur wenn der Käufer auch einverstanden ist. Ansonsten ist dieser Vertrag rechtsgültig und der Käufer hat natürlich Anspruch auf den Artikel.
Warum nicht? Natürlich musst du drauf achten das wenn du den Artikel zb. bei Kleinanzeigen verkauft hast auch bei Ebay rausnimmst, bevor jemand anders kauft.
Man kann sich auch mehrere Accounts machen. Die genauen Richtlinien dazu musst du mal nachlesen in den AGB.
Es gibt bei DHL einen Service mit Alterssichtprüfung. Das bedeutet wenn der Postbote dein Paket ausliefert fragt er den Käufer nach dem Ausweis. Informiere dich aber vorher über die Kosten dieses Services!
Pro verkauftem Produkt muss man Gebühren zahlen die sich nach dem Verkaufspreis richten.